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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...  (Gelesen 9774 mal)

Insolaner2010

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Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« am: 07. Juni 2010, 20:39:39 »

Seit April ist meine Inso eröffnet.
Ich habe alles wahrheitsgemäss im Antrag angegeben...
Jetzt musste ich feststellen, daß mir meine Eltern vor Jahren mal ein Sparbuch angelegt haben, wovon ich nix wusste.
Wieviel da drauf ist, weiss ich nicht genau. Ich vermute aber ein paar Hundert Euro.
Mist! Das kriegt der TH doch bestimmt raus, oder?
Was mache ich denn jetzt? Auflösen? Oder wäre es sinnvoll, das Sparbuch jetzt noch auf meinen Vater umzuschreiben?
Ich krieg die Krise, echt...

 :fuchsteufelswild:
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paps

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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #1 am: 07. Juni 2010, 23:26:26 »

Wenn Sie es jetzt tatsächlich erst mitbekommen haben und das Sparbuch auch auf Ihren Namen läuft, sollten Sie das nach melden (ans Gericht und den TH) und Gut ist es.

Schließlich können Sie kein Vermögen angeben, von dem Sie keine Kenntnis hatten.
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Insolaner2010

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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #2 am: 08. Juni 2010, 06:28:07 »

Wenn Sie es jetzt tatsächlich erst mitbekommen haben und das Sparbuch auch auf Ihren Namen läuft, sollten Sie das nach melden (ans Gericht und den TH) und Gut ist es.

1. Ja, ich habe bis letzte Woche tatsächlich nichts davon gewusst.

2. Und was passiert, wenn ich das nachmelde? Der TH wird das "ersparte" dann in die Insolvenzmasse einbeziehen?
    Oder sind Sparbücher in der Insolvenz davon nicht betroffen?

 :gruebel:
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Fallera

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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #3 am: 08. Juni 2010, 07:19:41 »

Guten Morgen,

Doch, Sparbücher welche auf Ihren Namen laufen, gehören zur Insolvenzmasse.

"Im Insolvenzverfahren wird das gesamte Vermögen des Schuldners erfasst; sowohl das, dass im Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens bestand, als auch alle Vermögenspositionen, die er während des Verfahrens hinzu erwirbt (§ 35 InsO)."

Trotzdem sollten sie es dem TH und dem Gericht nachmelden wie von Paps beschrieben.

Gruß
« Letzte Änderung: 08. Juni 2010, 07:27:23 von Fallera »
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Kurt Cobain
 

Tom2010

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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #4 am: 09. Juni 2010, 10:57:32 »


Okay... Danke für die Antworten.  :thumbup:

ABER:  :whistle:

Nun noch eine Frage bzgl. Steuererklärung.
Mein Finanzamt hat mich vor einigen Jahren von der Steuererklärung befreit. (Lohnte sich nicht, für beide Seiten.)
Mein IV hat mich auch im persönlichen Gespräch gefragt, ob ich eine Steuererklärung machen würde und ich habe
ihm die Lage erklärt und verneint.
Jetzt meine Fragen zu dem Thema:

1. Wird bzw. muss mein IV in diesem Falle überhaupt eine Steuererklärung für mich machen?
2. Und muss ich dann wieder jedes Jahr (auch in der WVP?) eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben?

 :gruebel:

Gruß
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paps

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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #5 am: 09. Juni 2010, 16:35:49 »

Es käme ev. getrennte Veranlagung in Betracht, sofern Sie verheiratet sind.
Ansonsten wird der Th sich nicht die Mühe machen, wenn kein Massezuwachs zu erwarten ist.

Macht der TH eine Erklärung, müssen Sie für künftige eigene Erklärungen einen neuen Antrag auf Befreiung stellen.
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Morrowind13

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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #6 am: 12. Juni 2010, 12:34:06 »

Eigentlich ist das ein Unding
Insolvenz läuft.
Nach Einkommenshöhe wird gepfändet.
Dann sollte das doch nicht dazu führen, dass man weil man mal in einem Monat ein Sparbuch geschenkt bekommen hat wo vieleicht 500 € drauf sind.
Es heißt doch immer, mit Geldbeträgen von regelmäßigen Einkommen kann man jenseits von Gepfändeten Geldbetrag machen was man will.
Einleuchtend kann ich noch verstehen wenn man es seinen TH mitteilen muss.
Es währe ein Unding wenn ich trotz Inso in der Lage wäre mir jeden Monat etwas auf ein Sparbuch zu legen weil ich mich noch mehr einschränke und mein TH würde davon Kenntnis nehmen und mir das Geld wegnehmen.
Genauso ein Schwachsinn währe es ich würde z:B in der Rentenlotterie eine Monatliche Geldrente von 7500 gewinnen und mir würden dann statt sagen wir mal über 1500 € gepfändet.
Man wäre dann doch in der Lage unter Umständen seine Schulden in wenigen Monaten zu tilgen.
Noch gravierender wäre es bei einer oder mehr Millionen eines Lottogewinns.

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Morrowind13

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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #7 am: 12. Juni 2010, 12:42:05 »

So mir tut sich noch so ein Gedanke auf.
Ich beziehe Rente.
Ich stehe am Anfang einer Insolvenz
Ich habe z.B 30000 € Schulden.
Meine Rente oder Einkommen liegt bei 2000 €
Die sechs Jahre liegen noch vor mir.
Mir wird anhand der Rente oder Einkommen ein bestimmter Monatlicher Geldbetrag gepfändet.
Nun nehme ich zusätzlich einen 400 € job an zB. ich Kellnere oder ich Arbeite Abends als Security
Dadurch erhöht sich der Pfändungsbetrag.
Gesehen auf die sechs Jahre müsste ich noch mehr über den Betrag zahlen als im ersten Beispiel von mir angeführt.
Würde ich im Fall eins 17000 € über den Schulden liegen könnten es im Falle meiner Nebentätigkeit schon 25.000 € sein.
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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #8 am: 12. Juni 2010, 13:08:32 »

Leben deine Eltern noch?
Dann bitte Sie doch, dir das Sparbuch vorerst nicht zu geben.
Geld was du nicht hast kann dir Niemand wegnehmen.
Was spricht im übrigen dagegen wenn jemand Insolvent ist und er bekommt mal von seinen Eltern Geld für Cigaretten oder mal hier  oder da ein kleiner Geldbetrag.
Was sich innerhalb der eigenen vier Wände diesbezüglich abspielt finde ich geht niemanden etwas an.
Genauso könnte es ja sein das mein Kind 18 der noch bei mir lebt einen Geldbetrag meinetwegen zum Geburtstag oder zur Kirmes
100 €von Omi erhält und dies zum Einkommen des Haushalt zugezählt wird und der Pfändung unterworfen wäre.
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paps

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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #9 am: 12. Juni 2010, 17:22:50 »


Dann sollte das doch nicht dazu führen, dass man weil man mal in einem Monat ein Sparbuch geschenkt bekommen hat wo vieleicht 500 € drauf sind.

Das Sparbuch war vor Inso da.
Und wird es im laufenden Verfahren geschenkt, ist es Vermögen, das pfändbar ist.
§ 35
Begriff der Insolvenzmasse

(1) Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).




Erst in der WVP  ändert sich das.
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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #10 am: 12. Juni 2010, 17:29:41 »

Gesehen auf die sechs Jahre müsste ich noch mehr über den Betrag zahlen als im ersten Beispiel von mir angeführt.
Würde ich im Fall eins 17000 € über den Schulden liegen könnten es im Falle meiner Nebentätigkeit schon 25.000 € sein.

Hier hilft ein Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der RSB.


Sind im Schlußtermin bereits alle angemeldeten Forderungen und die Kosten beglichen, geht der Überschuß an den Schuldner und die RSB ist zu erteilen.
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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #11 am: 12. Juni 2010, 17:31:11 »

Leben deine Eltern noch?
Dann bitte Sie doch, dir das Sparbuch vorerst nicht zu geben.
Geld was du nicht hast kann dir Niemand wegnehmen.
Doch, wenn das Sparbuch auf seinen Namen läuft.
Schlimmer noch, das Verheimlichen kann zur Versagung der RSB führen.
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Morrowind13

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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #12 am: 13. Juni 2010, 13:52:54 »

Also habe ich doch recht, ein Insolvenzverfahren ist doch keine Erleichterung des Schuldners.
Man wollte mir in einer andern fragestellung weißmachen das viele die in Insolvenz leben keine Angst mehr gegenüber Gläubigern zu haben brauchen ja, mansche sogar Regelrecht mit Lachendem Herzen die sechs Jahre überstehen.
Das wurde einem sogar in einem Bericht des NDR vergangende Woche so übermittelt.
Einige sagen sogar,man solle froh sein in einem Inso zu sein.
Nun stelle ich aber fest das dies nicht so ist.

Dazu die Frage, Hhaben deine Eltern Tatsächlich nicht gewusst dass du insolvenz bist.
Hast du es ihnen auch aus Scham verschwiegen?
Oder stecken andere Gründe dahinter es den eigenen Eltern nicht zu sagen.
Es könnte auch der Grund sein, das ma es mit den Eltern nicht so gut kann?
Aber das geht mich ja nichts an.
Ich möchte es auch nicht wirklich wissen.
Dennoch ich frage mich, ob es Tatsächlich keine andere Möglichkeit gegeben hätte das Sparbuch dahingehend zu ändern das es dir solange du nicht aus der Inso bist zu übergeben.
Die hätten dann zum Beispiel weiter für dich sparen können.

Ich verstehe nicht ganz.
Sparbuch von Eltern angelegt auf deinen Namen im Besitz der Eltern.
Du in Insolvenz.
Du weißt nichts davon.
Das hieße ja das Gericht würde auch bei deinen Eltern nachforschen ob Sie für dich eventuell von Kindheit gespart haben.
Es könnte aber auch so sein, deine Eltern sind Uralt.
Sie haben etwas Wohlstand.
Vermögen lauft aber nicht auf deinem Namen.
Das würde ja bedeuten, dass man sich auch da vergewissert was ist an Vermögen bei Eltern vorhanden.
Machen die ein Testament während deiner Inso so fällt ja dieses von deinen Eltern erarbeitete und ersparte Vermögen in die Insolvenmasse.
Nun frage ich mich ob man es deinen Eltern wegnehmen könnte.
Was währe es dann für eine Gesetzgebung.
Es käme einer Enteignung gleich.
Da stelle ich doch unsere sogenannte Demokratie in Frage.
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Tom2010

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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #13 am: 14. Juni 2010, 00:01:29 »

... muss ich paps rechtgeben...
« Letzte Änderung: 14. Juni 2010, 00:04:41 von Tom2010 »
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Insolaner2010

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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #14 am: 14. Juni 2010, 06:05:32 »

Na da habe ich hier ja ein Diskussionsthema losgelassen....   :cheesy:

Also, nur mal so zur Information in dieser Runde:

@ Morrowind 13:
1. Meine Eltern spielen bei meiner Insolvenz absolut gar keine Rolle. Es ist meine Insolvenz und ich lebe nicht bei meinen Eltern.
2. Meine Eltern haben mir in den 70er Jahren mal ein Sparbuch (z.Zeit mit 3.500 € Guthaben) auf MEINEN Namen angelegt.
   Davon wusste ich bis vor kurzem aber überhaupt nichts.
3. Meine Eltern sind über 80 Jahre alt und nicht gerade Gesund. Die möchte ich deshalb weder mit meiner Arbeitslosigkeit, noch
   mit meiner Inolvenz zusätzlich belasten. Ich habe die Schulden gemacht und muss dafür geradestehen. Durch meine Arbeitslosigkeit
   konnte ich die Kreditrate meiner Bank nicht mehr bedienen. Vorher hatte ich noch NIE eine EV oder Mahnbescheid.
   Immer schön alles gezahlt. Peng!
   Ausserdem: 32.000 Euro Schulden - Das ist ein Peanutsbetrag!  (Das waren auch die Worte meines Treuhänders, mir gegenüber...)
4. Du solltest Dich vielleicht mal besser Informieren - worum es bei der Insolvenz überhaupt geht. (sorry!) :uneinsichtig:


@ paps:
Nein. Ich bin Ledig, ohne Kids und lebe allein.

paps hat mich in der Thematik "Sparbuch" schon richtig verstanden und ich gebe ihm Recht.


Soweit so gut...
Ich habe mich nun dazu entschieden das Sparbuch aufzulösen und das Geld auf ein "fremdes" Konto überwiesen.
Ich weiss, dass ich meine RSB damit gefährde! Aber was soll mir noch passieren???
Die RSB wird verweigert, ich muss dann die EV abgeben und die Gläubiger haben 30 Jahre einen Titel gegen mich.
Innerhalb meiner 4 Wände gibt es sowieso nix zu Pfänden vom GV. Ausserdem bin ich demnächst in Hartz 4.
(Die Wohnung ist der ARGE vsl. auch zu Teuer, bzw. zu gross (57 qm) und ich muss dann auch noch nach einem halben Jahr Umziehen)
Und einen neuen Job zu finden mit 50 und dazu noch chronisch Krank, mit 30% (noch) Schwerbehinderung...
Welcher Arbeitgeber gibt dir da noch einen Job? Hinzu kommt bei einem neuen Job noch die Inso, oder eben evtl. die EV.
Da geht nix, ausser einem 1 Euro Job der ARGE.
Und die Höhe des pfändbaren Betrages bei der Pfändungsfreigrenze gilt bei einer EV genauso, wie in der Insolvenz.
Da ändert sich nichts dran.

Vielleicht habe ich ja sogar Glück - und die Aktion mit dem Sparbuch fällt nicht mal auf.  :whistle:


Das nur mal so - zum allgemeinem Verständnis hier in der Runde.

 :hi:
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doktor mabuse

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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #15 am: 14. Juni 2010, 09:04:23 »

Hallo,

haben Sie das Sparbuch nach Inso-Eröffnung in ihren Unterlagen entdeckt, oder war es noch bei ihren Eltern, die Ihnen das jetzt übergeben haben?
Im ersten Fall wäre natürlich die RSB in Gefahr, aber wie Sie Ihre Situation schildern, gibt es eh nichts zu pfänden und Sie befürchten, bald mit Hartz 4 auskommen zu müssen...
Wenn Ihre Eltern Ihnen das Sparbuch nach Insoeröffnung übergeben haben, besteht vielleicht die Möglichkeit, es solange bei Ihnen geparkt zu lassen, bis das Verfahren beendet und die WVP erreicht ist. Das verhindert zwar nicht die Gefahr einer RSB-Befreiung, aber die Chancen, daß es keiner mehr merkt steigen...
Ohne Sie hier  zu etwas verleiten zu wollen, bestünde auch noch die Möglichkeit, Ihren Eltern durch ein privates Schreiben mit entsprechendem Datum das Verfügungsrecht über das Guthaben zu erteilen, mit der Begründung, Sie wollen nicht daß Ihnen  Jemand das Geld wegnehmen kann, falls es Ihnen irgendwann mal finanziell schlechter geht...
Wenn Sie ohnehin auf Risiko gehen wollen, erscheint mir die Überschreibung sinnvoller, als einfach das Konto aufzulösen und den Betrag zu behalten...
Wie man es dreht und wendet, ein Restrisiko bleibt.

Wünsche viel Erfolg

Gruß,
Doktor Mabuse
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Morrowind13

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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #16 am: 14. Juni 2010, 10:52:15 »

Gut das du jetzt Aufklärst.
Sei doch froh, dass du Anworten bekommst.
Manche je nach Bericht bekommen keine.
Nun das deine Eltern  bei deiner Inso eine Rolle spielen würden davon bin ich auch nicht ausgeganden.
Es wäre ein Unding und das habe ich ja schon gesagt wenn das Gericht bei denen herumschnüffeln würden und die für deine Inso mit in Regess ziehen könnte nur weil die etwas erspartes heben.
Was ich nicht verstehe, ist der Umstand das du doch bestimmt auf Grund deines Einkommens einen festen Pfändungsbetrag abgezogen bekommst.
Das jemand etwas von seinem Einkommen gepfändet bekommt geht doch erst bei einem Nettoeinkommen von 1.350,00 € los.
Mir wurde gesagt, dass du mit dem Rest dann machen kannst was du  möchtest.
Wenn du doch dann das Sparbuch hast könntest du doch mit besagten 3.500,00 € einen Teil deiner Schulden tilgen um früher aus der Inso zu kommen.
Verstehen könnte ich weil du sagst du bist Arbeitslos wenn du das Geld nun  Heimlich an die Seite legen möchtest um etwas Geld für plötzliche Notwendigkeiten zu haben.
Dies wäre für mich zB. ein Umzug der ja auch Geld kostet.
Wenn du aber wie du sagst Arbeitslos bist und Arbeitslosengeld zwei bekommst kann ich mir nicht vorstellen das du nach Pfändungstabelle etwas Gepfändet bekommst.
Klar ist mir in diesen Fall auch wenn du das Verheimlichst das du dann Probleme bekommst den dann ist mir schon klar warum Sie dir das Pfänden.
Ich denke es ist genauso wie bei deiner Arbeitslosigkeit wenn du durch Schwarzarbeit oder 400 € Job was dazuverdienst dann bekommst du das ja von der ARGE auch auf dein Arbeitslosengeld angerechnet.
Damit wir uns hier nicht missverstehen ich finde das System auch nicht so prikelnd.
Was die Schwarzarbeit betrifft, so weiß ich das dies auch Arbeitsplätze wegnimmt andererseit auch einer der Gründe warum das Deutsche Volk nach denm zweiten Weltkrieg so schnell den Wirtschaftsaufschwung geschafft hat.
Auch heute ist es noch so viele können sich Handwerker mit teuren Rechnungen und Mehrwertsteuer immer oder wieder nicht leisten.
Oder was machen Sie als arbeitsloser wenn Sie was kapput haben was Sie selber nicht Rerparieren können?
Sie Antworteten mir, ein wenig vielleicht innerlich Genervt dass Sie bedingt durch die Arbeitslosigkeit die Kreditraten nicht mehr bezahlen konnten.
Das betrachte ich aber bei ihnen jetzt nicht als jammern.
Auch ich stehe jetzt vor dem Problem.
Auch ich schiebe ja seit 1995 meine Schulden vor mir her habe aber bis dezember auch alles bezahlt und in der Vergangenheit nie Mahnungen oder anderes bekommen zu haben.
Es stand zwar in der Schufa das ich Darlehen und Kredite hatte, aber nichts Negatives.
Was die höhe meiner schulden betrifft so liegen wir beide in etwa gleichauf.
Mit Auto habe ich 37.000,00 € Schulden gepfändet würde ich mit ihnen gleich liegen.
Der Unterschied bei mir.
Ich habe ja die zwei Kinder.
Die sind zwar als bei mir Wohnend eingetragen aber da mein Sohn 24 ist aber Arbeitslosengeld eins Empfänger ist mit einem Arbeitslosengeld in Höhe von ca 430 € weiß ich nicht ob beim Insoverfahren noch als von mir Unterhaltspflichtig einstuft.
Es könnte auch sein das man dessen Arbeitslosengeld zu meinem Einkommen zuzählt?
Ja und meine Tochter ist schon 25 und zählt eigentlich nicht mehr mit hat aber sowenig Einkommen dass Sie ohne mich derzeit nicht klarkommt.
Kindergeld bekomme ich nicht mehr.
Aber auch ich lebe seit Beginn des Jahres in Steuerklasse eins.
Mein Krankenversicherungsbeitrag beträgt 540,09 €
Meine Miete derzeit liegt bei einer Warmmiete von rund 750,00 €
Es ist leich herauszufinde wo mein Nettoeinkommen nach Abzug der KV liegt.(Pfändungstabelle)
Ich hoffe Sie verstehen dann wo bei mir der Schuh drückt.
Sie sind mit meinem Bedauern Arbeislos.
Damit wir uns verstehen ich betrachte dies nicht als Faulheit die einige wenige ausnutzenund wo sich dann Politiker dann Schadlos halten.
Nun bin ich nicht  im eigentlichen Sinne Arbeitslos sondern mir wird soviel abgezogen oder es geht auch soviel an Abbuchungen weg  das ich zum Beginn des Jahres auch nicht mehr zahlen konnte.
Erst Gestern musste ich mit ihr wieder mal zum Notarzt und weil Sie kaum Geld hat die Praxisgebühr und das Medikament aus meiner Tasche zahlen.
Auf Grund meines Einkommens allein könnte man mir mit den Kindern, derzeit 211,00 € Pfänden alleine Lebend aber 753,€ laut Tabelle.
Während ich bis Dezember in der Lage war jeden Monat die Kreditraten in höhe von 528 € zu tilgen.
Bei 758 € kann ich zwar davon ausgehen früher fertig zu sein aber vordergründig bekomme ich mehr gepfändet als die Kredite.
Aber was will ich machen wenn von unten nichts mehr nachkommt kann  oben nichts wachsen.
Ihr letzter Satz da möchte ich drauf eingehen.
Diese Info über den Ablauf einer Inso im Bezug zu meinen Nebenkriegsschauplätzen wie was geschieht mit den Kindern oder der zukünftigen Scheidung von meiner Frau habe ich noch keine Antworten bekommen.
Da konnte mir, obwohl mein Schuldenberater (Rechtsanwalt) auch keine Antworten drauf geben wie das Insogericht bei mir damit umgeht.
Im zweifel bin ich gezwungen mir neben dem Treuhänder meist soll das ja ein Rechsanwalt sein noch einen Rechtsanwalt für Familienrecht und Inso oder Sozialrecht sein.
Das alles kann mir blühen.
Nun was ersparteds betrifft, so fange ich jetzt an mir hier und da ein paar € an die Seite zu legen um eventuell  später mal davon Umziehen zu können.
Es wäre Traurig wenn das Gepfändet werden könnte.
Andereerseit warum gibt es dann Neuerdings die Möglichkeit eines Pfändungsfreien P-Kontos wenn man speziell dann  an ersparten zugreifen könnte?
Mit freundlichen Gruß
Morrowind

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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #17 am: 14. Juni 2010, 10:58:02 »

Wenn du doch dann das Sparbuch hast könntest du doch mit besagten 3.500,00 € einen Teil deiner Schulden tilgen um früher aus der Inso zu kommen.

Im Verfahren ist das nicht zulässig und könnte zur Versagung der RSB führen! Erst in der WVP ist es wieder gestattet Vermögen zu bilden! Sie sollten sich wirklich besser Informieren bevor sie solche Tips abgeben!
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Morrowind13

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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #18 am: 14. Juni 2010, 11:02:15 »

Um mal etwas Grundsätzliches zu Sagen.
Ich kann mir nicht vorstellen, wenn hier Menschen in Inso sind die vorher ihr Leben lang mit den Finanzen als Mündiger Bürger gut zurechtgekommen sind plötzlich durch Geldverluste  bei Finanzprodukten oder andern zBTrennung oder Arbeitslosigkeit in diesen Strudel geraten es leicht nehmen wenn Sie sich durch Treuhänder auch noch Schikanieren lassen müssen.
Denn dann haben die in meinen Augen auch ihren Beruf verfehlt.
Genauso ist es wie es letzt in der Presse stand, dass ein Schuldenberater auch in die Schulden gerät und dann nichts anderes tut als Gelder zu veruntreuen.
Es zeigt mir deutlich niemand ist unfehlbar. :hi:
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Morrowind13

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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #19 am: 14. Juni 2010, 11:14:26 »

Zitat
Was du da schreibst ist für mich als Normalsterblicher nicht Nachzuvollziehen.
Im Verfahren ist das nicht zulässig und könnte zur Versagung der RSB führen!
Wenn ich einen Kredit habe, unbd eden dann früher durch eine einmalig Jährliche Sondezahlung früher Tilgen möchte ist dies doch auch möglich.
Ausdrücklich hat die EU doch jetzt fesgelegt das man auch wegen niedrigere Zinsen ständig Umschuldungen zu günstigeren Konditionen machen darf und die Banken das nicht mehr ablehnen dürfen.
Was würde das für einen Sinn machen wenn jemand was erbt oder im Lotto gewinnt sich von seinen Schulden zu befreien.
Gewinnt jemand der in Inso ist im Lotto ist man doch sowas von Flüssig das man über vorher bestehende Schulden nur noch müde lächelt.
Das diese zahlung von Freiwilligen aus einem Sparbuch heraus von 3500 € dann zur versagung der RSB beiträgt oder beitragen soll für mich nicht zu verstehen.
Wenn  mann immer Pünbktlich die Pfändungern bedient hat, dann soll es in der der Phase des Wohlverhaltens am Ende eines Jahres unter Umständen doch auch Geld zurück geben?
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