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Autor Thema: Insolvenz  (Gelesen 2905 mal)

Gast

  • Gast
Insolvenz
« am: 22. März 2006, 19:59:00 »

Hallo,

seit Dezember ´05 befinde ich mich grad in der ersten Phase meiner Insolvenz.

Ich arbeite 30h die Woche und liege somit mit einem unterhaltspflichtigen Kind unter der Pfändungsgrenze.

Ich habe die Möglichkeit in Zukunft noch zusätzlich auf 400€ Basis zu arbeiten und werde somit auch evtl. über die Pfändungsfreigrenze kommen.

Frage:1. Wie muss ich mich in diesem Fall verhalten?
Wie sieht es mit der Pfändung aus?
Geld wird seperat auf das Konto überwiesen - ich gehe mal davon aus, daß die Bank den \"überschüssigen\" Betrag an den Treuhänder überweisen wird?!
     2. Ich habe für einen Gläubiger damals eine Abtretungserklärung unterschrieben
Wie wird dort vorgegangen, außerdem habe ich mal gehört, daß die Restschuldbefreiung gefährdet ist?!

Vielen Dank schon mal im Vorraus!

LG. von Unbekannt

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ThoFa

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Insolvenz
« Antwort #1 am: 24. März 2006, 08:00:00 »

Hallo,

bitte erklären Sie \"die erste Phase\" etwas näher. Wie ist der Stand des Verfahrens ?

MfG

ThoFa
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Gast

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Insolvenz
« Antwort #2 am: 24. März 2006, 17:16:00 »

Hallo,


damit meine ich das im Dez. 05, per Beschluss des Amtsgerichtes über mein Vermögen Insolvenz angemeldet wurde.
Alle Gläubiger wurden aufgefordert bis 20.03.06 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter an zu melden.
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ThoFa

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Insolvenz
« Antwort #3 am: 25. März 2006, 07:51:00 »

Hallo,

ok jetzt ist es klarer. Sie befinden sich also im eröffneten Verfahren.

Nicht die Bank zahlt das Geld an den Insolvenzverwalter aus, sondern Ihr Arbeitgeber. Im Moment ist nichts bei Ihnen pfändbar, also passiert da erstmal gar nichts.

Wenn Sie nun einen Nebenjob annehmen, müssen Sie das Ihrem Insolvenzverwalter melden. Der wird dann mit Ihnen besprechen, wie er denn nun pfändbaren Betrag einziehen möchte.

Dabei sollten Sie beachten, dass der Insolvenzverwalter richtig rechnet. Der ein oder andere hat damit so seine Schwierigkeiten. Der Nebenjob ist nämlich nur zur Hälfte pfändbar, da er wie Überstunden gerechnet wird. Bedeutet das 200,00 Euro unpfändbar sind, die restlichen 200,00 Euro werden auf Ihr Haupteinkommen gerechnet und der pfändbare Betrag dann mittels Pfändungstabelle ermittelt.

Es kann durchaus sein, dass Ihr Verwalter, aufgrund dessen, dass Sie lediglich 30 Stunden in Ihrem Hauptjob arbeiten, auf die Idee kommt, die 400,00 Euro komplett auf Ihr Haupteinkommen aufzuschlagen. Aus meinem Rechtsempfinden heraus hat er damit auch Recht, aber Sie sollten sich dann ggf. überlegen, dieses vom Insolvenzgericht prüfen zu lassen.

Zum Thema Abtretung:

Diese Abtretung müssten Sie in Ihrem Insolvenzantrag angegeben haben. Wenn nicht holen Sie das unbedingt nach. Die Abtretung zählt zwei Jahre während des laufenden Insolvenzverfahren weiter. Also bekommt der IV zwei Jahre nichts von Ihnen, sondern der Abtretungsgläubiger. Die Restschuldbefreiung hat damit nichts zu tun, man muss nicht alles glauben, was man so hört. ;)

MfG

ThoFa
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Gast

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Insolvenz
« Antwort #4 am: 26. März 2006, 21:19:00 »

Hallo!

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.


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