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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenzverfahren meines Vaters - Fragen zur Eigentumswohnung  (Gelesen 3590 mal)

Brainstorm

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Hi Leute,

Es geht um folgendes: Mein Vater ist leider insolvent geworden. Die Schulden belaufen sich knapp über 100.000€. Ich bewohne zurzeit seine Eigentumswohnung. Der Insolvenzverwalter möchte nun von mir eine Nutzungsgebühr in Form einer monatlichen Miete haben.

Ich habe meinem Vater in den vergangenen Jahren finanziell geholfen und habe bereits meine Forderungen angemeldet. Zusätzlich habe ich einen Brief an den Insolvenzverwalter geschrieben, dass er die Miete von den Forderungen abziehen soll, da ich nicht die finanziellen Mittel habe zu zahlen, da ich durch die finanzielle Unterstützung meines Vaters selbst sehr knapp bei Kasse war (bin selbst auch selbständig). Der Insolvenzverwalter besteht dennoch auf dieses Geld!!! Was soll/kann ich machen? Bin sehr ratlos! Gibt es da rechtliche Möglichkeiten die ich geltend machen könnte? Der Insolvenzverwalter möchte 450€ monatlich und mein Vater schuldet mir beleghaft 10.000€!

Eine weitere Frage: Kann der Insolvenzverwalter bestimmen die Wohnung für unter 10.000€ des Einkaufspreises zu veräußern, auch wenn mein Vater nicht zustimmen sollte und er eine Versteigerung bevorzugt?

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe
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Maurice Garin

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Re: Insolvenzverfahren meines Vaters - Fragen zur Eigentumswohnung
« Antwort #1 am: 22. Juni 2011, 16:51:16 »

Der Insolvenzverwalter besteht dennoch auf dieses Geld!!! Was soll/kann ich machen?

Das Problem ist, dass der Anspruch auf mtl. "Nutzungsentschädigung" nun jeweils nach Insolvenzeröffnung entsteht und Ihre Forderungen aus der Zeit vor der Eröffnung stammen. Eine Aufrechnung, wie von Ihnen gewünscht, scheitert daher an § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Eine Aufrechnung ist u.U. gem. § 110 Abs. 3 InsO bestenfalls für den Monat der Eröffnung, bzw. (Insolvenzeröffnung nach dem 15.) noch für den folgenden Monat möglich.

Zitat
Eine weitere Frage: Kann der Insolvenzverwalter bestimmen die Wohnung für unter 10.000€ des Einkaufspreises zu veräußern, auch wenn mein Vater nicht zustimmen sollte und er eine Versteigerung bevorzugt?
Wenn die Bank mitmacht, dann kann der IV die Wohnung verkaufen. Ihr Vater ist aus dem Rennen, der hat sprichwörtlich nix mehr zu melden.
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Brainstorm

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Re: Insolvenzverfahren meines Vaters - Fragen zur Eigentumswohnung
« Antwort #2 am: 23. Juni 2011, 01:50:14 »

Vielen Dank Maurice. Die Informationen haben mir schon sehr weitergeholfen.

Ich habe noch eine Frage: Was ist, wenn mein Vater für die nächste Zeit in die Eigentumswohnung einziehen würde. Müsste er dann auch eine Nutzungsentschädigung zahlen. Zur Zeit verdient er 1500€ netto im Angestelltenverhältnis wovon ihm momentan ca. 170€ monatlich im Rahmen des Insolvenzverfahrens abgezogen werden.

Die Überlegung ist, dass wir die Wohnungen tauschen. Macht das Sinn?

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Insokalle

Re: Insolvenzverfahren meines Vaters - Fragen zur Eigentumswohnung
« Antwort #3 am: 23. Juni 2011, 18:25:45 »

Meiner Meinung nach überhaupt nicht. Nach einer Entscheidung des OLG Nürnberg muss auch der Schuldner selbst eine Nutzungsentschädigung zahlen, wenn er in seiner eigenen Immobilie wohnt.
Die Entscheidung ist schon älter. Sie müsste also eigentlich den IV bekannt sein, wird aber nicht immer konsequent verfolgt. D.h. nicht jeder IV fordert von dem Schuldner die Nutzungsentschädigung. Darauf verlassen kann man sich aber nicht.
Genauso wenig darauf, dass der IV vielleicht die Wohnung aus der Masse freigibt.

Außerdem ist ein "Wohnungstausch" nicht so ohne weiteres möglich. Vor allem wird es schwierig, wenn er jetzt zur Miete wohnt. Dazu noch die weiteren Formalitäten und Aufwendungen.
Außerdem: Wenn er derzeit eine Mietwohnung bewohnt und auszieht, ist es als Insolaner oft sehr schwer, eine neue Mietwohnung zu finden. So wie es aussieht, wird er ja nicht auf Dauer in der ETW wohnen können.
« Letzte Änderung: 23. Juni 2011, 18:43:35 von Insokalle »
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Brainstorm

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Re: Insolvenzverfahren meines Vaters - Fragen zur Eigentumswohnung
« Antwort #4 am: 23. Juni 2011, 19:58:40 »

Eine sehr wichtige Frage hätte ich noch:

Mein Vater fühlt sich nicht mehr in der Lage mit dem IV aufgrund unangebrachter und tiefverletzender Erniedrigungen verbaler Art nicht mehr mit dem IV zu sprechen - Das Verhältnis ist grundlegend zerüttet. Ich war dabei als der IV ihn einmal als faul titulierte. Seitdem ist mein Vater am Boden. Er hat nicht nur alles verloren was er sich 10 Jahre lang erarbeitet hat, sondern muss sich auch noch so etwas gefallen lassen.

Sein Unternehmen ist zudem auch aufgrund der rauen Umgangsform des IVs zusammengebrochen, da Mitarbeiter nicht mit ihm klar kamen und sich massiv unter Druck gesetzt fühlten und schlussendlich kündigten. Im Nachhinein verstehe ich weshalb!

Die Person des IVs belastet ihn so stark, dass wir uns fragen, ob ein Wechsel des IVs bspsw. mit Atest vom Arzt möglich ist. Zum derzeitigen Stand: Die erste Gläubigerversammlung fand statt.

Was müssen wir tun / Können wir überhaupt was dagegen machen?
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Angestellte80

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Re: Insolvenzverfahren meines Vaters - Fragen zur Eigentumswohnung
« Antwort #5 am: 23. Juni 2011, 22:12:14 »

Soweit ich weiss, kann ein Wechsel des IV nur durch einen Gläubiger beantragt werden.  :neutral:
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Viele Grüße

Angestellte80
 

Maurice Garin

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Re: Insolvenzverfahren meines Vaters - Fragen zur Eigentumswohnung
« Antwort #6 am: 23. Juni 2011, 22:24:15 »

Die Überlegung ist, dass wir die Wohnungen tauschen. Macht das Sinn?

Im Blick auf Ihre Zielsetzung wohl kaum. Auch der Vater müßte eine Nutzungsentschädigung zahlen. s. Insokalle. Dazu kommte es im Zweifel aber gar nicht, weil der Vater bzgl. der Wohnung nicht mehr verfügungsberechtigt ist. Ohne Zustimmung des IV also kein Wohnungstausch. Und angesichts der von Ihnen geschilderten Umsstände (und auch generell) kann ich mir vorstellen, dass der IV dem nicht zustimmen wird.

Ihr Vater sollte sich m.E. damit abfinden, dass er bzgl. der Vergangenheit verspielt hat. Es hat keinen Sinn, sich zu grämen und mit dem IV zu streiten. Den hat er an der Backe und den kriegt er auch mit 1000 Attesten nicht mehr los. Also sollte er ihn einfach machen lassen.

Es heißt also loslassen und den Blick nach vorne richten.
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