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Autor Thema: Pfändbarer Betrag  (Gelesen 3086 mal)

Locke

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Pfändbarer Betrag
« am: 08. September 2006, 08:20:01 »

Hallo,
ich bin Arbeitnehmer und bekomme, bedingt durch vorliegende Lohnpfändungen mtl.bis zu 1600 Euro ausbezahlt.
Durch die einzige Unterhaltspflicht, gegenüber meiner Ehefrau, ist dieser Betrag möglich.
Meine Ehefrau verdient 1100 Euro.
Durch meinen hohen Schuldenberg, würde ich gerne die Private Insolvenz beantragen.
Kann es hierbei passieren, daß durch den Verdienst meiner Ehefrau, die Unterhaltspflicht auf Antrag eines Gläubigers, aberkannt wird ??
Oder geschieht dies durch den eingesetzten Insolvenzverwalter ??
Muß ich das Einkommen meiner Ehefrau offenlegen ???
Bitte um Hilfe !!
Danke
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ThoFa

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Pfändbarer Betrag
« Antwort #1 am: 08. September 2006, 15:40:57 »

Hallo,

Sie können nahezu zu 100 % davo ausgehen, dass der Insolvenzverwalter Ihre Ehefrau (zu Recht) nicht als unterhaltsbedürftigte Person anerkennen wird.

Im Insolvenzverfahren kann kein Gläubiger mehr beantragen, dass Ihre Frau nicht anerkennt wird, dies geschieht i.d.R. automatisch durch den Insolvenzverwalter.

MfG

ThoFa
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