Na da habe ich hier ja ein Diskussionsthema losgelassen....
Also, nur mal so zur Information in dieser Runde:
@ Morrowind 13:
1. Meine Eltern spielen bei meiner Insolvenz absolut gar keine Rolle. Es ist meine Insolvenz und ich lebe nicht bei meinen Eltern.
2. Meine Eltern haben mir in den 70er Jahren mal ein Sparbuch (z.Zeit mit 3.500 € Guthaben) auf MEINEN Namen angelegt.
Davon wusste ich bis vor kurzem aber überhaupt nichts.
3. Meine Eltern sind über 80 Jahre alt und nicht gerade Gesund. Die möchte ich deshalb weder mit meiner Arbeitslosigkeit, noch
mit meiner Inolvenz zusätzlich belasten. Ich habe die Schulden gemacht und muss dafür geradestehen. Durch meine Arbeitslosigkeit
konnte ich die Kreditrate meiner Bank nicht mehr bedienen. Vorher hatte ich noch NIE eine EV oder Mahnbescheid.
Immer schön alles gezahlt. Peng!
Ausserdem: 32.000 Euro Schulden - Das ist ein Peanutsbetrag! (Das waren auch die Worte meines Treuhänders, mir gegenüber...)
4. Du solltest Dich vielleicht mal besser Informieren - worum es bei der Insolvenz überhaupt geht. (sorry!) :uneinsichtig:
@ paps:
Nein. Ich bin Ledig, ohne Kids und lebe allein.
paps hat mich in der Thematik "Sparbuch" schon richtig verstanden und ich gebe ihm Recht.
Soweit so gut...
Ich habe mich nun dazu entschieden das Sparbuch aufzulösen und das Geld auf ein "fremdes" Konto überwiesen.
Ich weiss, dass ich meine RSB damit gefährde! Aber was soll mir noch passieren???
Die RSB wird verweigert, ich muss dann die EV abgeben und die Gläubiger haben 30 Jahre einen Titel gegen mich.
Innerhalb meiner 4 Wände gibt es sowieso nix zu Pfänden vom GV. Ausserdem bin ich demnächst in Hartz 4.
(Die Wohnung ist der ARGE vsl. auch zu Teuer, bzw. zu gross (57 qm) und ich muss dann auch noch nach einem halben Jahr Umziehen)
Und einen neuen Job zu finden mit 50 und dazu noch chronisch Krank, mit 30% (noch) Schwerbehinderung...
Welcher Arbeitgeber gibt dir da noch einen Job? Hinzu kommt bei einem neuen Job noch die Inso, oder eben evtl. die EV.
Da geht nix, ausser einem 1 Euro Job der ARGE.
Und die Höhe des pfändbaren Betrages bei der Pfändungsfreigrenze gilt bei einer EV genauso, wie in der Insolvenz.
Da ändert sich nichts dran.
Vielleicht habe ich ja sogar Glück - und die Aktion mit dem Sparbuch fällt nicht mal auf. :whistle:
Das nur mal so - zum allgemeinem Verständnis hier in der Runde.
:hi: