"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Hausüberschreibung an Bruder  (Gelesen 4899 mal)

crimo65

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 36
Hausüberschreibung an Bruder
« am: 25. November 2014, 22:04:36 »

Hallo, kurz zu mir:
seit 2009 in der Inso, immer noch keine WVP, da mir monatlich fast 1000 Euro gepfändet werden. Verwalter meldet sich auch nie. Nächstes Jahr sollte wohl dann bei mir auch mal Schluß sein.
Nun mein Problem: mein Vater ist vor zwei Jahren verstorben, meine Eltern hatten ein Berliner Testament, so dass alles auf meine Mutter überging. Pro Forma habe ich das Erbe  nicht angefochten, was ich wohl hätte machen können. Dem Insolvenzverwalter wurde der Umstand nicht mitgeteilt. Kam auch nie was.
Nun möchte mein Bruder seine Geschwister auszahlen, nachdem meine Mutter ihm das Haus überschreibt. Dazu gehen wir zu einem Notar. Mein Bruder erklärte mir, dass wir unterschreiben sollen, dass wir später keine Forderungen an ihn stellen würden, wenn das ganze nicht aktenkundig wäre. Habe ich kein Problem mit, aber ob da auch die Summe drinsteht, die wir Geschwister nun bekommen sollen, entzieht sich meiner Kenntnis. Normaler Weise müsste ich das ja dem Insolvenzverwalter mitteilen, aber dann wäre fast alles an Geld futsch. Es ist ja nicht so, dass ich für meine Schulden nicht aufkomme, nach der neuen Regelung wäre ich ja schon längst fertig und habe über 60% schon getilgt. Wer erfährt von der Überschreibung und der Auszahlung?? Das ganze findet in einem anderen Bundesland statt, aber mein Name und meine Adresse sind ja dann aktenkundig.
Wie würdet ihr Euch verhalten??
Danke für eine Antwort und nicht gleich den Moralapostel spielen, bitte :-))
Gespeichert
 

Maurice Garin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 415
Re: Hausüberschreibung an Bruder
« Antwort #1 am: 26. November 2014, 10:17:04 »

Wie würdet ihr Euch verhalten??
Danke für eine Antwort und nicht gleich den Moralapostel spielen, bitte :-))

Was für eine Antwort erwarten Sie denn? Dass eine Auszahlung innerhalb des Verfahrens zur Insolvenzmasse gehört und damit an den IV abzuführen wäre, ist Ihnen ja offensichtlich klar. Dass ein Verstoß - wenn er bekannt wird - Sie u.a. um die Restschuldbefreiung bringt wohl auch. Eine Risikoeinschätzung, ob es bekannt wird, wird Ihnen hier keiner geben können. Und selbst wenn, was könnten Sie mit so einer Aussage "anderes Bundesland, das erfährt bestimmt keiner" überhaupt anfangen?

Also was ist der konkrete Zweck Ihrer Frage?

Zumal die Lösung des Problems ja ohnehin auf der Hand liegt.
Gespeichert
 

KarlPaul

Re: Hausüberschreibung an Bruder
« Antwort #2 am: 26. November 2014, 14:20:34 »

"Normaler Weise müsste ich das ja dem Insolvenzverwalter mitteilen, aber dann wäre fast alles an Geld futsch. Es ist ja nicht so, dass ich für meine Schulden nicht aufkomme, nach der neuen Regelung wäre ich ja schon längst fertig und habe über 60% schon getilgt. Wer erfährt von der Überschreibung und der Auszahlung?? Das ganze findet in einem anderen Bundesland statt, aber mein Name und meine Adresse sind ja dann aktenkundig. Wie würdet ihr Euch verhalten??"

Wenn es so gemacht wird den IV informieren und dann auch zahlen.
Der Notar meldet es (ohnehin) den Finanzbehörden.



Gespeichert
 

crimo65

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 36
Re: Hausüberschreibung an Bruder
« Antwort #3 am: 26. November 2014, 17:41:04 »

Also, es ist so, dass beim Notar was unterschrieben wird, der Inhalt und die Formulierung ist mir nicht bekannt. Das Geld soll im Mai kommen und im August gehen die 6 Jahre Insolvenz zu Ende, wobei ich   n i c h t   in der WVP bin.

Stellt Euch vor, Ihr bekommt 1000 Euro und wisst ganz genau, dass in 3 Monaten der Spuk zu Ende ist.............mal ehrlich, wer von Euch würde nicht versuchen, das ganze zu deckeln??

Kann ich denn in der laufenden Insolvenzakte beim Amtsgericht einsehen, wieviel ich an Schulden schon abgetragen habe?? Wenn die Akte auf dem laufenden ist. Mein TH kümmert sich um nichts, nicht mal seine neue Adresse hat er mir zukommen lassen..........
Oder soll ich vielleicht den Rechtspfleger mal fragen???? Scheiß Situation :-((
Gespeichert
 

KarlPaul

Re: Hausüberschreibung an Bruder
« Antwort #4 am: 26. November 2014, 18:43:48 »

"Also, es ist so, dass beim Notar was unterschrieben wird, der Inhalt und die Formulierung ist mir nicht bekannt."

Wer unterschreibt alles was?
Wäre es nicht angebracht mal vorher drauf zu schauen?

Gespeichert
 

crimo65

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 36
Re: Hausüberschreibung an Bruder
« Antwort #5 am: 27. November 2014, 09:42:38 »

Wie geschrieben, ich weiß den Wortlaut nicht, was wir da beim Notar unterzeichnen sollen.
Vielleicht wäre es auch sinniger, mich mal zu erkundigen, was bislang in fast 5 1/2 Jahren schon zusammengekommen ist und wieviel an Schulden noch offen sind. Bekomme ich da Auskunft über die Akte und das Amtsgericht oder muss ich mich an den TH wenden, was ich ungern machen würde. Schlafende Hunde sollte man nicht wecken :-))
Vielleicht könnte mir da jemand Auskunft geben, danke im voraus.
Gespeichert
 

KarlPaul

Re: Hausüberschreibung an Bruder
« Antwort #6 am: 27. November 2014, 10:31:03 »

Die Akteneinsicht bekommst Du beim Gericht vor Ort. Melde Dich vorher an damit Sie die Akte
bereitlegen können.

Bezüglich des Notarvertrages bitte vorab um den Entwurf was da unterschrieben werden soll um
es in Ruhe zu prüfen oder prüfen zu lassen.
Das sollte man immer bei solchen Transaktionen tun und sich nicht damit überraschen lassen
wenn man beim Notar sitzt.

Meine eigene Insolvenz hat die primäre Ursache darin das ich mal vor vielen Jahren einen Notartermin
mal schnell machte ohne mehr nachzuhaken.... .

Die Frage wäre ja auch ob Deine Unterschrift beim Notar überhaupt rechtlich wirksam ist da Du ja noch im IV unter Vormundschaft des IV bist.
« Letzte Änderung: 27. November 2014, 10:37:34 von KarlPaul »
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Hausüberschreibung an Bruder
« Antwort #7 am: 27. November 2014, 22:10:54 »

Ein Berliner Testament kann nach dem Ableben eines Ehegatten nicht mehr geändert werden. Ohne deine Mitwirkung ist meiner Meinung nach kein Überschreiben des Hauses an den Bruder möglich. Und warum soll damit nicht bis zu dem Zeitpunkt gewartet werden, bis das Verfahren beendet ist. Warum die Eile?
Wenn man das Erbe (Moral lass ich hier vollständig beiseite)für sich retten will, dann muss die Familie eben noch ein paar Monate warten.

Ansonsten steht das Geld ohne Wenn und Aber der Insolvenzmasse zu.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz