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Autor Thema: Frage zu Insolvenztabelle  (Gelesen 2437 mal)

Imperio

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Frage zu Insolvenztabelle
« am: 10. Juli 2011, 09:13:49 »

Hallo,

ich hätte mal eine Frage zur Forderungstabelle.

Es wurde im Mai 2011 eine Forderunge zur Tabelle angemeldet auf Grund einer Gehaltsabtretung. Diese Lag dem Arbeitgeber vor, jedoch ist daraus nie eine Zahlung geflossen, da mit dem Schreiben des IV bekanntgegeben wurde, das alle Zahlungen nur noch an Ihn geleistet werden dürfen.

Vor 1 Woche kam vom Insolvenzverwalter das Schreiben daß meine Forderung anerkannt wurde.

Aber was ich nicht verstehe ist die Insolvenztabelle da steht dann folgendes:

Angemeldeter Betrag: xx.xxxx,xx EUR
Genaue Bezeichnung des Grundes der Forderung: Darlehen
Ergebnis der Prüfungsverhandlung: Festgestellt für den Ausfall in voller Höhe. Im schriftlichen Verfahren mit Widerspruchsdatum am xx.xx.2011 Amtsgericht.

Unter Bemerkungen steht dann:
Abgesonderte Befriedigung unter gleichzeitiger Anmeldung für den Ausfall wird beansprucht.

Danach folgt der Text mit Hinweis auf Klage etc...

Was heißt denn das nun für mich? Bekomme ich die 2 Jahre lang nun den pfändbaren Teil des Schuldners oder werde ich an der Quote beteiligt (das wäre ja voll blöd für mich).

Würde mich freuen wenn mir das irgendjemand erklären könnte, ich verstehs nämlich so dass ich nix bekomme sondern nur die Quote.

Ich wünsch euch noch einen schönen Sonntag.

 
Gespeichert
 

tomwr

Re: Frage zu Insolvenztabelle
« Antwort #1 am: 10. Juli 2011, 15:25:08 »

Der IV hat die Unterlagen geprüft und anerkannt. Das bedeutet:

Wenn eine Gehaltsabtretung vor Insolvenzeröffnung bestanden hat, ist die Abtretung mit dem frühesten Datum wirksam, also die offen gelegte ist bevorzugt zu der im Insolvenzverfahren abgegebenen Gehaltsabtretung zu behandeln, jedoch nur für die Dauer von 2 Jahren. §114 InsO, http://www.gesetze-im-internet.de/inso/__114.html

Abgesonderte Befriedigung unter gleichzeitiger Anmeldung für den Ausfall ist dann eigentlich der Regelfall und bedeutet, dass die ersten 2 Jahre alle aus der Abtretung erlangten Beträge voll an den betreffenden Gläubiger gehen und ein danach verbleibender Differenzbetrag noch als Insolvenzforderung geltend gemacht werden kann und dann quotal befriedigt wird.

Beispiel:
Schuldner hat aufgrund seines Arbeitslohns einen Pfändungsbetrag von EUR 300,- monatlich.
Gläubiger hat eine Forderung von EUR 10.000

Der Gläubiger bekommt 2 Jahre lang die EUR 300,- - also insgesamt EUR 7.200,- und die restlichen EUR 2.800,- sind in der Befriedigung ausgefallen, werden zur Insolvenzforderung und mit einer Quote von z.B. 10% befriedigt. Je nach Schuldensumme und den individuellen Gegebenheiten im Verfahren.
Gespeichert
 
 

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