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Autor Thema: Regel- oder Verbraucherinsolvenz?????  (Gelesen 1740 mal)

dedo

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Regel- oder Verbraucherinsolvenz?????
« am: 27. November 2011, 10:10:24 »

Hallo,

ich bin neu hier und finde es toll, daß es so ein forum gibt....

Also fange ich jetzt mal an meine Geschicht zu erzählen:

Ich Arbeite bei einer Firma und bin noch zusätzlich selbständig ( 2Laden die wir mit der Familie weiterführen ). Nach dem ich schwer erkankt bin, kann ich bei der Firma nicht mehr arbeiten und bin seit langer Zeit AU, die höchstwahrscheinlich zur Erwerbsunfähigkeitsrente führen wird. Habe eine GDB von 90% unbefristet bekommen. Wir haben eine Eigentumswohnung vor ca 10Jahren gekauft und eine Haus vor 2Jahren neu gebaut. Nun sieht es so aus das ich wegen meiner Krankheit die beiden Läden nicht mehr führen kann und zur zeit sehr hohe schulden habe. Die meisten schulden häufen sich durch die selbständigkeit. private schulden habe ich die zwei eigenheime ca. 300.000€ und bei der bank ca. 40000€. von der selbständigkeit habe ich auch zur zeit um die 10-15 Gläubugern mit 40.000€ schulden zur zeit, die aber immer mehr werden.
Ich kann die selbständigkeit nicht mehr weiterführen ud muss die Insolvenz anmelden. Welche art von insolvenz kommt bei mir zur frage?
Die Eigentumswohnung ist ca. zur hälfte schon abbezahlt und ist zur zeit gut vermietet. Wie sieht es aus wenn ich insolvenz anmelde, werden die mir alle beide eigenheime abnehmen oder kann ich mir eins von beiden behalten???
Bin verheiratet und habe zwei kinder. Meine Frau arbeitet auch  nicht. Die Eigenheime laufen über meine ehegatte und mich.

KANN MIR JEMAND WEITERHELFEN?????

WAS SOLL ICH TUEN????

BITTE UM HILFE......

lg
dedo
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dedo

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Re: Regel- oder Verbraucherinsolvenz?????
« Antwort #1 am: 29. November 2011, 21:59:57 »

hallo,

gibst den keinen der für mich ein antwort hat??????

lg
dedo
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Feuerwald

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Re: Regel- oder Verbraucherinsolvenz?????
« Antwort #2 am: 30. November 2011, 00:36:36 »

Ich kann die selbständigkeit nicht mehr weiterführen ud muss die Insolvenz anmelden. Welche art von insolvenz kommt bei mir zur frage?

- so lange Sie selbständig sind, das Regelinsolvenzverfahren. Wenn Sie zuvor abmelden, kommt es daruf an, § 304 InsO.


Die Eigentumswohnung ist ca. zur hälfte schon abbezahlt und ist zur zeit gut vermietet. Wie sieht es aus wenn ich insolvenz anmelde, werden die mir alle beide eigenheime abnehmen oder kann ich mir eins von beiden behalten???

- wenn sich die Verwertung für den IV / TH lohnt, wird es wohl dazu kommen. Das lässt sich nicht ohne eingehend Beratung beantworten.




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