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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenzverfahren wird abgeschlossen  (Gelesen 2483 mal)

Stadtfuchs

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Insolvenzverfahren wird abgeschlossen
« am: 30. Juli 2010, 16:13:37 »

Hallo,
ich habe eine Regelinsolvenz eingereicht und diese wurde Mitte Januar 2010 eröffnet.  Monatlich hab ich immer einen kleinen Betrag auf ein vom IV eröffnetes Konto überwiesen und gestern habe ich nun eine E-mail erhalten, das wenn der letzte Betrag auf dem Konto ist, das Insolvenverfahren abgeschlossen wird.

Nun meine Frage an Euch, was heisst das für mich, wenn das Insoverfahren jetzt abgeschlossen wird ? Bin ich dann in der sogenannten Wohlverhaltensperiode oder wie ? Gibt es etwas auf das ich achten muss oder wie läuft die ganze Sache weiter ?

Soweit ich weiss, ist es in der WVP so, das man quasi wieder Geld auf dem Konto ansparen darf, bzw. Lohnsteuerausgleich machen kann etc. ?? Ist das soweit alles richtig ?

Oder läuft dies dann genauso weiter wie bisher, das ich meine Lohnabrechnungen monatlich an meinen IV schicke, den Betrag überweise und gut is ?

Für Infos und Antworten wäre ich sehr dankbar.


wünsche Euch allen ein schönes Wochenende :-)
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Stadtfuchs

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Re: Insolvenzverfahren wird abgeschlossen
« Antwort #1 am: 30. Juli 2010, 19:02:43 »

Ohje, habe gerade nochmal nachgelesen, sorry leute, ich habe eine Verbraucherinso .... also ne private, bin auch schon ganz durcheinander ....

über Antworten wäre ich sehr dankbar.

schönen abend euch .-)
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paps

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Re: Insolvenzverfahren wird abgeschlossen
« Antwort #2 am: 30. Juli 2010, 20:02:21 »

Ja, dass eigentliche Verfahren wird beendet.
Dann sind Sie in der WVP.

Sie müssen vorrangig die Obleigenheiten nach §295 InsO erfüllen.
Sie können dann wieder ansparen.

Die Gehaltsbescheinigungen müssen Sie, wenn es so vereinbart wurde, weiterhin dem Th vorlegen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Stadtfuchs

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Re: Insolvenzverfahren wird abgeschlossen
« Antwort #3 am: 01. August 2010, 01:06:32 »

Hallo,
danke für die Antwort und ja, das heisst auf gut Deutsch, das sich so nix grossartiges verändern wird denk ich mal. Und ja, die Lohnabrechnungen reiche ich jedes Monat in Kopie weiter und ich werd sicherlich weiterhin einen Betrag auf das Konto überweisen müssen für die Verfahrenskosten  oder ? Die werden ja erst nach den 6 Jahren fällig denk ich mal.


schönes Wochenende :-)

LG
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Feuerwald

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Re: Insolvenzverfahren wird abgeschlossen
« Antwort #4 am: 01. August 2010, 11:45:48 »


-> das mit dem "kleinen Betrag für den IV" erschließt sich mir nicht. Ist denn gem. Lohnzettel etwas von Ihrem Lohn pfändbar? Falls, ja, ist es natürlich richtig, diesen Betrag monatlich an den IV abzuführen.

Was aber absolut nicht angeht ist dass ein IV sich obendrein noch Zahlungen aus dem unpfändbaren Einkommen zukommen lässt, insb. nicht mittels des Märchens über die Verfahrenskosten, die am Ende des RSB-Verfahrens vom Insolvenzschuldner zu entrichten sind.
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Stadtfuchs

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Re: Insolvenzverfahren wird abgeschlossen
« Antwort #5 am: 02. August 2010, 10:51:52 »

Nein, ich habe nichts was vom Lohn her gefpändet werden könnte...

und ja, es ist aber so, das iich monatlich auf ein von ihm eingerichtetes Konto 25 .- € zahle, und ja, das ist für die Kosten am Ende des Verfahrens... und ich kenne einige, bei denen ist es genauso.... ist denn das nicht rechtens oder wie läuft das dann ??? Ich meine, ich  bin ja froh wenn irgendwann die Kosten fällig werden , das dann die Kohle auf dem Konto bereit steht usw....

Wie ist es denn bei Euch hier ?? Zahlt ihr da monatlich auch etwas oder wie läuft das denn bei euch ab ????

Da bin ich ja jetzt echt gespannt drauf...
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paps

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Re: Insolvenzverfahren wird abgeschlossen
« Antwort #6 am: 02. August 2010, 17:16:37 »

Wurden die Kosten für alle Abschnitte, bis zur RSB, gestundet, betrifft die auch die Treuhänder- und Gerichtskosten.

Nach der Erteilung der RSB erhalten Sie dann eine Rechnung von der Landeskasse.
Sie können dann einen erneuten Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung stellen.
Sind Sie innerhalb von 4 Jahren nicht in der Lage, die Kosten auszugleichen, kann Niederschlagung beantragt werden.
 
Die 25,- Zahlung dienen nur dem TH, der sonst seine Kosten (119,- jährlich)  aus der Gerichtskasse beantragen müßte.
Je nach Bundesland und Haushalt kann das dann immer mal dauern, bis das Geld auf dem Konto des Th ist.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Stadtfuchs

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Re: Insolvenzverfahren wird abgeschlossen
« Antwort #7 am: 02. August 2010, 23:44:45 »

Hallo,
danke für die Antwort und ja, das hört sich jetzt für mich so an, als wenn ich quasi nur die Treuhänderkosten bezahle oder wie ??? Er hat nämlich zu mir damals gesagt, das dies für die Kosten gedacht ist, die nach den 6 Jahren fällig werden....Ist dies jetzt so richtig wie der IV bzw. ich es machen oder gibts da Alternativen oder so ??

Danke für Eure Hilfe und Antworten, bin echt froh das ich dieses forum gefunden habe:-)))
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paps

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Re: Insolvenzverfahren wird abgeschlossen
« Antwort #8 am: 03. August 2010, 20:14:03 »

Wenn Sie es sich leisten können, ist es ja o.k..

Ansonsten könnte man auf die Stundung verweisen und das Zahlungen aus dem Unpfändbaren nicht mehr entrichtet werden können.

Wichtig; genau nachsehen, was im Stundungsbeschluss steht.

Alternativen, Ablauf, siehe oben.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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