Habe mal in der Suche gestöbert aber wenig Konkretes gefunden, daher hier mal eine neue Themeneröffnung.
Folgender Sachverhalt:
In meinem IN Verfahren (aktuell eröffnet, noch nicht abgeschlossen) sind Steuererklärungen abzugeben. Soweit so gut. Mir geht es hier um die korrekte Weiterführung des Verlustvortrags, der aktuell bei mir einen größeren 6-stelligen Betrag ausmacht. :whistle:
Ich übe weiterhin eine selbständige Tätigkeit aus, die vom IV freigegeben wurde. Jetzt erhielt ich bereits Ende letzten Jahres ein Schreiben vom FA mit Bekanntgabe einer neuen Steuernummer für die Umsatzsteuer. Voranmeldungen wurden abgegeben, aktuell schreibt mich das FA an zwecks Abgabe einer Jahressteuererklärung für 2010. Generell ist ja nach §§ 80,155 InsO der IV verpflichtet entsprechende Erklärungen abzugeben aber das Steuerrecht kenne ich selbst gut genug um das bei den überschaubaren Umsätzen auch selbst zu tun.
Kürzlich bekam ich vom IV eine Aufforderung eine Steuererklärung für 2010 für die Steuerarten Einkommensteuer und Gewerbesteuer in seine Kanzlei zu senden, dabei in Kopie ein Schreiben des FA (an den IV) mit Aufforderung zur Abgabe der Erklärungen. Dabei bekam ich dann erstmals eine weitere neue Steuernummer mit, die offenbar für künftige Einkommensteuer und Gewerbesteuer gelten soll.
Das macht mich stutzig. Warum diese neuen Steuernummern ? Ein Trick der Finanzbehörden ?
Generell erfolgt ein gesondert festgestellter Verlustvortrag wenn man auf der Steuererklärung das Kreuzchen "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" in der EST Erklärung macht. Jetzt gibt es unter der Steuernummer aber keinen Verlustvortrag sondern nur unter der anderen (alten) Steuernummer.
Kann ich den einfach so formlos übertragen lassen ?
Prinzipiell ist der Verlustvortrag laut BGH ja ein persönliches Recht, das jedoch nicht (mehr) vererbbar ist und mit dem Tode des Steuerzahlers endet. Weitere Recherchen brachten mich dann auch dazu, dass der Verlustabzug prinzipiell nicht in die Insolvenzmasse fällt. Konkret ging es da in einem Urteil darum, ob der IV die Zustimmung zu einer gemeinsamen Veranlagung von Ehegatten verweigern kann bzw. ob aus der Zustimmung ein auszugleichender Vorteil entsteht. Jetzt bin ich aber nicht verheiratet so dass sich diese Frage nicht für mich stellt.
Für das Jahr 2009 hat das FA die Umsätze und entstehende EST geschätzt und einen Verlustvortrag (unter der anderen Steuernummer) festgestellt.
Mein Hauptproblem ist daher die Erhaltung dieses Verlustvortrags für die weitere Zukunft. Kann ich die Steuererklärung selbst abgeben und meine Rechte wahrnehmen ? (Immerhin wurde die selbständige Tätigkeit ja freigegeben, diesbezüglich ist die Reichweite der Vermögensverwaltung nach §34 Abs.3 AO ja eingeschränkt.)
Wie kann ich den Verlustvortrag nach §10d EStG auf die neue Steuernummer übertragen ? Formlos ?Habe ich ein Anrecht auf Information über die Festsetzung / Feststellung des Steuertatbestands ?Addressat für die Einkommensteuer / Gewerbesteuererklärung ist ja der IV.
Wer ist letztlich berechtigt Einspruch zu erheben, wenn der Verlustvortrag nicht anerkannt wird ?Der IV ist jetzt nicht unbedingt mein bester Freund da ich auf verschiedenen Ebenen auch um Freigaben kämpfen muss. Zum Beispiel will er mir unter fadenscheinigen Vorwänden eine Freigabe für mein Konto nicht erteilen. Gut ist ein Pfändungsschutzkonto und ergänzende ALG II Leistungen lasse ich mir per Barscheck auszahlen lassen, kann ich schon auch mit umgehen wenn die Freigabe fehlt. Rechtsanspruch darauf gibt es ja nicht aber üblich ist die Freigabe des Kontos des Schuldner schon wie ich hier des Öfteren lesen kann.
Wäre daher sehr erfreut wenn wir dieses Thema hier rechtlich mal etwas wälzen könnten.
Sicherlich auch ein interessantes Thema für Andere.
Wie sieht es sonst mit Eurer Erfahrung der Vergabe von Steuernummern aus und ähnlichen Themen ?
Scheint mal wieder ein bischen Neuland zu sein aber das Recht ein paar Jahre keine Einkommensteuer zu zahlen weil man sie mit vergangenen Verlusten verrechnen kann, will man ja auch nicht einfach so in den Wind schießen. :gruebel: