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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Heirat whr. Inso und WVP  (Gelesen 3303 mal)

Sannypless

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Heirat whr. Inso und WVP
« am: 17. Dezember 2013, 06:01:42 »

Problematikbeschreibung :

da ich weder im Forum noch auf Google auf eine hilfreiche Antwort gestossen bin, die Caritas bezüglich unseren
Problemen endloss genervt ist und uns wir gerade wie im Regen stehen gelassen fühlen, heute mal ne Anfrage an all die jenigen die
während der Inso oder WVP geheiratet haben.

Ich selbst befinde mich auf der Zielgerade in der WVP  zur RSB (2,5 Jahre) mein Lg läuft noch im eröffneten Verfahren.
Die Hochzeitstermin steht....und der Ärger mit dem Insoverwalter auch   :fuchsteufelswild:

um meinen Verpflichtungen nachzukommen wurde mir ein selbstständiges Gewerbe als Kleinunternehmer freigegeben.
Zur Sicherheit damit keine neuen Schulden in der Inso hinzukommen wurde mir in gemeinsamer abgeklärten Sache nur ein Kleingewerbe und kein Umsatzsteuerpflichtes Unternehmen freigegeben .

Zum Zeitpunkt meines eröffneten Verfahrens war ich verheiratet.
Mein Ex-mann musste Regelinsolvenz beantragen und mir war es leider nicht möglich die Privatinso zu umgehen (mitgehangen mitgefangen)

Da ich nicht unter dem Bezug von Harzt 4 stehen wollte , habe ich mich um eine selbstständigkeit als Kleinunternehmer freigeben lassen da die Arbeitssituation nicht unbedingt einfach ist, entweder keine Jobs oder schlecht bezahlt....um zumindest meinen Verpflichtungen bezüglich den Pfändungen bzw. freiwilligen Pfändungen nachzukommen.

Da wir aus privaten Gründen heiraten möchten , haben wir bezüglich dem eröffneten Verfahren mit dem Th meines LG offen beim Termin in der Kanzlei gesprochen.
Antwort vom Th. Er wird weder mich bei meinem zukünfigten als Unterhalt mit anrechnen lassen noch er bei mir.

Aber im Paragraphendschungel bin ich nicht fündig geworden ab welcher Einkommensgrenze diese Unterhaltsanrechnung nicht gestattet wird.
Durch die Heirat bekäme mein LG ein Lohnsteuerklassenwechsel von 1 auf 3 und somit mehr Netto .
Wenn ich als Ehefrau im Unterhalt nicht angerechnet werde liegen die Pfändungen dann bei fast monatlich 500 Euro.
Da ich als selbstständiger kein Einkommen als angestellter habe benötige ich erst zum JAhresende die Lohnsteuerklasse bezüglich der Berechnung der Einkommenserklärung.

Ein  Umsatz von max 175000 Euro im vorangegangen Jahr darf nicht überschritten werden .
Da ich bereits auch Eltern habe die krank sind, verbringe ich viel Zeit damit mich um den Haushalt meiner Eltern zu kümmern. Waschen kochen bügeln ect. da eine komplette Versorgung im Haus meiner Eltern operationsbedingt nicht  allein mehr möglich ist.

So jetzt nochmal zu meiner definitven Frage:

Kann der TH automatisch eine Anrechnung auf Gegenseitigem Unterhalt verwähren?
Während der Inso in meiner vorangegangenen Ehe wurde mein Ex Mann bei mir und ich beih Ihm berücksichtigt ohne jegliche Diskussion oder sonstiges.

welche Möglichkeiten hätte ich um zu suchen ab welcher Einkommensgrenze der Unterhaltsanrechnung storniert wird.

Der TH ist echt  in seinen jungen Jahren ne harte Nuss.. :shock:

Wer hat mir Tipps?

Danke mal im vorraus fürs zuhören
 


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Insoman

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Re: Heirat whr. Inso und WVP
« Antwort #1 am: 17. Dezember 2013, 12:16:10 »

Zitat
Er wird weder mich bei meinem zukünfigten als Unterhalt mit anrechnen lassen noch er bei mir.

Wenn Ihr TH auch eine "harte Nuss" sein mag, die Entscheidung über eine Anrechnung von Einkommen bei gesetzlich Unterhaltspflichtigen liegt nicht bei ihm.
Nach Heirat besteht grundsätzlich die UH-pflicht mit entsprechender Anhebung von Freigrenzen.
Der Th kann bei Gericht einen Antrag auf Anrechnung stellen...(§ 850c (4) ZPO), mehr aber auch nicht.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Sannypless

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Re: Heirat whr. Inso und WVP
« Antwort #2 am: 17. Dezember 2013, 19:26:14 »

danke
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eidechse

Re: Heirat whr. Inso und WVP
« Antwort #3 am: 19. Dezember 2013, 11:26:42 »

@ Sannypless

Wenn Sie selbständig tätig sind, dann müssen Sie sowieso selbst dafür Sorge tragen, dass das an die Insolvenzmasse abgeführt wird, was bei einer angemessenen abhängigen Beschäftigung pfändbar wäre.

Da gibt es dann auch keinen Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO. Der kann gar nicht gestellt werden. Das bedeutet aber für Sie nicht automatisch, dass Sie Ihren Ehemann definitiv als hypothetische Unterhaltspflicht berücksichtigen können. Im Rahmen des § 295 Abs. 2 InsO geht man halt immer von Vermutungen aus und der Hypothese "was würde passieren, wenn der Schuldner eine abhängige Beschäftigung hätte".

Wenn ihr zukünftiger Mann ohne Berücksichtigung von Unterhaltspflichten mit Pfandbeträgen von ca. 500,00 € rechnen muss, dann reden wir über ein Nettoeinkommen von ca. 1.750,00 €. Und ehrlich gesagt, in einem solchen Fall würde der TH mit einem Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO in jedem Fall Erfolg haben.

Im Rahmen Ihrer Abführungspflichten aus § 295 Abs. 2 InsO würde ich daher rein vorsorglich tatsächlich davon ausgehen, dass keine Unterhaltspflicht zu berücksichtigen ist für den zuküftigen Ehemann.

Bei Ihrem zukünftigen Ehemann sieht es anders aus. Da wird tatsächlich zwangsläufig der Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO benötigt, um Sie als Unterhaltspflicht herauszurechnen. Wenn Sie wirklich 17.500,00 € im Jahr verdienen und Ihre Kosten sich in Grenzen halten, kann es aber passieren, dass der Antrag des TH erfolgreich sein wird.

Ihr zukünftiger Mann sollte sich jedoch auch aus steuerlichen Gründen überlegen, ob er wirklich die Steuerklasse 3 wählt. Sie zahlen wahrscheinlich gar keine oder nur geringe Steuervorauszahlungen. Da kann es dann bei der Steuerklasse 3 auch ganz schnell dazu kommen, dass eine dicke Nachzahlung am Ende fällig wird.
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Sannypless

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Re: Heirat whr. Inso und WVP
« Antwort #4 am: 20. Dezember 2013, 07:44:34 »

@eidechse....

17500 euro umsatz , kein verdienst. von den 17500 euro gehen ja noch sozi versicherungen weg.
selbstständige einnahmen unterliegen ja eh nicht der pfändung. aber selbst wenn ich in meinem gelernten beruf mit lohnsteuerklasse 4 vollzeit arbeiten gingen würde blieben mir nicht mehr wie 1000 euro.
trotzdem danke für den hinweis.
mein th hat damals nie schwierigkeiten gemacht - da wie bereits erwähnt- mein damaliger mann selbstständig war und ich mir das kleingewerbe habe auch freigeben lassen.

die 500 euro abzüge  sind dann bei lohnsteuerklasse 3 wenn wie gesagt ich nicht als unterhaltsverpflichtung angerechnet werde , wird sind derzeit aufgrund der bereits erneuten beförderung bei meinem LG monatlich 300 euro pfändung
dank der Hausbank mit dem P konto wird aber nur monatlich 1054 euro ausbezahlt, ( ein relativer weiter finanzielle sprung )


ich werde mich überraschen lassen und jetzt in ruhe die hochzeit abwarten
« Letzte Änderung: 20. Dezember 2013, 07:47:29 von Sannypless »
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eidechse

Re: Heirat whr. Inso und WVP
« Antwort #5 am: 20. Dezember 2013, 13:01:28 »

Zitat
dank der Hausbank mit dem P konto wird aber nur monatlich 1054 euro ausbezahlt

Das scheint ja nur der Grundfreibetrag zu sein. Ihr LG sollte einen Antrag auf Erhöhung der Freigrenze nach § 850k Abs. 4 ZPO stellen.
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