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Autor Thema: Pfändung trotz eröffnetem Insolvenzverfahren?  (Gelesen 3441 mal)

Osito

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Pfändung trotz eröffnetem Insolvenzverfahren?
« am: 03. Februar 2010, 02:19:23 »

Hallo,

ich habe Mitte November2009 das Insolvenzverfahren beantragt da ich, neben Kontopfändung des Finanzamtes, eine Forderungspfändung eines Gläubigers bei meinem Hauptauftraggeber hatte. Ein 2. Gläubiger beim selben Anwalt stand schon hinten dran.
Meine selbstständige Tätigkeit wurde zum 01.12.2009 wieder freigegeben, ich konnte wieder etwas Geld verdienen.
Die Einnahmen für November, Zahlung seitens meines Auftraggeber um den 20.12., hat sich natürlich der IV gekrallt.
Die Zahlung für den Monat Dezember am 23.01.2010 hat der Auftraggeber auf die Pfändungsfreigrenze gekürzt und an den Pfändungsgläubiger überwiesen, den Rest hat er an mich ausbezahlt.

Jetzt meine Fragen:

Darf das so sein? Ist es nicht vielmehr so dass alle Vollstreckungsmaßnahmen mit einleiten des Insolvenzverfahrens ruhen? Zumal meine selbstständige Tätigkeit mit Auflage der Befriedigung meiner Gläubiger ja freigestellt worden war sollte ich den kompletten Umsatz ja für mich beanspruchen müssen.
Wenn mein Auftraggeber hier einen Fehler gemacht haben sollte, kann ich Ihn dann direkt in Regress nehmen und müsste der Pfändungsgläubiger den Betrag wieder zurück führen?

Um Fragen vor zu beugen: habe mit Eingabe der neuen Konto- und Steuerdaten auch die Freistellungsbescheinigung sowie vom IG den Entscheid über die Eröffnung beigefügt. Mein Auftraggeber wusste also davon.

Genervte Grüße.


« Letzte Änderung: 03. Februar 2010, 02:23:56 von Osito »
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paps

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Re: Pfändung trotz eröffnetem Insolvenzverfahren?
« Antwort #1 am: 03. Februar 2010, 09:43:54 »

Wurde das Verfahren eröffnet?
Oder hat der vorläufige IV im Rahmen der gutachterischen Tätigkeit die Freigabe erteilt?

Wurde vor dem 01.12.09 eröffnet, dürfte im Januar keine Pfändung mehr wirksam sein.
Insofern ist der Auftraggeber ihnen gegenüber zur korrekten Zahlung verpflichtet, da die Pfändung ruht.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Osito

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Re: Pfändung trotz eröffnetem Insolvenzverfahren?
« Antwort #2 am: 03. Februar 2010, 10:16:09 »

Hi,

danke für die schnelle Antwort, die mich auch noch in meiner Meinung bestätigt.  :thumbup:

Also:
Status:  eröffnet
Abwicklungsart: Regelinsolvenz

Das Tolle daran ist: die Zahlung im Dezember für die Novemberleistungen wurden in voller Höhe überwiesen. Nur komme ich da natürlich nicht dran da der IV die Finger drauf hält.
Habe ich im Nachgang auch kein Problem mehr damit. Hat ja auch meine Schuldsumme entsprechend gedrückt.
Und Freunde zur Überbrückung hatte ich ja auch.

Das heißt aber im Umkehrschluß: ich kann das Geld auf jeden Fall vom Schuldner (klingt irgend wie gut in diesem Zusammenhang *grins) einfordern, ungeachtet ob er das wieder zurück bekommt?

Nur zur schlußendlichen Klärung: Kann ich das Geld vom Gläubiger einfordern oder muss das mein Auftraggeber tun? Muss der Gläubiger die ungerechtfertigte Zahlung heraus geben? Per Definition wäre das ja Gläubigerbevorzugung. Für die ich im Moment nichts kann. Letzlich wird ja wohl mir der Strick gedreht wenn ich mich nicht darum kümmere?

Fragen über Fragen.

Danke im Voraus für potentielle Antworten.

Grüße
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Insokalle

Re: Pfändung trotz eröffnetem Insolvenzverfahren?
« Antwort #3 am: 03. Februar 2010, 11:22:40 »

Wann eröffnet?
Wann war die Pfändung?
Handelt es sich um die Pfändung einer künftigen Forderung?
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