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Autor Thema: Verbraucher- oder regel-inso  (Gelesen 2764 mal)

rako

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Verbraucher- oder regel-inso
« am: 06. April 2006, 03:38:00 »

Hallo,
vielleicht kann ich von Euch den richtigen Rat bekommen:
Ich habe unverändert  ein Einzelunternehmen seit 1995 angemeldet, hieraus entstanden ca. 80000 € Schulden bei Banken und Verwandten( insg.4 Gläubiger).Mahn- und Pfändungsbescheide laufen seit 2005, Kontosperre und Lohnpfändung meiner Frau konnte ich mit einem Dauerauftrag von 50 € an die Hauptgläubigerbank mit Gerichtsbeschluß aufheben. Ich beziehe seit 2 Jahren Hartz IV= unpfändbar.In den Jahren 2000 bis 2002 habe ich trotz meinem angemeldeten Gewerbe bei 2 Firmen gearbeitet, welche beide nach kurzer Zeit und ohne Lohn in Inso gingen.
Die Schulden entstanden durch 2 Großaufträge, ich erhielt durch Gerichtsvergleich nur Bruchteile der Autragssummen.
Somit konnte ich meine Kredite und Lieferantenrechnungen nicht zahlen.
1999 hatte ich bereits ein Priv-Inso durchgezogen, es wurde ein Papier nachgefordert, was ich 3 Stunden nach Frist vorlegte- somit war dieses Verfahren abgelehnt,Wiederaufnahme ebenso.
Die Haftung für die Schulden tragen wir als Eheleute zT. gemeinsam.
Ich bin chronisch krank, bewerbe mich zwar wirklich gewissenhaft, kann aber nicht mehr jede Stelle annehmen, meine Frau hat eine 3/4 Stelle , der Rest ist Hartz IV.
Wir drehen jeden Cent dreimal um, aber übrig  bleibt nichts.
Das war zum Verständnis-aber jetzt die Frage Privat-oder Regelinsolvenz(Vorteile/Nachteile)???
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen

viele Grüße
Gespeichert
 

ThoFa

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Verbraucher- oder regel-inso
« Antwort #1 am: 07. April 2006, 18:36:00 »

Hallo,

grundsätzlich sind Sie ein Kandidat für die Regelinsolvenz, da Sie ein angemeldetes Gewerbe haben. Allerdings möchte ich aufgrund des schon lang (?) ruhenden Gewerbes nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, ob das Insolvenzgericht daraus nicht doch eine Verbraucherinsolvenz macht.

Vorteil des Regelinsolvenzverfahrens ist u.a., dass man sich dem außergerichtlichen Vergleich sparen kann und somit schneller ins Verfahren kommt.

Ihre Frau, sofern nicht selbständig, muss ins Verbraucherinsolvenzverfahren.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 
 

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