"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: ich verstehe den Insolvenzverwalter nicht....  (Gelesen 2273 mal)

sammydeluxe

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 35
ich verstehe den Insolvenzverwalter nicht....
« am: 17. April 2011, 18:11:45 »

Hallo,

wie schon in einem anderen Thread geschrieben, ist mein Insolvenzverwalter nicht wirklich informativ für mich.

Es geht um mein Auto, welches von meinem Bruder finanziert wurde. Dieser ist in die Gläubigerliste eingetragen, da wir einen Darlehensvertrag gemacht haben. Der Brief liegt bei meinem Bruder als Sicherheit. Soviel erst mal zu den Fakten. Das wurde auch vom Insoverwalter so abgenommen !

Jetzt habe ich gelesen, das ich in meiner Eröffnungszeit bzw. bis das Verfahren abgeschlossen ist und ich in die Wohlverhaltensphase komme mit meinem pfändungsfreien Einkommen mir kein Vermögen anschaffen darf wie z.B. ein Auto.
Dann lese ich wieder, das ich mit meinem pfändungsfreien Einkommen machen kann, was ich will.

Was wohl fest steht ist, das mein Bruder das Fahrzeug zu jeder Zeit verkaufen kann und wenn ihm dadurch ein finanzieller Nachteil entstehen würde, er dies beim Verwalter angeben sollte.

Darf er mir denn wenn er einen Erlös erzielt ein neues Darlehen für ein Auto geben bzw. darf ich überhaupt diese "Neuschulden" machen in der Familie ?

Der Insolvenzverwalter ist nie zu erreichen bzw. ich hatte das Thema angesprochen mit dem Auto aber er meinte nur, das ich nach Abschluss des Verfahrens mir mit meinem pfändungsfreien Einkommen ein Auto kaufen könnte !

Da blickt doch keiner durch.... :gruebel:

Ich möchte gerne meine Kosten reduzieren und der Ford Galaxy verbraucht mir leider zu viel ( 12-14 Liter)!

Danke für eure Hilfe

Sammydeluxe
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: ich verstehe den Insolvenzverwalter nicht....
« Antwort #1 am: 18. April 2011, 08:09:30 »

Jetzt habe ich gelesen, das ich in meiner Eröffnungszeit bzw. bis das Verfahren abgeschlossen ist und ich in die Wohlverhaltensphase komme mit meinem pfändungsfreien Einkommen mir kein Vermögen anschaffen darf wie z.B. ein Auto.
- So Pauschal kann man das nicht sagen! Nur ist es in der WVP natürlich um einiges einfacher.

Darf er mir denn wenn er einen Erlös erzielt ein neues Darlehen für ein Auto geben bzw. darf ich überhaupt diese "Neuschulden" machen in der Familie ?
- Ob Familie oder nicht, Neuschulden sind generell nicht verboten!

Der Insolvenzverwalter ist nie zu erreichen bzw. ich hatte das Thema angesprochen mit dem Auto aber er meinte nur, das ich nach Abschluss des Verfahrens mir mit meinem pfändungsfreien Einkommen ein Auto kaufen könnte !
- Ich glaube zum 1.000 mal. Der IV/TH ist weder Ihr Rechtsbeistand, noch Ihre Informationszentrale! Über Grundlegende Dinge betreffend Ihrem Verfahren werden sie Informiert. Alles andere sollten sie sich selbst aneignen.
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

sammydeluxe

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 35
Re: ich verstehe den Insolvenzverwalter nicht....
« Antwort #2 am: 18. April 2011, 09:23:15 »

Hallo,

erstmal danke für Ihre Antwort. "Das kann man so nicht sagen" ist natürlich nicht gerade hilfreich.

Zu:- Ich glaube zum 1.000 mal. Der IV/TH ist weder Ihr Rechtsbeistand, noch Ihre Informationszentrale! Über Grundlegende Dinge betreffend Ihrem Verfahren werden sie Informiert. Alles andere sollten sie sich selbst aneignen.
 
 
Dafür das Sie das wohl zum 1000 mal erklären kann ich nichts. Ich habe hier die Suche betätigt, leider sind die Fälle dort nicht so wie meiner. Sollte ich einen gleichen Fall übersehen haben, tut es mir leid. Ich weiß schon, das der Insolvenzverwalter mich nicht rechtsberatend aufklärt und das ich mich selbst informieren muß. Das tue ich ja auch hier !!
Wenn ich einen Rechtsbeistand bezahlen könnte, würde ich mir einen nehmen. Ich weiß auch, das man hierfür Mittel beantragen kann, das ist wohl so. Aber ich wollte einfach eine schnelle Antwort, da wir 5 Kids haben und diese täglich chauffiert werden müssen. Leider jedes Kind in eine andere Richtung und das sind Kilometer und diese kosten Geld ! Ich möchte so schnell als möglich ein im Verbrauch günstiges Auto haben. Das geht aber nur, wenn ich weiß ab wann ich das darf bzw. wie ich es in meinem Fall regeln kann, ohne Probleme mit dem Verwalter zu bekommen.

Nur darum geht es.

Zum Teil haben Sie mir ja schon weiter geholfen, aber verstehen Sie doch bitte, das ich mich einfach absichern will bzw. Infos sammel, um auch das Richtige zu tun !

Trotzdem DANKE !

Gruß

Sammydeluxe
Gespeichert
 

Achdujeh

  • Gast
Re: ich verstehe den Insolvenzverwalter nicht....
« Antwort #3 am: 18. April 2011, 11:18:35 »

... verstehen Sie doch bitte, das ich mich einfach absichern will bzw. Infos sammel, um auch das Richtige zu tun !
Da ist der Haken. Es gibt keine echte sicheren Auskünfte, gerade nicht in Foren. Aber auch RA-Auskünfte sind nicht absolut sicher.

Die Behandlung des neuen Autos im Verfahren ist abhängig von der am Insolvenzgericht geltenden Meinung. An "meinem" Insolvenzgericht besteht die Ansicht, dass Anschaffungen aus dem Unpfändbaren auch im Verfahren geschützt sind, also nicht zur Insolvenzmasse gezogen werden.

Andere Gerichte könnten argumentieren, dass das neue Auto einen Vermögenswert darstellt, der zur Masse zu ziehen ist. Allerdings könnte dem dann wieder entgegengetreten werden, in dem die Freigabe des Autos aus der Masse beim IV beantragt wird.

Empfehlenswert ist in solchen Zweifelsfällen immer, sich bei den zuständigen Rechtspflegern nach den Ansichten des zuständigen Gerichts zu dem konkreten Problemfall zu erkundigen. Diese bzw. die Richter fällen letztlich alle wesentlichen Entscheidungen.

FG Achdujeh
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz