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Autor Thema: Haus  (Gelesen 1878 mal)

luna2005

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Haus
« am: 19. April 2010, 12:51:39 »

Hallo

haben ein über die SAB finanziertes Haus mit Überbelegung - 5 Personen auf 112 m Fläche. Jeder sagt was andres . Schuldnerberatung und Ausgabestelle für Insolvenzanträge sagen solange es keine Luxusvilla ist bräuchte man nicht ausziehen. TH müsse das Haus freigeben und auch ein finanziertes Auto. Danach entscheiden die jeweiligen Banken. Rein theoretisch haben beide ja eine Art Pfand wenn die Raten aus dem nichtpfändbaren Teil nicht bezahlt werden.Die wäre aber Unfug, Miete müsste ich ja auch bezahlen.

Bitte postet mal eure Erfahrungen.

Vielen lieben  Dank
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Fallera

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Re: Haus
« Antwort #1 am: 20. April 2010, 09:37:30 »

HI,

also ich lebe mit meiner Lebensgefährtin und Ihrer Tochter in einer 4 Zimmer Eigentumswohnung mit ca. 135m2. Als mein TH bei mir zum Eröffnungsgespräch war, sagte er, dass ich mir keine Sorgen machen müsste und ich die Wohnung behalten kann und auch nicht vermieten muss etc. Jedoch kommt es wohl immer auch auf den TH an. Aber solange Du nicht in einem Schloss wohnst sehe ich da wenig Probleme. Anders sieht es natürlich aus, wenn Du bei der Bank bzw. Bausparkasse deinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kannst.
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luna2005

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Re: Haus
« Antwort #2 am: 20. April 2010, 20:52:38 »

Ein Schloss ist es wahrlich nicht. Besonders zum Leidwesen der lieben Nachbaren, die den Rasen mit der Messlatte mähen und etwas gegen einen Naturgarten haben.
Man liest halt so einiges und so hab ich zum Beispiel gelesen das wohl einige so was mietfrei bis zur Versteigerung wohnen. Find ich der Bank gegenüber unfair.Egal ob Hausbau oder Auswandern oder was auch immer, es kann immer mal einen totale Schieflage oder Niederlage geben . Mich machen nur die unterschiedlichen Aussagen ziemlich konfus.

Lieben Dank trozdem
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ThoFa

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Re: Haus
« Antwort #3 am: 21. April 2010, 08:55:01 »

Hallo,

Sie könnten auch auf 5.000 qm wohnen, das interessiert keinen.

Soweit das Haus weniger (oder auch nur geringfügig mehr) wert ist, als die Verbindlichkeiten, die daraus lasten, wird der IV die Immobilie freigeben.
Damit liegt das Verwertungsrecht wieder bei der Bank. Man darf und sollte dann nicht mehr auf die Finanzierung zahlen.
Für ein finanziertes Auto gilt das gleiche.

Man kann mit den finanzierenden Banken durchaus einen neuen Vertrag abschließen, sofern diese sich darauf einlassen. Allerdings sollte man sich das gut überlegen.

Ein gemietetes Objekt kann so groß sein, wie Sie möchten. Wichtig ist nur, dass man es auch aus dem unpfändbaren Betrag bezahlen kann.

MfG

ThoFa

P.S.: In Bezug auf Banken von "unfair" zu reden entbehrt nicht einer gewisses Humors.
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