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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Kfz-Steuer einfach überweisen???  (Gelesen 5528 mal)

baxter

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Kfz-Steuer einfach überweisen???
« am: 19. Oktober 2011, 10:07:53 »

Guten Morgen,

brauche einen Rat. Ich fahre ein geliehenes Auto seit ca. 4 Jahren. Für die Steuer und die Versicherung muss ich selbst aufkommen. Immer im Juli wurde die Kfz-Steuer abgebucht.
Seit Januar 2011 befinde ich mich in der RI. Eine Abbuchung vom FA für die Steuer wurde nicht durchgeführt. Gestern rief ich beim FA an und fragte ob man mich vergessen hätte.
Der nette Herr teilte mir mit, da ich in einer Inso bin würde nicht mehr abgebucht werden. Eine Mahnung sei an das IV–Büro bereits am 25.07.2011 rausgegangen mit 6 € Mahngebühren. Das IV-Büro hat keine Mahnung bekommen und eine neue Steuernummer liegt ebenfalls nicht vor. Nach mehreren Telefonaten stellte sich heraus, dass wohl doch keine Mahnung ergangen ist. :mad2: Nun soll ich den Betrag an die Finanzkasse zahlen, einfach nur das Kennzeichen angeben. Was habe ich zu beachten? Ich habe nichts schriftliches (Betrag, Steuernummer, etc.) Habe ich jetzt eine Steuerschuld? Kann diese nachträglich in die Forderungstabelle eingetragen werden obwohl bezahlt wurde? Möchte den Betrag ungern doppelt bezahlen, lebe zur z.Zt. von ALG II und die Steuer tut richtig weh.
Liebe Grüße
baxter
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Fallera

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Re: Kfz-Steuer einfach überweisen???
« Antwort #1 am: 19. Oktober 2011, 10:30:56 »

Meiner Ansicht nach müssen sie, sofern das KFZ nicht vom IV freigegeben wurde, die Steuer nicht bezahlen sondern der IV aus der Masse.
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baxter

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Re: Kfz-Steuer einfach überweisen???
« Antwort #2 am: 19. Oktober 2011, 10:38:43 »

Hallo,
danke für Info. Aber Auto gehört nicht zur Masse, da es nicht in meinem Eigentum steht.Habe einen Leihvertrag, es ist aber auf meinen Namen angemeldet. Kfz-Brief liegt beim Eigentümer.
Ist es ratsam, dass FA anzuschreiben, und um einen Bescheid mit neuer Steuernummer zu bitten? :cheesy:
Gruß baxter
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baxter

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Re: Kfz-Steuer einfach überweisen???
« Antwort #3 am: 19. Oktober 2011, 12:50:03 »

Hallo noch mal,
Gegenfrage. Was passiert wenn ich gar nichts mache. Da ich weder einen Bescheid / Rechnung vorliegen habe? Kann das FA ohne Mahnung das Auto zwangsabmelden? Kann ich dadurch die RB verlieren, falls es sich um eine Steuerschuld handelt? :dntknw:
Hat jemand einen Rat?
LG baxter
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Endlich_frei

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Re: Kfz-Steuer einfach überweisen???
« Antwort #4 am: 19. Oktober 2011, 15:58:21 »

hallo,

das Auto wurde mit 100%iger Sicherheit mit Insolvenzeröffnung abgemeldet und direkt wieder angemeldet sodass dir eine neue steuernummer zugeteilt werden konnte. das guthaben aus der bereits gezahlten steuer wird zur masse gezogen und du hast ab tag der insoeröffnung eine neue zahlungspflicht für 12 monate.
du schreibst, dass die steuer immer von dir eingezogen wurde..somit ist das hinzuziehen zur masse völlig ok. könntest du nachweisen, das jemand anderes die steuer gezahlt hat, dürfte das fa nicht verrechnen bzw. der "einzahler" müsste sich zur klärung an deinen th wenden. War bei mir auch so...abgesehen davon das der th unser auto wegen des zu geringen wertes nicht verwerten wollte hat er das andere auto, welches auch jemand anderen gehört auch ausser acht gelassen...er wollte nur ne kopie vom brief um festzustellen das es sich um das richtige fahrzeug handelt. hier aggierte das fa genauso wie gerade beschrieben>>>abgemeldet, abgerechnet>>>zugelassen, neuer bescheid an th>>>>> vom th erhalten mit der bitte um zahlung an fa...das wars

das fa hat halt keine info über verträge welche den eigentumsanspruch klären..bei denen gilt wohl immer noch: wer bezahlt, dem gehörts!!
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Endlich_frei

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Re: Kfz-Steuer einfach überweisen???
« Antwort #5 am: 19. Oktober 2011, 16:01:23 »

noch ergänzend: um verwirrungen zu vermeiden, zahlt der Eigentümer unter meiner steuernummer von seinem konto die fällige steuer...gleiches auch bei der versicherung...ich bin v-nehmer für beide autos..das eine zahle ich..ist ja freigegeben, das andere zahlt der "eigentümer" von seinem Konto.
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Endlich_frei

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Re: Kfz-Steuer einfach überweisen???
« Antwort #6 am: 19. Oktober 2011, 16:09:38 »

Du solltest vom finanzamt einen neuen steuerbescheid anfordern...der wird vermutlich auf den namen deines th ausgestellt/zugestellt. Das abrechnungsdatum/stichtag weisst du aus der insoeröffnung. Eine zahlung mit angabe des kennzeichens kommt beim fa sicherlich richtig an...aber ich würde auf nen amtlichen steuerbescheid bestehen...zumal es insgesamt 3 bescheide sein müssen: bescheid alt abrechnung, bescheid abmeldung, bescheid anmmeldung neuer steuerzeitraum mit neuer berechnung.



















***Das Leben kann so einfach sein, man darf es sich nur nicht so kompliziert machen!!!***

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baxter

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Re: Kfz-Steuer einfach überweisen???
« Antwort #7 am: 19. Oktober 2011, 16:46:12 »

Hallo,
danke "endlich frei". Aber bei mir scheint es anders zu sein. Das Auto wurde nicht im Januar 2011 bei Eröffnung ab-, um- und wieder angemeldet. Der IV wollte von dem Auto nichts wissen und hat es nicht zur Masse gezogen, da es vor über 4 Jahren an meine Schwester zur Sicherheit übereignet wurde. Lt. Vertrag ist es, weil ich meine Schulden bei ihr nicht zurückzahlen konnte, in ihr Eigentum übergegangen. Da der Wagen schon vor über 4 Jahren auf meinen Namen angemeldet war, haben wir eine Überschreibung im Brief nicht vorgenommen, quasi alles weiter laufen lassen mit einem Leihvertrag. Die Kosten für einen neuen Brief konnte ich mir eh nicht leisten. Es handelt sich hier um einen 17 Jahre alten Wagen.
Was ich nicht verstehe, warum der Herr vom FA sagt, die Einzugsermächtigung sei wegen der RI außer Kraft, ich solle einfach überweisen. Eine neue Steuernummer habe ich nicht lt. IV und FA, da ich kein Einkommen erziele. Versteht das jemand? Wenn das FA eine Mahnung geschickt hätte, wär der Betrag überwiesen worden. Aber kann ich anhand eines altan Bescheides von 2007 mit alter Steuernummer einfach überweisen. Das geht doch mit Sicherheit glatt in die Hose ohne neuen Steuerbescheid oder???????? :gruebel:
LG baxter
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Endlich_frei

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Re: Kfz-Steuer einfach überweisen???
« Antwort #8 am: 19. Oktober 2011, 17:06:40 »

Deiner schilderung nach ist es genauso wie ich es beschrieben habe...auch das 2. auto bei uns ist für den th uninteressant. es gehört mir auch schon seit 2 Jahren nicht..war damals ne notariell abgesegnete schenkung und ist somit aus der inso raus...  wurde sogar im insoantrag angegeben und überprüft....

..das weiß aber das fa nicht. durch die inso eröffnung bist du erstmal nicht mehr befugt, deine finaziellen geschäfte selbstständig zu erledigen und über gelder zu verfügen...deshalb zieht das fa auch nichts mehr ein.  mach dich bitte nochmals beim fa schlau ob die das fahrzeug wirklich nicht ab und mit neuer st.nr neu zugelassen haben....weil das ist die routine. und wenn die sagen, du sollst etwas bezahlen, warum?, wäre der "jahrsbeitrag" denn schon fällig?
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baxter

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Re: Kfz-Steuer einfach überweisen???
« Antwort #9 am: 19. Oktober 2011, 17:12:24 »

Hallo "endlich frei",
ja die Abbuchung hätte im Juli 2011 stattfinden müssen. Eine Auskunft vom FA erhalte ich nicht. Wenn ich eine Frage stelle, bekomme ich zur Antwort, ich solle mir einen Anwalt nehmen und wenn ich mir den nicht leisten könne, hätte ich eben Pech. :shock:
LG baxter
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Endlich_frei

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Re: Kfz-Steuer einfach überweisen???
« Antwort #10 am: 19. Oktober 2011, 17:17:09 »

Gut, teil denen schriftlich mit, was dein anliegen ist und auch das du keinen anwalt nimmst und lieber pech hast....ohne bescheid keine zahlung auf gut glück. lass dir den namen vom zuständigen sackbearbeiter geben und reiche eine ofizielle beschwerde gegen ihn ein. wende dich an deinen th ob er was hat oder anfordert....irgendwann stellt das fa schon einen bescheid oder mahnung aus und dann weisst du was los ist und bezahlst...deine rsb ist deswegen nicht in gefahr
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baxter

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Re: Kfz-Steuer einfach überweisen???
« Antwort #11 am: 19. Oktober 2011, 17:44:53 »

Hallo "endlich frei",
lieben Dank. Genauso werde ich es machen. Ich sollte mich nicht immer einschüchtern lassen.
Vor einiger Zeit -vor RI-Eröffnung- hat das FA nachweislich Mist gebaut. Damals wollte mich auch keiner hören. Also bin ich bis zum Vorstand. Am Ende wurden meine Steuerschulden in O € umgewandelt, nur mit dem Versprechen, ich solle den Mund halten und nie wieder kommen. Sieht schlecht aus, wenn ich schon wieder nerve oder?????? :girl:
LG baxter
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baxter

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Re: Kfz-Steuer einfach überweisen???
« Antwort #12 am: 23. November 2011, 16:13:58 »

Hallo liebes Forum,
wollte nur kurz mitteilen, dass ich vor über 1 Monat das FA angeschrieben habe. Bisher hat sich niemand gemeldet. Die kfz-Steuer habe ich somit auch nicht bezahlt. Der Wagen wird weiterhin von mir bewegt.

Und dann noch eine Frage: bekommt man nur eine Lohnsteuerkarte, wenn man berufstätig ist? Seit 2008 habe ich keine Steuerkarten bekommen. Ein Anschreiben über die Datenspeicherung der elektronischen St-Karte haben zwar all meine Familienangehörigen bekommen, (sogar mein alter Dad, der über 20 Jahre im Ruhestand ist), ich hingegen habe nichts erhalten. Liegt es daran, dass ich ALG II-Bezieher bin und kein zu versteuerndes Einkommen habe?
Muss ich etwas beachten, oder einfach wegducken?
 :gruebel:
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Mamis_Liebling

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Re: Kfz-Steuer einfach überweisen???
« Antwort #13 am: 23. November 2011, 19:37:19 »

Lohnsteuerkarten gibts nicht mehr. Du hast deine Identifikationsnummer die du beim Arbeitgeber brauchst.
ein Tip: Du hast dieses Jahr noch die Möglichkeit, dir beim Finanzamt kostenlos einer Art "Ersatzsteuerkarte" abzuholen. Wenn die Fragen, ganz wichtig: Die alte originale ist verloren gegangen...sonst wollen die keine bescheinigung ausstellen.

Laut FA Köln sind am 11.11.11!!!!!!!!! die sogenannten Steuerklassenbescheide verschickt wurden. Hierin steht deine Steuerklasse, Freibeträge etc.
Diese Bescheinigung ist auf Dauer, bzw. bis Änderung der Daten gültig. Die neuen Arbeitgeber erhalten deine Daten automatisch bei der Übermittlung deiner ID Nummer oder auf Grundlage der gerade erwähnten Bescheinigung.

Bei mir ist auch noch keine angekommen. Laut Aussage vom FA wurden die aus Kostengründen per Infopost verschickt und die Zustellung kann auch mal 2 Wochen dauern...aber selbst das FA ist sich nicht sicher ob wirklich am 11.11.11 alle Briefe raus sind oder ob es noch ne Aktion gibt.

Ab 2012 wirds da richtig Probleme geben, da die "Agentur gegen Arbeit" immer noch eine Lohnsteuerkarte verlangen , was aber nicht mehr möglich sein wird...da bremst eine Gesetztesänderung die andere mal wieder aus.

Also wenn du schlau bist und keine Unterlagen bezüglich deiner Steuerklassen etc. hast, schnell zum FA deines Vertrauens und dir zumindest eine holen mit den daten für dieses Jahr, welche auch weiterhin gültig sind...bis sich was ändert.

 :thumbup:
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Pippalu

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Re: Kfz-Steuer einfach überweisen???
« Antwort #14 am: 24. November 2011, 08:42:38 »

Hallo, ich habe da jetzt auch mal eine Frage.

Ich darf auch mein KFZ weiterfahren, da ich es beruflich benötige.
Ich habe aber keine Info bekommen ob das Fahrzeug jetzt noch der Masse angehört oder nicht.
Jetzt stehen im Januar KFZ Steuer an. Wer bezahlt diese nun?
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Mamis_Liebling

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Re: Kfz-Steuer einfach überweisen???
« Antwort #15 am: 29. November 2011, 12:00:19 »

Hallo.
wenn du dein Auto weiterhin fahren darfst, ist es sicherlich freigegeben. In diesem Fall musst du auch die fällige KFZ Steuer zahlen. Auch hier kann es jedoch sein, dass der TH den Steuerbescheid erhält, falls das FA die Freigabe noch nicht bemerkt hat bzw. keine Info erhalten hat.

Schicke eine kurze Mail an den TH und frag nach, ob ihm der Steuerbescheid schon vor liegt....dann siehst du wie er reagiert.
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Pippalu

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Re: Kfz-Steuer einfach überweisen???
« Antwort #16 am: 29. November 2011, 13:14:42 »

Ja, ich darf es weiter fahren, ich bin aber davon ausgegangen das ich irgendwie bescheid bekomme, das das Fahrzeug nicht der Masse angehöhrt.
Ich müsste meinen Bescheid ende Dezember bekommen.
Dann mal abwarten.
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Mamis_Liebling

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Re: Kfz-Steuer einfach überweisen???
« Antwort #17 am: 29. November 2011, 13:22:19 »

Manche THs machen sich so wenig Arbeit wie möglich....meiner ist so einer....beantwortet gerne telefonische Anfragen...nur nichts hinschicken oder so....er hat selbst gesagt, dass er diese lästigen Privatinsolvenzen in der Regel schnell und schmerzlos abwickelt und keine große Lust daran hat, alles zu komplizieren.....Bei mir ist mein Auto auch freigegeben obwohl der noch nen Wert von knapp 4tsd€ hat und ich erst ab Januar oder Februar wieder arbeiten werde und nur 11 km am Tag fahren müsste!!!...der Steuerbescheid ging zum TH und der hat ihn  mir ( 2Wochen nach Zahlungsfrist!!) zugemailt, mit der Bitte um Zahlung ans FA...Die haben auf die Mahngebühr verzichtet und wollen mir im nächsten Jahr den Bescheid zumindest in Kopie direkt zustellen.

Also keine Sorge, vielleicht hast du ja auch sonen "netten und schmusigen" TH
 :whistle:  :whistle:
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Pippalu

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Re: Kfz-Steuer einfach überweisen???
« Antwort #18 am: 29. November 2011, 13:30:24 »

Ok ich benötige meinen auch Beruflich und wurde auch bescheinigt. Aber er wurde nicht mündlich oder so freigegeben.
Mal abwarten. Ich bin mit meinem Treuhänder sonst sehr zufrieden.
Aber es liegt auch viel daran, wie sehr man selber mithilft und so auch für einen besseren Ablauf sorgt.
Am Anfang habe ich mich auch schwer getan war voller Sorge irgendetwas zu vergessen.
Nun man kennst sich halt nicht aus und weiss nicht was richtig oder falsch am Anfang ist.
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