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Autor Thema: Ein-Euro-Job  (Gelesen 1695 mal)

winnie72

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Ein-Euro-Job
« am: 27. Oktober 2008, 12:45:42 »

Hallo,

ich habe folgende Frage. Ich bin seit August '04 in der Verbraucherinsolvenz und seitdem in der Wohlverhaltensperiode.

Ich bin alleinerziehende Mutter einer achtjährigen Tochter und seit sechs Jahren arbeitslos. In der Zwischenzeit habe ich einige Fortbildungen gemacht und habe mich jetzt um einen Ein-Euro-Job bemüht, den ich im November in Teilzeit absovieren werde.

Ich bekomme derzeit 1081,- Euro Hartz IV + Kindergeld.

Kann man mir, selbst wenn ich 35 Stunden in der Woche arbeiten gehe, etwas pfänden?

Ich finde keine aktuelle Pfändungsliste, deshalb wäre ich für eine Information sehr dankbar.
Gespeichert
 

paps

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Re: Ein-Euro-Job
« Antwort #1 am: 27. Oktober 2008, 18:33:46 »

Die Tabelle ist in der linken Navigationsleiste  (letzter Punkt bei Inhalte)
Bis zu einem Nettoeinkommen von 1359,99- Euro ist bei einem Kind nichts pfänbar.

Von HartzIV müssen Sie noch die Miete rausrechnen und Kindergeld ist auch nicht zuzurechnen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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