Es gibt zwei Wahlmöglichkeiten für Dich
1. der GVDer nimmt was er bekommen kann, (etwas Übertrieben! 'Selbst Deine letzte Hose!) und Du kannst Dich finanziell nicht mehr bewegen, da Dir ja alles genommen wird, was Dir genommen werden kann. Ausgenommen mal dieses Auslandskonto.
Wenn der GV von dem Auslandskonto weiss, dann wird er Dich öfter als nur oft besuchen kommen und Dir in die Hose greifen - Ganz sicher!
Zudem dürftest Du und hast Du jetzt sicher auch ein inlands-Kontenproblem.
2. die InsOIn der InsO kannst Du finanziell überleben, da Du auch dieses Kontenproblem nicht hast.
"Das Forum hier ist für Dich in nächster Zeit kostenfreies Bildungsprogramm. Du wirst für viele Deiner gängigen Fragen Antworten hier finden, die die Autoren schon hier und da immer wieder beantwortet haben! - Lesen, lesen, lesen ..."
:respekt:
Die Frage, die Du Dir selber stellen mußt.
1. Bleibt es bei den 70... und Deiner derzeitigen Gläubiger-Anzahl oder lauert da noch mehr, an der nächsten Hausecke?
2. In welchem Zeitrahmen könnte ich - Auftragslage, Gewinn etc., die offenen Forderungen abtragen. Wenn Du dass "realistisch" für Dich herausgefunden hast, solltest Du dem alten Werbespruch der Deutschen Bank folgen ...
3. "
Reden Sie mit uns - den Gläubigern!"4. Wenn Du da keine Einigung erzielst, würde ich persönlich die InsO anstreben.
So und zu Deinen Bußgeldern oder Strafen. :whistle:
In diesem Staat hast Du 3 Möglichkeiten Deine staatlichen verhängten Busgelder/Strafen zu begleichen. Die bekommst Du in keiner Form erlassen, nicht mal durch eine InsO und auch nicht durch eine EV - ganz 'sischer nischt'!!
1. Bezahlen - Geht durch Antragsstellung auch in Ratenform
2. Durch gemeinnütziges Abarbeiten - Geht nur mit Antragsstellung und es ist Zeitaufwendig! Kommt auch auf die Tagessätze an, die heran gezogen wurden! Meistens bekommt man es vorgeschrieben, wo man es ableisten darf und manchmal darf man sich auch selbst diese gemeinnütziege Tätigkeit suchen.
3. In einer Strafvollzugseinrichtung abliegen!, '
Netto, ohne Bearbeitungsgebühren etc.' Genannt EFS - Ersatzfreiheitsstrafe!
Bis zu 3 Monaten des abliegens wird Dir auch die Miete von der Solidargemeinschaft gesponsort. Beim Abliegen von mehr als 3 Monaten wird Deine Wohnung aufgelöst und die Reste zu Deinen Lasten eingelagert.
Die Solidargemeinschaft honoriert Dein Tagessatzabliegen auch mit 1. Euro Taschengeld pro Tag.
- Das Abliegen einer EFS hat keinen negativen Einfluß auf Dein polizeiliches Führungszeugnis. Du wirst bei einer Anforderung eines PFZ also keine negativ-Einträge, in dem Bezug, vorfinden. Viel Spass beim Knobeln! :gruebel: