Hallo, ich bin seit letztem Jahr im Insolvenzverfahren. Bis Ende Februar hatte ich in Deutschland einen Halbtagsjob. Im März bin ich mit Jobzusage nach Spanien gegangen, der Job ist geplatzt, das habe ich meinem Inso mitgeteilt. Dann habe ich gesucht und ab Mitte Mai freiberuflich gearbeitet, ein Choleriker, nach 3 Wochen konnte ich nicht mehr schlafen und habe mir vor lauter Nervosität Löcher in den Kopf gekratzt. Letzte Woche habe ich dann beschlossen zu gehen.
Ich hoffe er zahlt wenigsten, habe aber meine Bedenken. Wenn ich das Geld nicht bekomme, habe ich nach Abzug der Sozialversicherung, die ich noch zahlen muß, ziemlich genau 20€ in den letzten 2 Monatenverdient. Ich bewerbe mich auf jeden Job, egal ob Putzen, an der Kasse sitzen oder Werbung laufen, obwohl ich eine akademische Ausbildung habe und sehr gut Spanisch und Englisch spreche.
Jetzt habe ich natürlich Angst, daß ich meine Restschuldbefreiung verliere weil ich keinen Job habe. In Spanien gibt es auch kein Hartz 4 oder so, daß heißt, daß ich im Moment überhaupt keine Einkünfte habe und von meinem Freund lebe und was er verdient reicht so mit Hängen und Würgen.
Der Arbeitsmarkt ist völlig im Keller und 20% der Leute können Ihre Miete nicht mehr zahlen und über 30% der Saisonarbeiter sind ohne Arbeit.
Ich bin etwas verzweifelt und dankbar für jede Hilfe.
Fragen:
- Bekomme ich Probleme mit der Restschuldbefreiung?
- Wie verhalte ich mich am Besten gegenüber dem Insoverwalter?
Liebe Grüße Estrella
Hallo,
Also, es hängt alles davon ab, wie Sie das ganze organisatorisch und rechtlich geregelt haben.
Da ich selber fließend Spanisch und Englisch spreche und in einer ähnlichen, aber doch anders gearteten Situation wie Sie bin, möchte ich versuchen folgendes zu konstruieren. Angenommen ich wäre sie, und der Hinzug nach Spanien stünde kurz bevor. Dann würde ich folgende Schritte einleiten, damit alles schön sauber und rechtlich wasserdicht abläuft:
1. JobCenter bezahlt Umzugskosten und Anlaufkosten selbst wenn man ins EU-Ausland zieht. Es gibt sogar ein extra Programm von der EU zur Förderung von Langzeitarbeitslosen. Ich würde mich auf dieses Programm rein formal bewerben, um zu dokumentieren, daß ich den sauberen Weg mit Hilfe des Jobcenters gehen möchte.
2. dann würde ich mit dem TH absprechen, daß wenn ich einen unterschriftsreifen Arbeitsvertrag in Spanien kriege und dort eine Wohnung finde, er mir erlaubt wegzuziehen unter der Bedingung, daß ich monatlich nach Pfändungstabelle überweise und ihm alle 3 Monate Kontoauszüge per Post zuschicke.
3. ich würde mit dem JobCenter genau schriftlich festhalten, was passiert, wenn ich den neuen Job in Spanien verlieren sollte und ich dort als deutscher Staatsbürger durch die etwas komplizierten Gesetze keine Sozialhilfe in Höhe von 600 € kriege. Das heißt, es muß eine schriftliche EXIT-Strategie mit dem JobCenter existieren noch BEVOR ich nach Spanien ziehe.
4. danach laß ich die EXIT-Strategie vom TH abnicken und er weiß, daß im Falle einer erneuten Arbeitslosigkeit eben kein Geld fließen kann, daß die Sozialhilfe in Deutschland und Spanien unterhalb der deutschen Pfändungsgrenze von 989 Euro monatlich liegt.
Ich weiß nicht unter welchen Bedingungen und in welchem Glauben Sie nach Spanien gegangen sind. Aber wenn ein Job einfach so platzt, dann frag ich Sie, ob Sie sich genügend abgesichert haben. Ich hätte mich an Ihrer Stelle überhaupt nicht um irgend einen Job bemüht, der (1) keine angemessene EXIT-Strategie im Hintergrund hat und (2) unterhalb des Niveaus eines Akademikers ist.
Natürlich steht im Internet, daß man Leute, die H4 beziehen und Insolvenz angemeldet haben theoretisch zwingen kann jeglichen Job anzunehmen. Aber die Pfädungsgrenze ist selbst dann < = 989 € pro Monat.
Also, falls Sie alles schön mit dem JobCenter und dem TH abgesprochen und schriftlich fixiert haben, dann sollte es kein Versagen der RSB innerhalb der WVP geben. Falls Sie das alles aber auf gut bairisch wischi-waschi durchgezogen haben, dann könnte es sein, daß Sie a bisserl Probleme kriegen.
Nur so als Gedankengang - ich bin nur Laie im Bereich Insovlenz.
Aber ich habe von meinem Anwalt erfahren, daß wenn man alles schriftlich fixiert und sich die Zustimmung der Beteiligten, d.h. JobCenter, TH, Amtsgericht holt, man bei der Aufnahme eines Jobs im Ausland auf der sicheren Seite ist.
Ach ja, in meinen Arbeitsverträgen hier in Deutschland stand immer eine Kündigungsfrist von 1 Monat in der Probezeit und eine Konventionalstrafe in Höhe 1 Gehaltes für den Arbeitgeber, wenn er den Job "platzen" läßt. Aber gut, Sie sind wahrscheinlich keine BWLerin und noch nicht so erfahren in Sachen verhandeln + schachern. Das geht soweit ich weiß auch, wenn man als Selbständiger arbeitet.