Liebe Grüße
Hallo
Es geht also um 20.000€ die Ihr Ex nicht Vertragsgemäß an Sie zurück zahlt. Richtig?
Unterhalt für die Kinder geht vor allen anderen Forderungen, auch vor Ihren 20.000€. Das ist so.
Aber:
Wie alt sind denn seine Kinder aus der vorangegangenen Beziehung und wie viele Kinder hat Ihr EX-Mann.
Unterhalt muß er zahlen bis die Kinder eigenes Geld verdienen (und wenn ich da richtig liege, bis zum 25ten Lebensjahr, wenn sie kein eigenes Einkommen haben).
Wenn ihr Ex in 2010 in die Insolvenz gegangen ist, hat er oder haben Sie die 20.000€ zur Tabelle angemeldet?
Wenn Sie das versäumt haben dann siehts nicht gut aus.
Wenn Ihr Ex sich ein Haus kaufen kann, denn hat er Geld. Das heist seine Gläuber sind alle befriedigt worden und dann wären sie jetzt auch an der Reihe, ihr Geld zu bekommen.
Aber diese Variante mag ich nicht so recht glauben.
Das klingt alles zu schön!
Ich denke "Der Alte" hat recht.
Ihr Ex war Selbstständig. Das heist, das er in der Regelinsolvenz ist und dann könnte es sein, das der Insolbenzverwalter seine Firma auf den Namen seiner neuen Frau weiter laufen läst, um die Firma weiter am leben zu lassen.
Es ist heute so, das die Firmen nicht mit aller Gewalt zerschlagen werden, sondern das ihnen die Möglichkeit gegeben wird, wieder neu anfangen zu können, weiter zu machen. Hintergrund dieser Praxis ist, das dadurch Arbeitsplätze erhalten bleiben, bzw. der Versuch unternommen wird.
Da Sie nun schreiben, das Sie erfahren haben das Ihr Ex nun eine normale Arbeit angenommen hat, läst darauf schließen, das die Firma wohl nicht mehr besteht.
Das sind aber alles nur Vermutungen.
Jetzt noch mal ein paar Zeilen zu der Insolvenz und dem Unterhalt!
Bei der Insolvenz werden alle Unterhaltverpflichtungen vor der Pfändung an die Gläubiger gestellt. Man will damit erreichen das der Unterhalt für die Unterhaltsberechtigten Vorrang hat, bevor die Gläubiger ihre Forderungen realisieren. Wenn die Pfändungsgrenze festgesetzt worden ist, kann auch unterhalb dieser Grenze gepfändet werden, aber nur für den Unterhalt der Anspruchsberechtigten bis zur Grenze des eigenen Selbstbehaltes. Das sind zur Zeit knapp 1000 Euro.
Nix mit Inkasso