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Autor Thema: Insolvenz eröffnet - Was nun?  (Gelesen 3132 mal)

Eulenmaedchen

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Insolvenz eröffnet - Was nun?
« am: 02. Januar 2014, 09:37:41 »

Hallo zusammen,
 
ich habe nun den Beschluss vom Amtsgericht erhalten, dass mein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Dort steht auch meine Treuhänderin drin.
Was muss ich nun tun? Muss ich mich mit ihr in Verbindung setzen oder meldet sie sich bei mir?
Dort steht auch, dass meine Gläubiger sich mit ihr wegen Sicherungsrechten in Verbindung setzen müssen. Muss ich nun allen Gläubigern eine Kopie schicken, macht sie das oder hat das Amtsgericht das erledigt?

Vielen Dank!
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Der_Alte

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Re: Insolvenz eröffnet - Was nun?
« Antwort #1 am: 02. Januar 2014, 11:09:08 »

Einfach abwarten, die Treuhänderin wird sich im Normalfall kurzfristig melden.
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Sannypless

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Re: Insolvenz eröffnet - Was nun?
« Antwort #2 am: 08. Januar 2014, 10:05:52 »

...

wie bereits mein Vorredner kundgetan hat..

abwarten und ggf. schon mal vorher die benötigten Papiere bereit legen.

Du erhälst in den nächsten Tagen Post vom TH mit einer Kopie bzw. Ausfertigung vom zuständigen Amtsgericht dass die Inso eröffnet wurde.

Im Regelfall hast du einen Termin beim Th.

Für diesen Termin brauchst du ( ggf) , eine Kopie vom Personalausweis, ggf Lebenslauf, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Nachweis der letzten Steuererklärung, Einkommensnachweise , Adresse vom Arbeitgeber ( sofern angestellt) und eine Kopie des Arbeitsvertrages, sofern Unterhaltsberechtigungen bestehen auch dort die Nachweise, Geburtsurkunde, Hereitsurkunde ..und der übliche mist.

Ach ja im Schreiben vom Treuhänder erhälst du ein Merkblatt und 2 Schreiben die du unterschreiben musst,
Entbindung der Schweigepflicht von Rentenkasse, Arbeitgeber, ect .pp.
Auch wirst du aufgefordert dafür zu unterschreiben dass du die Steuererklärung machen musst. ( Kleiner Hinweis: für den Zeitraum vom eröffneten Erfahren bis zum Aufheben des Verfahrens -> Einleitung WVP,  ist der TH dafür zuständig die Steuererklärung durchzuführen . Diese Arbeit wird ganz gern wissentlich vom Th dem "Schuldner" untergeschoben  :wink:



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Eulenmaedchen

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Re: Insolvenz eröffnet - Was nun?
« Antwort #3 am: 16. Januar 2014, 11:55:17 »

Hallo,

habe ein Schreiben von meiner TH bekommen mit einem kleinen Fragebogen und einer Liste von Unterlagen, die ich einreichen sollte. Habe ich auch gemacht. Von einem Termin stand da nichts.
Ich würde die Dame aber gerne mal persönlich sprechen, da sie mein Konto gepfändet hat, obwohl ich unter dem monatlichen pfändbaren Betrag liege - nur weil ich das Konto nicht leergeräumt habe.
Kommt da jetzt noch was? Oder sollte ich mal anrufen und um einen Termin bitten?
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Eulenmaedchen

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Re: Insolvenz eröffnet - Was nun?
« Antwort #4 am: 16. Januar 2014, 11:56:16 »

Und noch eine Frage zur Steuererklärung: ich weiß, dass meine TH die jetzt eigentlich machen muss. Habe auch schon die Unterlagen, um die für 2013 machen zu können. Bin aber verheiratet und mache die ja mit meinem Mann zusammen. Muss sie die jetzt trotzdem machen?
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Sannypless

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Re: Insolvenz eröffnet - Was nun?
« Antwort #5 am: 16. Januar 2014, 14:47:12 »



Hallo,

nicht jeder TH handelt nach dem selben Schema , ich hatte damals auch keine persönlichen Termin, die ersten 14 Tage lief alles nur telefonisch ab, danach schriftlich und seit der 2. Gläubigerversammlung höre ich nur 1x im Jahr was von meinem TH

Bezüglich der Kontopfändung würde ich nochmal nachhacken,bzw. ggf. auf dem Amtsgericht nachhaken.
Dieses Problem mit der Bank kenn ich zu gut, hatten bei meinem LG so was ähnliches, wobei Kontopfändung wenn man unter der Regelpfändungsgrenze liegt , normalerweise keine Kontopfändung erlaubt ist.

Dass das Konto für die ersten Tage lahmgelegt wird, ist möglich, da würde ich aber rasch nachtelefonieren.

Bezüglich der Einkommenssteuererklärung hast du mögliche Wege..
Du kannst die gemeinsame Veranlagung machen,rechne aber mit Problemen bei der Auszahlung bei der Steuererklärung, da die Rückzahlungen was dich betrifft bis zur Einleitung der WVP in die Insomasse laufen.

Ihr könnte eine getrenne Veranlagung machen, dann übergibst du dem TH die benötigten Unterlagen und er reicht die Steuererklärung ein, wobei du die Aussage erhalten wirst, dass der TH die Steuererklärung nicht durchführen wird sondern wie bereits oben von mir im aufgeführten vorherigen Post die auf die Abgabepflicht verweisen wird.

Gute Nerven weiterhin   :coffee: ... falls fragen.....
 

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eidechse

Re: Insolvenz eröffnet - Was nun?
« Antwort #6 am: 16. Januar 2014, 15:02:12 »

Wenn es sich um ein P-Konto handelt, dann muss man als Schuldner halt zusehen, dass man sich an die Spielregeln des P-Kontos hält, damit halt keine pfändbaren Beträge entstehen. Sprich wurde nicht alles verbraucht, was hätte verbraucht werden können, selbst schuld.

Und zur Steuererklärung gilt, dass der TH sie allenfalls für den Schuldner macht. Keinesfalls für den Ehepartner. Soll eine gemeinsame Veranlagung stattfinden, dann muss der Ehepartner schon selbst mitwirken.

« Letzte Änderung: 16. Januar 2014, 15:03:49 von eidechse »
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