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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: hat insolvenzverwalter zutrittsrecht für privatwohnung  (Gelesen 9463 mal)

august

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hat insolvenzverwalter zutrittsrecht für privatwohnung
« am: 05. September 2010, 12:52:31 »

hallo

mein mann ist in insolvent
es ist ein vorl. iv bestimmt worden.er darf geschäftsräume betreten und nachforschungen anstellen.
wahrscheinlich kommt es zur eröffnung

mein mann hat zwei eigentumswohnungen.

hat der iv dann zutritt zu den privaten räumen meines mannes (hat noch eine separate wohnung ) ?
hat der iv dann zutritt zur gemeinsamen wohnung wo ich wohne.

müssen wir einengutachter,  makler oder kaufinteressenten in die wohnungen lassen.

was für möglichkeiten hat der iv wenn wir ihn und andere nicht hereinlassen ?
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malud

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Re: hat insolvenzverwalter zutrittsrecht für privatwohnung
« Antwort #1 am: 06. September 2010, 09:20:32 »

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zwar nach § 22 Abs. 3 S. 1 InsO das Recht, die Geschäftsräume des Schuldners zu betreten. Bei einer Verweigerung kann der vorläufige Insolvenzverwalter dieses Betretungsrecht aber nicht (!) zwangsweise durchsetzen.

Für die Privatwohnung braucht der vorläufige Insolvenzverwalter einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, wenn der Schuldner das Betreten verweigert. Liegt ein solcher Durchsuchungsbeschluss vor, müssen Sie als Mitbewohner die Durchsuchung dulden.

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Insokalle

Re: hat insolvenzverwalter zutrittsrecht für privatwohnung
« Antwort #2 am: 06. September 2010, 19:02:05 »

Meiner Meinung nach kann der VIV das Betreten und Durchsuchen der Geschäftsräume mit der vollstreckbaren Anordnung der VIV durch einen Gerichtsvollzieher erzwingen.

Hinsichtlich der Privaträume bedarf es aber wohl eines gesonderten Beschlusses. Wer allerdings den Zutritt verweigert, macht sich mehr als verdächtig.

Makler, Gebäudesachverständige etc. brauchen zwar nicht hereingelassen werden, ist aber nach meiner Ansicht meistens doch ratsam.
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august

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Re: hat insolvenzverwalter zutrittsrecht für privatwohnung
« Antwort #3 am: 06. September 2010, 21:22:03 »

danke für die antworten.

dann hat mir der vorl. iv eine falsche auskunft gegeben.
er meinte er könne in die wohnung und könne auch jemanden bevollmächtigen (er meinte seinen makler )der in die wohnung darf.

gilt dies auch für den entgültigen iv oder hat der noch mehr rechte ?
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Insokalle

Re: hat insolvenzverwalter zutrittsrecht für privatwohnung
« Antwort #4 am: 07. September 2010, 10:45:45 »

Ob der Zutritt zu den ETW verweigert werden darf, halte ich für fraglich, denn offensichtlich wohnt der Schuldner nicht dort. Auch im vorl. schwachen Verfahren hat der VIV i.d.R. die zukünftige Masse zu sichern und zu erhalten.
Problematisch kann es werden, wenn sich in der Wohnung Geschäftsunterlagen befinden.

Im eröffneten Verfahren hat der IV weiter reichende Befugnisse. Der Eröffnungsbeschluss berechtigt m.E. auch zum Betreten der Wohnung, vielleicht reicht hierzu sogar die vorläufige starke Verwaltung. Wenn die ETW zur Masse gehören, wird er dort mögl. sogar hinein müssen.

Warum ist die Frage denn so wichtig? Mir scheint, es fehlen hier einige Informationen.
Erfreuen Sie den IV doch mit Ihrer Mitwirkung, räumen Sie einfach auf, geben Sie ihm ein Käffchen und gut is
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malud

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Re: hat insolvenzverwalter zutrittsrecht für privatwohnung
« Antwort #5 am: 08. September 2010, 16:21:58 »

Herrschende Auffassung in der juristischen Literatur ist, dass der vorläufige Insolvenzverwalter sein Betretungsrecht nicht zwangsweise durchsetzen kann. Er braucht für Zwangsmaßnahmen vielmehr die Unterstützung des Gerichtsvollziehers. Wie gesagt: Der vorläufige Insolvenzverwalter selbst ist nicht zur zwangsweise Durchsetzung berechtigt.Der Bestellungsbeschluss ist dabei der Vollstreckungstitel. Insokalle hat es schön auf den Punkt gebracht.

Ob es schlau ist, wenn der Schuldner das Betreten verweigert, steht auf einem anderen Blatt.

Ganz anders sieht die Situation im eröffneten Insolvenzverfahren aus. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis kraft Gesetzes auf den Insolvenzverwalter über. Ist der Schuldner beispielsweise Eigentümer einer Wohnung, steht dem IV die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis hinsichtlich dieser Wohnung zu. Der Schuldner bleibt zwar Eigentümer; der Schuldner darf gegen den Willen des IV jedoch weder auf die Sache (Wohnung) einwirken noch über sie verfügen. Weigert sich der Schuldner, kann der IV und der von ihm beauftragte Gerichtsvollzieher mit Hilfe des für vollstreckbar erklärten Eröffnungsbeschlusses die Geschäfts- und Privaträume des Schuldners betreten.



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august

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Re: hat insolvenzverwalter zutrittsrecht für privatwohnung
« Antwort #6 am: 10. September 2010, 09:57:40 »

habe ich das richtig verstanden ?

ich gehe jetzt mal immer von dem eröffneten verfahren aus.(starker iv )

der ²starke ² iv kann bei zutrittsverweigerung den gv beauftragen (ohne nochmaligen gerichtlichen beschluss )die wohnung zu betreten.
dürfen er oder andere personen wie z.b. ein makler oder kaufinteressenten dabei den gv begleiten, oder darf der iv sogar eine andere person z.b. einen makler oder kaufinteressenten anstelle des gv damit beauftragen .

wie sieht es aus wenn der eigentümer nicht in der wohnung lebt sondern diese vermietet hat und der mieter jetzt den iv etc. nicht hereinlassen möchte.
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Insokalle

Re: hat insolvenzverwalter zutrittsrecht für privatwohnung
« Antwort #7 am: 10. September 2010, 12:16:32 »

Nur im vorläufigen Verfahren unterscheidet man zwischen starker und schwacher vorläufiger Verwaltung.

Nach Eröffnung gibt es nur eine Insolvenzverwaltung. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den IV über, § 80 InsO. Natürlich dürfen Makler und Kaufinteressenten den IV begleiten, wie soll er sonst verkaufen? Den GV kann logischerweise nur der IV beauftragen.

Bei Besichtigungen vermieteter Wohnungen gilt Mietrecht. Der Vermieter darf unter bestimmten Voraussetzungen die Wohnung besichtigen.
Bei Verkaufbesichtigungen muss der Mieter vorher informiert werden. Der kann sich nicht generell gegen die Besichtigung wären. Sinnvollerweise empfiehlt es sich, die Termine abzustimmen.

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malud

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Re: hat insolvenzverwalter zutrittsrecht für privatwohnung
« Antwort #8 am: 10. September 2010, 12:20:56 »

Der starke vorläufige Insolvenzverwalter ist eine Sonderform des vorläufigen Insolvenzverwalters (es gibt auch noch den schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter). Im eröffneten Insolvenzverfahren spricht man vom Insolvenzverwalter. Ich gehe davon, das der Insolvenzverwalter dann auch einen Makler oder Kaufinteressenten mitnehmen kann, weil die Vermarktung der Wohnung ja gerade zu den Aufgaben des Insolvenzverwalters gehört. Ein Mieter kann gegenüber dem Insolvenzverwalter die gleichen Besitzschutzansprüche ausüben, die er auch gegenüber dem Eigentümer ausüben könnte.

Meinen Sie sich nicht, es wäre besser, die Sache einfach auf sich zukommen zu lassen?! Vielleicht wird es ja alles nur halb so schlimm.  
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august

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Re: hat insolvenzverwalter zutrittsrecht für privatwohnung
« Antwort #9 am: 10. September 2010, 13:53:31 »

natürlich macht es sinn für den iv in die wohnung oder haus zu kommen um sich einen eindruck von der immobilie zu machen.
darum geht es mir aber hier bei meinen fragen nicht.

ich will nur versuchen herauszufinden und das müsste doch möglich sein weil es solche fälle ja sicher auch schon gab, was passiert wenn ich mich strikt weigere.

beim zwangsversteigerungsverfahren braucht der eigentümer oder mieter ja auch keinen sachverständigen oder irgendwelche bietinteressenten hereinzulassen.
es kann mir doch niemand vorschreiben wen ich in meine private wohnung lassen soll.
klar ist das man hier oft falsche aussagen von z.b. rchtspflegern erhält die behaupten man müsse den gutachter hereinlassen. das ist ja auch von der sicht des rchtspflegers verständlich denn er steht in erster linie auf seiten der gläubiger und die wollen eine möglichts optimale und schnelle verwertung erreichen.

da kann nur die zwangsweise öffnung der wohnung durch den gv eine möglichkeit sein oder?
der iv wird wohl kaum mit der brechstange die tür aufbrechen dürfen.

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