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Autor Thema: Rückbuchungen von Lastschriften durch Treuhänder  (Gelesen 3743 mal)

Arafreundin

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Rückbuchungen von Lastschriften durch Treuhänder
« am: 30. Oktober 2013, 20:21:52 »

Schönen guten Abend,

nachdem ich hier schon sehr hilfreiche Antworten erhalten habe, möchte ich zu einem weiteren Problem eine Frage stellen.

Ich bin seit September im eröffneten Verfahren der Verbraucherinsolvenz.
Nun bin ich auf die Problematik, ohne noch selber betroffen zu sein, gestossen, dass der Treuhänder Lastschriften der letzten 3 Monate zurückbuchen lassen kann.

Allerdings fand ich auch die Bestimmung, dass dies zum Einen wirklich nur die Lastschriften, also keine Überweisungen, die von mir ausgeführt wurden, betrifft und sofern diese aus dem unpfändbaren Einkommen getätigt wurden, vom Treuhänder nicht mehr angefasst werden dürfen. Verstehe ich dies richtig?
Da seit gut einem Jahr eine Lohnpfändung bei mir durchgeführt wird, also schon vor der Insoeröffnung, wurden die Rechnungen somit aus dem unpfändbaren Teil bezahlt.
Sollte ich dennoch schnellstmöglich ein Schreiben an meine Bank schicken, dass unmittelbar vor Eröffnung sämtliche Lastschriften ausdrücklich und unwiderruflich von mir genehmigt sind, damit meine Treuhänderin nichts zurückbuchen lassen kann?

Das Thema ist aufgekommen, da eine Bekannte von mir ebenfalls in der Insolvenz bei der selben Treuhänderin wie ich ist und bei ihr sämtliche EC-Zahlungen und Abbuchungen rückgängig gemacht wurden und sie deswegen auch eine Anzeige wegen Betrugs von den Gläubigern erhalten hat.
Da bin ich natürlich hellhörig geworden :-)

Vielen Dank und viele Grüße
Arafreundin


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Arafreundin

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Re: Rückbuchungen von Lastschriften durch Treuhänder
« Antwort #1 am: 30. Oktober 2013, 20:26:25 »

Eines habe ich noch vergessen zu erwähnen: Ich habe erst kürzlich ein Schreiben von meiner THin erhalten, in dem sie dem Insolvenzgericht mitgeteilt hatte, dass sie mein Konto aus der Insolvenzmasse frei gibt. Vielleicht ist damit auch diese Problematik erledigt, wenn sie bisher keine Lastschriften zurückgebucht hat?!?
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smallville

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Re: Rückbuchungen von Lastschriften durch Treuhänder
« Antwort #2 am: 30. Oktober 2013, 22:14:10 »

Hallo,

hier in folgendem Urteil vom BGH steht es wie Du gesagt hast:

http://lexetius.com/2010,6915

Ich habe auch schon gelesen, dass ausdrücklich genehmigte Lastschriften als vollendet anzusehen sind.

Mir war damals darüber nichts bekannt, wohl aber über die Info DASS so etwas passieren KANN und ich hatte im Vorfeld schon alle Zahlungen auf Daueraufträge sprich Überweisung umfunktioniert.

Damit ist man in der Regel immer auf der sicheren Seite und muss keine Diskussionen mit den TH/IV anfangen.

Denn es gibt durchaus welche, die trotz bestehender Urteile nörgelig werden....;-)
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Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 

Schuldenheini

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Re: Rückbuchungen von Lastschriften durch Treuhänder
« Antwort #3 am: 31. Oktober 2013, 13:14:05 »

Ich persönlich würde gar nichts in der Richtung machen und das mit der ausdrücklichen Genehmigung unterlassen

Lass ihn doch zurückbuchen......geht sowieso mit in die Inso.

Also warum aufregen.

Betrugsanzeigen durch Gläubiger hatte ich zur Genüge.

Fallen aber alle hinten runter.
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tomwr

Re: Rückbuchungen von Lastschriften durch Treuhänder
« Antwort #4 am: 31. Oktober 2013, 18:02:06 »

Das Thema ist aufgekommen, da eine Bekannte von mir ebenfalls in der Insolvenz bei der selben Treuhänderin wie ich ist und bei ihr sämtliche EC-Zahlungen und Abbuchungen rückgängig gemacht wurden und sie deswegen auch eine Anzeige wegen Betrugs von den Gläubigern erhalten hat.
Da bin ich natürlich hellhörig geworden :-)

Ich würde auch gar nichts in der Richtung machen. Und wieso deshalb eine Betrugsanzeige gemacht werden soll, weil der IV/TH eine Lastschrift widerruft, ist mir schleierhaft. Wenn dann kann höchsten der IV/TH des Betrugs bezichtigt werden, was aber auch Käse ist wenn er rechtlich dazu ermächtigt ist. Außerdem bist Du gar nicht mehr handlungsbefugt der Bank gegenüber, wenn Dein Verfahren bereits eröffnet ist, kannst also auch nachträglich keine Genehmigung mehr erteilen.

Ich würde das Verfahren mal ganz entspannt auf mich zukommen lassen. Ändern kannst Du jetzt eh nichts mehr. Und IV/TH vergessen auch verschiedene Dinge. Meiner hat mich mal (beim Rausgehen) darauf angesprochen ob ich denn eigentlich ein Auto gehabt hätte. Ich möge ihm doch mal den Verkaufsvertrag nachreichen. Habe ich natürlich nicht gemacht und es wurde auch nie wieder danach gefragt.
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wollter001

  • Gast
Re: Rückbuchungen von Lastschriften durch Treuhänder
« Antwort #5 am: 01. November 2013, 19:57:11 »

hallo

Die Zugriffsmöglichkeiten regelt § 134 InsO.Vermögenswerte, die vor mehr als vier Jahren von Schuldner übereignet wurden vor der Eröffnung  des Verbraucherinsolvenz, kann der TH/IV nicht mehr zurückgreifen.

mfg wollter001

« Letzte Änderung: 01. November 2013, 19:59:28 von wollter001 »
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tomwr

Re: Rückbuchungen von Lastschriften durch Treuhänder
« Antwort #6 am: 01. November 2013, 20:58:19 »

Es geht doch hier um Lastschriften, die der IV/TH sowieso nur ein paar Monate widerrufen kann. Grenze ist hier wohl der letzte (quartalsmäßige) Rechnungsabschluss, der innerhalb von 6 Wochen ggf. zu reklamieren ist.

Es geht hier nicht um allgemeine Insolvenzanfechtungen. Und was haben Lastschriften mit unentgeltlichen Leistungen zu tun ?
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