"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Insolvenz / Hausverkauf....Fragen über Fragen....  (Gelesen 1914 mal)

orange18

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Insolvenz / Hausverkauf....Fragen über Fragen....
« am: 19. Mai 2009, 12:51:11 »

Hallo,
es geht hier um meine Mutter. Meine Mutter lebt getrennt von meinem Vater, haben jedoch vor 10 Jahren gemeinsam ein Haus gekauft und "renoviert". Mittlerweile ist meine Mutter jedoch überschuldet und ich sehe als einzige Lösung die privatinsolvenz. Beim Schulnderberater war sie auch schon mehrfach jedoch hat der sie an einen Anwalt empfohlen da die Schulnderberater momentan überlastet sind. Der Anwalt hat jetzt gesagt, dass solange das Haus noch da ist keine Insolvenz angemeldet werden kann. Momentan wohnt meine Mutter in dem Haus, ein Verkauf wäre schwierig genug da noch einiges renoviert werden müßte und beim Hausverkauf ohnehin nur max. die Hälfte der Schuldenhöhe erreicht werden könnte. Obendrein hat jetzt die Hausbank meiner Mutter mitgeteilt das sie einem Hausverkauf nicht zustimmt. Frage 1: Ist das möglich? Frage 2: Kann meine Mutter trotzdem Insolvenz beantragen?
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Insolvenz / Hausverkauf....Fragen über Fragen....
« Antwort #1 am: 19. Mai 2009, 20:46:19 »

Wenn beide im Grundbuch als Eigentümer stehen ist es in der tat komplizierter.

Können sich aber Ihre Eltern vom ehemaligen Eigentum trennen, steht einer Inso nichts im Wege.

Die Bank kann im Übrigen einen Freihandverkauf nicht ablehnen, wenn der Verkehrswert erzielt wird.
Der Käufer müßte aber damit rechnen, dass die Grundbucheinträge nur angepasst und nicht gelöscht werden.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz