"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: im Ungewissen  (Gelesen 2582 mal)

sanny

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
im Ungewissen
« am: 13. Februar 2010, 11:46:13 »

Hallo, bekam heut ein Brief und weiß nichts damit anzufangen mit diesen Satz:

Das Insolvenzverfahren wird gemäß §200  insO nach schlussverteilung ohne Quotenzahlung aufgehoben.

Wer kann mir helfen???

Lg
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: im Ungewissen
« Antwort #1 am: 13. Februar 2010, 13:33:49 »

Hallo,

das Insolvenzverfahren ist aufgehoben und Sie befinden sich "nur" noch in der so genannten Wohlverhatensphase.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

sanny

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: im Ungewissen
« Antwort #2 am: 14. Februar 2010, 12:10:22 »

Hallo, oh vielen Dank. Kannst ich mal nochwas fragen, wovon hängt das ab ob ein die restschuldbefreiung erlassen wird? Und mein Mann ist ja auch in insolvenz,und er hatte es eher (November 06 und ich bin seit Januar 07) mit insolvenz gemacht und bei ihm kam noch kein bescheid,lief alles über den gleichen schuldenberater. Liegt das daran das ich sowieso nicht mehr arbeiten kann?? (Multiple sklerose)  Was bedeutet genau wohlverhaltensphase?????

Ich bedanke mich im vorraus schonmal

Lg sandra
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: im Ungewissen
« Antwort #3 am: 14. Februar 2010, 14:38:52 »

"lief alles über den gleichen schuldenberater"

Und der gute hat Ihnen nichts weiter auf den Weg gegeben? Sie kennen die Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase nicht?

Mit Ankündigung der Restschuldbefreiung und Aufhebung des eigentlichen Insolvenzverfahrens werden Sie in die sog. Wohlverhaltensphase übergeleitet, es endet zudem der Insolvenzbeschlag und Sie erhalten das Verfügungs-/Verwaltungsrecht über Ihr (Neu)Vermögen zurück.

Die Obliegenheiten im Restschuldbefreiungsverfahren finden Sie im § 295 InsO. Diese § sollte man kennen und bitte auch beherzigen.

http://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

sanny

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: im Ungewissen
« Antwort #4 am: 14. Februar 2010, 17:39:22 »

Hallo,vielen Dank. Ja lief alles über den selben schuldenberater bloß seberat und auch nicht zum gleichen zeitpunkt. Habe es mir durchgelesen. Bin ja schon seit 1 Jahr Krankgeschrieben,durch Krankheit Multiple sklerose.

Naja ich hatte ja den brief erhalten bloß mein mann noch nicht, bin ja auch ehrlich habe so von solchen sachen wenig ahnung,hatten bis jetzt mit meiner krankheit zu kämpfen. Mich interessiert es woran es liegt wenn man die restschuldbefreiung nicht bekommt? Ich denke mal die bekommt bestimmt nicht jeder.

Sorry für die Fragerei.

Lg
Gespeichert
 

sanny

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: im Ungewissen
« Antwort #5 am: 14. Februar 2010, 17:41:44 »

Ich nochmal nein so ne richtige aufklärung gab es leider nicht,
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz