Hallo, da bin ich mal wieder! Logischerweise mit neuen Fragen:
In diesen öffentlichen Bekanntmachungen (ja, ich habe da ein gutes halbes Jahr nicht mehr nachgeschaut :fuchsteufelswild:) habe ich jetzt folgende Schreiben gefunden:
1.
"wird
- für den Schlusstermin und das weitere Verfahren das schriftliche Verfahren
angeordnet.
- der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
Stellungnahmen zur Schlussrechnung der Treuhänderin, zur Vorgehensweise bei
nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse, Einwendungen gegen das
Schlussverzeichnis, Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung, und
Stellungnahmen dazu, ob der Treuhänderin die Überwachung der Erfüllung der
schuldnerischen Obliegenheiten übertragen und ob eine abweichende
Vergütungsregelung festgelegt werden soll, haben die Insolvenzgläubiger
schriftlich bis zum XX.XX.YYYY beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Vergütung der Treuhänderin wurde festgesetzt. Verteilungsverzeichnis, der
Festsetzungsbeschluss sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Die Treuhänderin erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind
Forderungen von XXXX EURO. Zur Verteilung steht eine Masse von 0,00
EURO."
2.
"Das Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen
wurde mit Beschluss vom XX.XX.YYYY
gemäß § 200 InsO nach Verteilung aufgehoben.
Nachtragsverteilung hinsichtlich Einkommenssteuerruckerstattungsansprüche
aus dem Jahr YYYY
wurde angeordnet.
Das Gericht weist auf die Veröffentlichung zur Restschuldbefreiung vom
heutigen Tag hin."
und zu guter Letzt:
"Restschuldbefreiungsverfahren über das Vermögen
Die Restschuldbefreiung wird erteilt werden, wenn die Schuldnerin für die Zeit
von 6 (sechs) Jahren ab dem XX.XX.YYYY ihre Obliegenheiten erfüllt und von den
Insolvenzgläubigern oder dem Treuhänder Versagungsgründe nicht wirksam geltend
gemacht werden."
Heißt das jetzt, dass unsere Ansprüche aus den Unterhaltsforderungen den Bach ganz runter sind?
Wenn dem so wäre, bräuchte die "gute" Frau ja nur noch viereinhalb Jahre "lieb" sein und hätte ihren eigenen Sohn um seinen Unterhalt gebracht. :uneinsichtig:
Grüße vom Helli