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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Hilfe bin fix und fertig....  (Gelesen 2694 mal)

consdaple

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Hilfe bin fix und fertig....
« am: 06. Februar 2008, 07:29:47 »

 :cry:

Hallo Leute, ich weiß normal stellt man sich vor werde dies sicher tun aber ich brauche euren Rat. Habe die Insolvenz beantragt außergerichtlich ist gescheitert. Ein Gläubiger wollte nun trotzdem obwohl alles am laufen ist einen EV. Schriftlich teilte er meine InsoAnwalt mit das er jedoch auf weitere Pfändungsmasnahmen verzichtet um meinen Arbeitsplatz nicht zu gefährden. Gestern rief mein Chef nach mir und teilte mir mit dass ein GV zu ihm kommt und nun doch pfänden will. Meinen Job werde ich wohl heute oder ende des Monats verlieren weil ich nicht tragbar bin.. :shock:

Ich bin verheiratet. Alle Verbindlichkeiten enstanden vor meiner Hochzeit bzw. vor meinem Einzug zu meiner jetzigen Frau.

Nun möchte ich von Euch wissen falls der GV auch hier auftaucht kann er meiner Frau Gegenstände aus unserer Wohnung, die ja durch sie bereits eingerichtet war pfänden. Ich bin fix und alle konnte auch nicht schlafen. Diese Bank macht mir alle Hoffnungen zunichte und ich will aber nicht noch im privaten alles verlieren.... :Oh_no: Bitte helft mir gebt mit Rat...

LG
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Feuerwald

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Re: Hilfe bin fix und fertig....
« Antwort #1 am: 06. Februar 2008, 11:38:32 »




im Allgemeinen sind weder eine Lohnpfändung noch eine Lohnabtretung berechtigte Kündigungsgründe. Eine Kündigung sollte man aus diesem Grund nicht einfach so hinnehmen.

Der Gerichtsvollzieher, wenn er denn tatsächlich vorbei kommt, wird in aller Regel gewöhnlichen Hausrat nicht pfänden, da dieser unpfändbar ist und sich eine Pfändung rein wirtschaftlich ohnehin kaum lohnen wird.  Werder Schuldner noch Ehepartner müssen dem Gerichtsvollzieher Auskünfte erteilen. Ausnahme im Wege der Eidesstattlichen Versicherung (OK, die ist ja schon geleistet). Deshalb keine Panik. Der Schrecken vor dem Gerichtsvollzieher ist meist völlig unbegründet. Der kommt, lässt seine Augen einmal kreisen und geht wieder, vorausgesetzt jemand macht die Türe auf.  Ein schöner Job ?!

Ihr Gläubiger handelt zudem unvernünftig, denn selbst für den Fall, dass er kurz vor dem Antrag (Antrag schon beim Gericht eingereicht?) auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens noch etwas durch eine Pfändung erlangt, so hat er das erlangte nach Eröffnung wieder in die Insolvenzmasse herauszugeben (Sog. Rückschlagsperre). Es lohnt sich für den Gläubiger nicht und verursacht nur Kosten.



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paps

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Re: Hilfe bin fix und fertig....
« Antwort #2 am: 06. Februar 2008, 16:28:00 »

Lassen Sie sich telefonisch Ihr Aktenzeichen beim Amtsgericht geben.
Stellen Sie einen Antrag auf die Einstellung der Zwangsvollstreckung in bewegliches Vermögen nach § 21 Abs. 2 Ziffer 3  InsO
Diesen Antrag mit der vorliegenden Vollstreckung begründen.
Dann bekommen Sie (zumindest hier) vom Rechtspfleger gleich die entsprechende Verfügung des Gerichtes mit oder unmittelbar zugesand.

Auch dem GV können Sie unter Verweis auf das Aktenzeichen auf die bevorstehende Verfahrenseröffnung hinweisen.
Der wird dann mit Sicherheit die Füße still halten und sich anderen Aufgaben widmen.

Nach der Eröffnung kann sowieso nicht mehr gepfändet werden( § 89 InsO).
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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