Problematikbeschreibung :
da ich weder im Forum noch auf Google auf eine hilfreiche Antwort gestossen bin, die Caritas bezüglich unseren
Problemen endloss genervt ist und uns wir gerade wie im Regen stehen gelassen fühlen, heute mal ne Anfrage an all die jenigen die
während der Inso oder WVP geheiratet haben.
Ich selbst befinde mich auf der Zielgerade in der WVP zur RSB (2,5 Jahre) mein Lg läuft noch im eröffneten Verfahren.
Die Hochzeitstermin steht....und der Ärger mit dem Insoverwalter auch :fuchsteufelswild:
um meinen Verpflichtungen nachzukommen wurde mir ein selbstständiges Gewerbe als Kleinunternehmer freigegeben.
Zur Sicherheit damit keine neuen Schulden in der Inso hinzukommen wurde mir in gemeinsamer abgeklärten Sache nur ein Kleingewerbe und kein Umsatzsteuerpflichtes Unternehmen freigegeben .
Zum Zeitpunkt meines eröffneten Verfahrens war ich verheiratet.
Mein Ex-mann musste Regelinsolvenz beantragen und mir war es leider nicht möglich die Privatinso zu umgehen (mitgehangen mitgefangen)
Da ich nicht unter dem Bezug von Harzt 4 stehen wollte , habe ich mich um eine selbstständigkeit als Kleinunternehmer freigeben lassen da die Arbeitssituation nicht unbedingt einfach ist, entweder keine Jobs oder schlecht bezahlt....um zumindest meinen Verpflichtungen bezüglich den Pfändungen bzw. freiwilligen Pfändungen nachzukommen.
Da wir aus privaten Gründen heiraten möchten , haben wir bezüglich dem eröffneten Verfahren mit dem Th meines LG offen beim Termin in der Kanzlei gesprochen.
Antwort vom Th. Er wird weder mich bei meinem zukünfigten als Unterhalt mit anrechnen lassen noch er bei mir.
Aber im Paragraphendschungel bin ich nicht fündig geworden ab welcher Einkommensgrenze diese Unterhaltsanrechnung nicht gestattet wird.
Durch die Heirat bekäme mein LG ein Lohnsteuerklassenwechsel von 1 auf 3 und somit mehr Netto .
Wenn ich als Ehefrau im Unterhalt nicht angerechnet werde liegen die Pfändungen dann bei fast monatlich 500 Euro.
Da ich als selbstständiger kein Einkommen als angestellter habe benötige ich erst zum JAhresende die Lohnsteuerklasse bezüglich der Berechnung der Einkommenserklärung.
Ein Umsatz von max 175000 Euro im vorangegangen Jahr darf nicht überschritten werden .
Da ich bereits auch Eltern habe die krank sind, verbringe ich viel Zeit damit mich um den Haushalt meiner Eltern zu kümmern. Waschen kochen bügeln ect. da eine komplette Versorgung im Haus meiner Eltern operationsbedingt nicht allein mehr möglich ist.
So jetzt nochmal zu meiner definitven Frage:
Kann der TH automatisch eine Anrechnung auf Gegenseitigem Unterhalt verwähren?
Während der Inso in meiner vorangegangenen Ehe wurde mein Ex Mann bei mir und ich beih Ihm berücksichtigt ohne jegliche Diskussion oder sonstiges.
welche Möglichkeiten hätte ich um zu suchen ab welcher Einkommensgrenze der Unterhaltsanrechnung storniert wird.
Der TH ist echt in seinen jungen Jahren ne harte Nuss..
Wer hat mir Tipps?
Danke mal im vorraus fürs zuhören