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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...  (Gelesen 9775 mal)

Fallera

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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #20 am: 14. Juni 2010, 11:23:01 »

Andereerseit warum gibt es dann Neuerdings die Möglichkeit eines Pfändungsfreien P-Kontos wenn man speziell dann  an ersparten zugreifen könnte?

Ohne sie persönlich angreifen zu wollen, finde ich Ihre Beiträge extrem anstrenend zum lesen.
Das P-Konto hat nichts mit der Insolvenz zu tun. Es ist richtig, dass es sich hierbei um ein Pfändungsgeschütztes Konto. Aber:
-Das Konto tritt erst zum 01.07.10 in Kraft.
-Pfändungsgeschützt ist es nur im Rahmen des Pfändungsfreibetrages.
Es entlässt jedoch den Insolventen nicht aus der Pflicht sich an die Obligenheiten zu halten! Vermögen kann im Rahmen einer Insolvenz weiterhin durch den TH der Masse zugeführt werden!
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Fallera

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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #21 am: 14. Juni 2010, 11:30:04 »

Zitat
Was du da schreibst ist für mich als Normalsterblicher nicht Nachzuvollziehen.
Im Verfahren ist das nicht zulässig und könnte zur Versagung der RSB führen!
Wenn ich einen Kredit habe, unbd eden dann früher durch eine einmalig Jährliche Sondezahlung früher Tilgen möchte ist dies doch auch möglich.
Ausdrücklich hat die EU doch jetzt fesgelegt das man auch wegen niedrigere Zinsen ständig Umschuldungen zu günstigeren Konditionen machen darf und die Banken das nicht mehr ablehnen dürfen.
Was würde das für einen Sinn machen wenn jemand was erbt oder im Lotto gewinnt sich von seinen Schulden zu befreien.
Gewinnt jemand der in Inso ist im Lotto ist man doch sowas von Flüssig das man über vorher bestehende Schulden nur noch müde lächelt.
Das diese zahlung von Freiwilligen aus einem Sparbuch heraus von 3500 € dann zur versagung der RSB beiträgt oder beitragen soll für mich nicht zu verstehen.
Wenn  mann immer Pünbktlich die Pfändungern bedient hat, dann soll es in der der Phase des Wohlverhaltens am Ende eines Jahres unter Umständen doch auch Geld zurück geben?

Eine Insolvenz ist auch kein Kredit!! Es gibt ganz klare Vorgaben was man darf und was eben nicht! Und Sondertilgungen an einezelne Gläubiger sind streng verboten!
Das Geld zurückbekommen tritt erst am Ende des 4 bzw. 5 Jahres des Verfahrens ein. Sogenannter Motivationsbonus.

Ich wünsche Ihnen wirklich viel Glück bei Ihrer Insolvenz! Sie brauchen dringend professionelle Hilfe um nicht die RSB zu gefärden!
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Morrowind13

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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #22 am: 14. Juni 2010, 11:34:59 »

Was ist daran Anstrengend? das ich nicht perfekt in der Gramatik bin oder die Länge der Artikel?
Klar es hat etwas auch mit meiner Offenheit zu tun.
Ich versuche meine Dinge komplett darzustellen.
Andererseits bin ich Ehrlich.
Ansonsten wenn die 3500 € der Masse zugeführt sind tragen die doch dazu bei, das man früher fertig ist.
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Fallera

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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #23 am: 14. Juni 2010, 11:37:34 »

Ansonsten wenn die 3500 € der Masse zugeführt sind tragen die doch dazu bei, das man früher fertig ist.

Stimmt, aber das ist sache des TH und nicht IHre! Wenn die Forderungen der Gläubiger und die Kosten des Verfahrens gedeckt sind, ist eine vorzeitige Erteilung der RSB möglich.

« Letzte Änderung: 14. Juni 2010, 11:44:21 von Fallera »
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Morrowind13

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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #24 am: 14. Juni 2010, 11:55:11 »

Habe es immer noch nicht verstanden.
Sonderzahlungen sind an die Gläubiger während einer Inso nicht zulässig.
Nun ist es in der Regel doch so, dass nicht von mir an die Gläubiger direkt gezahlt wird ähnlich wie in einem Kredit sondern, die Pfändung über den TH läuft.
Entdeckt der das Sparbuch oder es wird ihm gemeldest das es in den Unterlagen gefunden wurde dann  gehört dieses doch zur Masse.
Also was den nun, geht das Geld dann an die Gläubiger oder erhält man es am Ende zurück wenn die Pfändungsbeträge genau Monat für Monat bis ans Ende der sechs Jahre nach Einkommen gezahlt wurden.
Ich gebe mal ein Beispiel.
Die Inso ist mit dem heutigen Tag, Rechtskräftig.
Ich habe 35.000 € Schulden
Mir werden Monatlich 753 € gepfändet.
In sechs Jahren wären dies 54.216 €
Ich  habe die absicht zwischendurch 3500 € an den Treuhänder zu übergeben weil es zur Masse gehört.
wären dann 57.716 €
Rechne ich die Schulden von 35.000 €und die Kosten die ich nicht kenne bis zum Ende der sechs Jahre für Gericht und TH hinzu habe ich vielleich dann 40.000  € zu zahlen.
Das wäre ja dann eine Diverenz von über mindestens 14.000 € die ich dann zuviel gezahlt habe.
Aber dann kann ich mir nicht vorstellen das dies nicht einer Bestrafung gleichkommt ähnlich einem der vor Gericht steht und wegen eines anderen Vergehens aber weil er vorher nicht Straffälig geworden ist zu einer hohen Geldstrafe statt Gefängniss verurteilt wird.
Fehlt dann nur noch der Eintrag ins Strafregister.
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Fallera

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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #25 am: 14. Juni 2010, 12:00:27 »

Wie schon zick mal geschrieben! Wenn die Verfahrenskosten und die Gläubigerforderungen gedeckt sind, kann das Verfahren vorzeitig beendet werden und vorzeitige RSB beantragt werden!

PS: Dieses forum hat eine hervorragende Suchfunktion! Es sind schon viele ähnliche Beiträge geschrieben worden! Einfach mal suchen und finden! :cheesy:
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Morrowind13

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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #26 am: 14. Juni 2010, 14:00:15 »

:coffee:
gut
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Insolaner2010

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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #27 am: 14. Juni 2010, 17:40:55 »

1.
Was ich nicht verstehe, ist der Umstand das du doch bestimmt auf Grund deines Einkommens einen festen Pfändungsbetrag abgezogen bekommst.
Das jemand etwas von seinem Einkommen gepfändet bekommt geht doch erst bei einem Nettoeinkommen von 1.350,00 € los.

2.
Wenn du doch dann das Sparbuch hast könntest du doch mit besagten 3.500,00 € einen Teil deiner Schulden tilgen um früher aus der Inso zu kommen.

3.
... das Geld nun  Heimlich an die Seite legen möchtest um etwas Geld für plötzliche Notwendigkeiten zu haben. Dies wäre für mich zB. ein Umzug der ja auch Geld kostet.

4.
Wenn du aber wie du sagst Arbeitslos bist und Arbeitslosengeld zwei bekommst kann ich mir nicht vorstellen das du nach Pfändungstabelle etwas Gepfändet bekommst.
:gruebel:
Ähem....   
Wie kommen Sie denn bitteschön auf eine Summe von 1.350,00 Euro, als Pfändungsfreier Betrag??   :nono:

1.
Informieren Sie sich doch bitte erstmal mal, unter folgendem Link, dann wird Ihnen vielleicht einiges klarer:
http://www.bmj.bund.de/files/e5e007b01d603ed050c378aacaa57bb7/3786/Pfaendungsfreigrenzen_Juli2009.pdf

2.
Dazu zitiere hier den User fallera gerne noch einmal:
"Im Verfahren ist das nicht zulässig und könnte zur Versagung der RSB führen! Erst in der WVP ist es wieder gestattet Vermögen zu bilden!"

Ausserdem ist das Sparbuch bereits aufgelöst.  :whistle:

3.
Wenn ich, wie ich geschrieben habe, DEMNÄCHST ALG2 beziehen werde, dann wird der anfallende Umzug auch von der ARGE bezahlt
und mit Sicherheit nicht von mir.
Denn:
Die ARGE verlangt das ich umziehen soll, also zahlt auch die ARGE den Umzug.

4.
Siehe Tabelle Pfändungsfreigrenze!
Ab 990,00 Euro kann erst gepfändet werden. Und da liege ich momentan mit ALG1 und mit dem kommenden ALG2 sowieso drunter.

Und nun wirklich eine freundliche Bitte an Sie meinerseits:
Bevor Sie hier unqualifizierte Ratschläge an andere weitergeben, machen Sie sich bitte erstmal ein wenig schlauer,
was diese ganze Materie betrifft.
Denn nicht alle User hier, haben sich in dieses Thema bereits so "reingelesen" wie ich...
Und wie Sie sehen, gibt es bei mir auch immer noch Fragen über Fragen. Dazu ist dieses Thema viel zu Komplex.  :gruebel:

MFG
 :hi:
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So ist das Leben: Mal verliert man, mal gewinnen die anderen.
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paps

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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #28 am: 14. Juni 2010, 18:01:24 »


Und nun wirklich eine freundliche Bitte an Sie meinerseits:
Bevor Sie hier unqualifizierte Ratschläge an andere weitergeben, machen Sie sich bitte erstmal ein wenig schlauer,
was diese ganze Materie betrifft.
Denn nicht alle User hier, haben sich in dieses Thema bereits so "reingelesen" wie ich...
Und wie Sie sehen, gibt es bei mir auch immer noch Fragen über Fragen. Dazu ist dieses Thema viel zu Komplex.  :gruebel:

MFG
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...und mancher Ratschlag gemeingefährlich.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Morrowind13

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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #29 am: 14. Juni 2010, 22:17:36 »

Ich beziehe mich mal auf die 990 € Pfändungsfreien Betrag.
Laut Pfändungstabelle kann einem Jungesellen mit einem Einkommen von1.360 € eine Summe von 2,05 € gepfändet werden.
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Morrowind13

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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #30 am: 14. Juni 2010, 22:24:17 »

Entschuldigung hatte mich versehen bin in die falsche Zeile gelangt.
Aber bei 990  € ist die Summe der Tilgung dennoch gering.
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Morrowind13

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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #31 am: 14. Juni 2010, 22:54:09 »

Ich verstehe das immer noch nicht mit ersparten.
Bei dem Sparbuch kann ich es ja noch verstehen wenn der das nicht meldet das er das hat und dies dann zur Versagung der WFP führen kann  da er ja Arbeitslos ist und angeblich unter 990€ Pfändungsgrenze liegt.
Anders bei mir,
Derzeit beziehe ich ja ein Einkommen.
Wenn ich dann mit dem Stichtag ein Geldbetrag gepfändet bekomme und ich dann trotzdem jeden Monat einen größeren Betrag zum Leben übrig hätte und davon jeden Monat 100 € oder mehr Sparen würde dann Gefärde ich damit meine Wohlverhaltensphase wenn ich dies dem TVH nicht mitteile?
Verstehe ich nicht?
Also anders, ich mache meine Steuererklärung.
Es wird gepfändet.
Nun erhalte ich Steuerrückerstattung.
Ich kann mir für diesen Fall nur vorstellen wenn ich statt um mal einen Betrag zu nennen um 2000 € Einkommen habe um 710,40 € ständig gepfändet bekomme und in dem einen Monat bedingt durch Steuerrückerstattung einmalig 2600 € dann würde sich dann der  Pfändungsbetrag auch nur einmalig auf 1.130,40 € anheben.
Dann würden tatsächlich von den 600 € Steuerückerstattung einmalig 420,00 € mehr gepfändet.
Der Rest von 220,00 € da könnte man dann sicherlich wieder machen was man möchte.
Das würde in dem Monat auch für mich als Schuldner bedeuten, dass mir statt 1.289,60 € dann einmalig 1.509,60 zur verfügung steht womit ich machen kann was ich will.
Im Umkehrschluss kämme dies aber wieder einer Sondertilgung gleich die eigentlich Verboten ist und nun zum früheren Tilgung meiner Schulden beitragen würde.
Oder ich erhalte eine eimalige Sonderzahlung meines Arbeitgebers wegen Jubiläum.
Dann müsste auch von der erhöhten Summe des eimalig gezahltem Geld der erhöhte Betrag gepfändet werden.
Oder ich gewinne eine Monatliche Geldrente und möchte nun einmalig alles tilgen.
Weil dies aber verboten ist ginge das ja nicht und mir würde die WFP verweigert.
Was für ein schwachsinn nach Menschlichen ermessen.
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Fallera

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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #32 am: 14. Juni 2010, 22:59:23 »

Bei dem Sparbuch kann ich es ja noch verstehen wenn der das nicht meldet das er das hat und dies dann zur Versagung der WFP führen kann  da er ja Arbeitslos ist und angeblich unter 990€ Pfändungsgrenze liegt.
Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun! Die Sache mit dem sparen gilt für alle!!

Wenn ich dann mit dem Stichtag ein Geldbetrag gepfändet bekomme und ich dann trotzdem jeden Monat einen größeren Betrag zum Leben übrig hätte und davon jeden Monat 100 € oder mehr Sparen würde dann Gefärde ich damit meine Wohlverhaltensphase wenn ich dies dem TVH nicht mitteile?
Im Verfahren ja in der WVP nein! Was ist daran nicht zu verstehen!

Also anders, ich mache meine Steuererklärung.
Es wird gepfändet.
Nun erhalte ich Steuerrückerstattung.

Die macht im Verfahren der TH!! Im Verfahren geht die Erstattung 100% an den TH, danach an Sie wenn keine Nachtragsverteilung angeordnet ist.!

Ich kann mir für diesen Fall nur vorstellen wenn ich statt um mal einen Betrag zu nennen um 2000 € Einkommen habe um 710,40 € ständig gepfändet bekomme und in dem einen Monat bedingt durch Steuerrückerstattung einmalig 2600 € dann würde sich dann der  Pfändungsbetrag auch nur einmalig auf 1.130,40 € anheben.
Dann würden tatsächlich von den 600 € Steuerückerstattung einmalig 420,00 € mehr gepfändet.
Der Rest von 220,00 € da könnte man dann sicherlich wieder machen was man möchte.
Das würde in dem Monat auch für mich als Schuldner bedeuten, dass mir statt 1.289,60 € dann einmalig 1.509,60 zur verfügung steht womit ich machen kann was ich will.

Die Berechnung ist falsch! die Erstattung geht nicht an Sie und erhöht auch nicht den pfändbaren Betrag! Die Erstattung im laufenden verfahren erhält komplett der TH!!!

Oder ich erhalte eine eimalige Sonderzahlung meines Arbeitgebers wegen Jubiläum.
-Treueprämien sind unpfändbar wenn sie das übliche Maß nicht übersteigen.

Oder ich gewinne eine Monatliche Geldrente und möchte nun einmalig alles tilgen.
Das Vorgehen wurde hier auch schon mehrfach disskutiert!

Es ist wirklich erschreckend wie schlecht sie Informiert sind und ich kann Ihnen nur in ihrem eigenen interesse raten, sich ein wenig schlauer machen was die Insolvenz angeht!

« Letzte Änderung: 14. Juni 2010, 23:14:54 von Fallera »
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Morrowind13

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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #33 am: 14. Juni 2010, 23:26:42 »

Trotzdem für mich ist es und bleibt es wegen mangelnder Erfahrung derzeit ein Buch mit sieben Sigeln weil man mich darüber nichrt Aufgeklärt hat.
Aber ich möchte ja etwas lernen und trockene Gesetze in ihrem amtsdeutsch ist oft ein Buch mit sieben Siegeln
Und wenn mein Frage und Antwortspiel schomn Mühe macht zu lesen wie schwer ist das ganze Gesetzliche dann zuz lesen.
Würde ja bedeuten das sich Sparen oder Sparsam leben nicht lohnt.
Man würde praktich entmündigt.
Nun komme ich zum derzeitigen Zustand bei mir nochmal zu sprechen.
Ich habe sämtliche Zahlungen eingestellt.
Bedingt durch diese Tatsache bleibt mir nun hier und da etwas im Monat übrig und wenn es nur 20 € sind.
Nun habe ich durch diese Tatsache bis zum Herbst dieses Jahres 500 € oder mehr gespart um  mir damit die Möglichkeit zu eröffnen eine kleinere Wohnung anmieten zu können.
Derzeit sagt man mir von allen Seiten das ich so eine teure Wohnung die ich habe im Rahmen der Inso viel zu Teuer sei.Gebe ich diese ersparten 500 € dann an wird diese Summe nach ihrer Aussage zur Masse vom Treuhänder eingezogen.
Ja dann bin ich ja gezwungen den mir über der Pfändungsfreigrenze übrig bleibende Betrag womit ich laut Schuldenberatung machen kann was ich will jeden Monat sinnlos zu verprassen.
Wenn ich nun lese, das TH sogar sich Genossenschaftsanteile (Kaution) bei meinem Vermieter durch Kündigung als Pfändungsbetrag holen können und der dies bei mir tun würde dann stände man tatsächlich Sprichwörtlich auf der Strasse.
Was leben wir in für einem Land wo so etwas möglich ist.
Ich frage mich ob ein TH soviel Ahnung von Steuerrecht hat wie ein Steuerberater besonders wenn es wie bei mir in Kürze um die Rentenbesteuerung meiner beiden Renten geht.
Das mit der Info betone ich doch immer wieder.
Im Bezug Insio, Kinder, die ja bei mir leben, Rente, noch nicht vollzogene Scheidung, Versorgungsausgleich,uvm musste sogar mein Schuldenberater passen und konnte mir nicht helfen und beterachtet im übrigen der nicht nur allein meine Lage als sehr schwierig.
Die Inso an sich ist Techisch leicht das Menschliche bei mir ist kompliziert.
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Insolaner2010

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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #34 am: 15. Juni 2010, 06:50:26 »

Wenn ich nun lese, das TH sogar sich Genossenschaftsanteile (Kaution) bei meinem Vermieter durch Kündigung als Pfändungsbetrag holen können und der dies bei mir tun würde dann stände man tatsächlich Sprichwörtlich auf der Strasse.
:nono: NEIN!
Der TH wird ihnen das Angebot machen, dass Sie ihr Geschäftsguthaben (Genossenschaftsanteil) ablösen können!
Das heisst:
Sie zahlen das Geschäftsguthaben an den TH (möglicherweise auch in Raten, falls der TH dem zustimmt) und somit bleiben Sie Genossenschaftsmitglied und alles geht seinen gewohnten Gang.
Vorausgesetzt:
In der Satzung der Genossenschaft ist nicht sowieso schon eine Klausel, die es der Genossenschaft ermöglicht (ab der Eröffnung der Insolvenz) IHRE Mitgliedschaft und somit IHRE Wohnung zu Kündigen! 
:whistle:

So steht es nämlich in der Satzung meiner Genossenschaft.
Dann sollten Sie dringend bei der Genossenschaft vorsprechen und diese Thematik vor Ort mit denen abklären, mit dem Hinweis auf Ablösung des
Geschäftsguthabens beim TH und somit der weiterführung Ihrer Mitgliedschaft. Die Entscheidung der Kündigung/Nichtkündigung, liegt aber beim Vorstand der Genossenschaft.

In diesem Sinne,

 :hi:
« Letzte Änderung: 15. Juni 2010, 08:19:30 von Insolaner2010 »
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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #35 am: 15. Juni 2010, 12:09:58 »

Ja dann bin ich ja gezwungen den mir über der Pfändungsfreigrenze übrig bleibende Betrag womit ich laut Schuldenberatung machen kann was ich will jeden Monat sinnlos zu verprassen.

Der TH wird sicher nicht unter Ihr Kopfkissen schauen! Einfach Bares ansparen! Kein Sparbuch im Verfahren!

Sie können im Grundsatz schon machen was sie wollen, müssen aber Ihre Obliegenheiten beachten im Insolvenzverfahren!
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paps

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Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
« Antwort #36 am: 15. Juni 2010, 19:45:31 »

Ich denke, dass Thema Sparbuch ist abgearbeitet.
Widmet Euch bitte den aktuellen Themen.
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