Hallo,
ok jetzt ist es klarer. Sie befinden sich also im eröffneten Verfahren.
Nicht die Bank zahlt das Geld an den Insolvenzverwalter aus, sondern Ihr Arbeitgeber. Im Moment ist nichts bei Ihnen pfändbar, also passiert da erstmal gar nichts.
Wenn Sie nun einen Nebenjob annehmen, müssen Sie das Ihrem Insolvenzverwalter melden. Der wird dann mit Ihnen besprechen, wie er denn nun pfändbaren Betrag einziehen möchte.
Dabei sollten Sie beachten, dass der Insolvenzverwalter richtig rechnet. Der ein oder andere hat damit so seine Schwierigkeiten. Der Nebenjob ist nämlich nur zur Hälfte pfändbar, da er wie Überstunden gerechnet wird. Bedeutet das 200,00 Euro unpfändbar sind, die restlichen 200,00 Euro werden auf Ihr Haupteinkommen gerechnet und der pfändbare Betrag dann mittels Pfändungstabelle ermittelt.
Es kann durchaus sein, dass Ihr Verwalter, aufgrund dessen, dass Sie lediglich 30 Stunden in Ihrem Hauptjob arbeiten, auf die Idee kommt, die 400,00 Euro komplett auf Ihr Haupteinkommen aufzuschlagen. Aus meinem Rechtsempfinden heraus hat er damit auch Recht, aber Sie sollten sich dann ggf. überlegen, dieses vom Insolvenzgericht prüfen zu lassen.
Zum Thema Abtretung:
Diese Abtretung müssten Sie in Ihrem Insolvenzantrag angegeben haben. Wenn nicht holen Sie das unbedingt nach. Die Abtretung zählt zwei Jahre während des laufenden Insolvenzverfahren weiter. Also bekommt der IV zwei Jahre nichts von Ihnen, sondern der Abtretungsgläubiger. Die Restschuldbefreiung hat damit nichts zu tun, man muss nicht alles glauben, was man so hört. ;)
MfG
ThoFa