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Autor Thema: Privatinsolvenz Ausbildungsvergütung der Kinder  (Gelesen 3605 mal)

Bubu2014

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Privatinsolvenz Ausbildungsvergütung der Kinder
« am: 15. März 2010, 17:01:31 »

Hallo, bin seit 2 Jahren in Privatinsolvenz.
Jetzt macht mein Sohn evtl. ab Herbst  2010, (dann 17) eine Ausbildung.
Wie wirkt sich das in der Düsseldorfer Tabelle bzgl. seines Einkommens aus? Also wird er auch zur Hälfte, ganz oder gar nicht mehr berücksichtigt?
Meine Tochter ist in Ausbildung und wird mir als halbe Unterhaltsberechtigte angerechnet. Wird der Sohn auch so eingestuft? Und wie hoch darf sein Ausbildungseinkommen sein damit ich ihn ganz oder zur Hälfte in der Unterhaltsberechtigung halten kann.
Wäre schon echt makaber  ihn keine Ausbildung machen zu lassen das er mir voll anrechenbar bleibt in der Düsseldorfer Tabelle!!

 :dntknw: :dntknw: :dntknw: :cry: :cry:
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Feuerwald

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Re: Privatinsolvenz Ausbildungsvergütung der Kinder
« Antwort #1 am: 15. März 2010, 17:04:26 »

Meine Tochter ist in Ausbildung und wird mir als halbe Unterhaltsberechtigte angerechnet.

- wer hat das beschlossen?
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

paps

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Re: Privatinsolvenz Ausbildungsvergütung der Kinder
« Antwort #2 am: 15. März 2010, 17:33:55 »

Zielt die Frage auf die D-Tabelle oder die Pfändungstabelle ab?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Bubu2014

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Re: Privatinsolvenz Ausbildungsvergütung der Kinder
« Antwort #3 am: 15. März 2010, 17:35:46 »

Es geht um die Pfändungstabelle
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Bubu2014

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Re: Privatinsolvenz Ausbildungsvergütung der Kinder
« Antwort #4 am: 15. März 2010, 17:42:01 »

Bin mir im Moment nach betrachten der Tabelle nicht mehr sicher ob meine Tochter noch zur Hälfte in der Pfändungstabelle berücksichtigt wird. :gruebel: :gruebel: :dntknw:
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paps

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Re: Privatinsolvenz Ausbildungsvergütung der Kinder
« Antwort #5 am: 16. März 2010, 20:15:15 »

Grundsätzlich hat das Insolvenzgericht über die Nichtberücksichtigung zu entscheiden.
Grundsatzurteile gibt es nicht.
Richtungsurteile gehen von ca. 500,- Eigeneinkommen aus.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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