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Autor Thema: Insolvenz, aber arbeiten in der Schweiz, oder Lichtenstein  (Gelesen 2808 mal)

Mik1972

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Insolvenz, aber arbeiten in der Schweiz, oder Lichtenstein
« am: 29. Oktober 2011, 18:24:51 »

Frage hätte :wink:

Ich könnte eventuell einen Job in der Schweiz, Österreich, oder Lichtenstein bekommen.
Würde da ein ganze Ecke mehr Geld verdienen als hier in Germany.
Aber wie ist das dann mit der Lohnpfändung? Geht das überhaupt dann noch wenn ich in einem
dieser Staaten mein Geld verdiene? Wohnsitz bleibt natürlich hier in Deutschland.

Grüße aus dem WW
Mik :coffee:
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paps

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Re: Insolvenz, aber arbeiten in der Schweiz, oder Lichtenstein
« Antwort #1 am: 29. Oktober 2011, 21:27:00 »

Die Lohnpfändung richtet sich dann nach den dort üblichen Gesetzmäßigkeiten.
Voraussetzung ist, dass der GL einen entsprechenden Antrag im jeweiligen Land stellt.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Feuerwald

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Re: Insolvenz, aber arbeiten in der Schweiz, oder Lichtenstein
« Antwort #2 am: 30. Oktober 2011, 15:50:19 »

grundsätzlich darf man arbeiten wo man will.

Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten, wie der pfändbare Betrag zu ermitteln ist. Nach den deutschen Vorschriften oder den jeweiligen Landesvorschriften, sofern es denn welche gibt. Zudem ist fraglich, ob die Abtretung des Treuhänders in gewissen Ländern überhaupt wirksam ist, sprich vorgelegt werden kann. Dann obliegt es dem Schuldner, den pfändbaren Betrag selbst abzuführen. Man sollte diese Fragen mit dem IV/TH im durchsprechen und dann sehen, ob man mit dem Ergebnis leben kann.

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Mik1972

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Re: Insolvenz, aber arbeiten in der Schweiz, oder Lichtenstein
« Antwort #3 am: 30. Oktober 2011, 17:49:32 »

Ahja...ok....dann muss ich mich wohl mal mit meinem TH in Verbindung setzen :thumbup:

Vielen Dank für eure Antworten. Danke schöööön :respekt:

Grüße aus dem WW
Mik
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