Hallo,
durch einen riesigen Zufall bin ich auf dieses recht interessante Forum aufmerksam gworden und erhoffe mir hier nun einige relevante Hintergrundinformationen und Tips.
Hintergrund: Ich habe hier erhebliche Schulden aus Steuernachzahlungen und Krediten. Wegen Unterhaltsverpflichtung (wurde bereist beim AG mittel Zahlungsverbot "einbehalten")kann ich diese Abtragungen aber nicht erfüllen. Somit erhalte ich momentan quasi täglich Mahnungen, Kreditkündigungen und Vollstreckungsmitteilungen des FA bei ALTEN Konton, die nicht mehr existrent sind.
Mittlerweile hhabe ich mir ein P-Konto zugelegt. Nun hierzu folgende Frage: Da ich öfters auf Dienstreise bin, bekomme ich auch Reisekosten erstattet, die ich vorher ausgelegt habe (Sprit, Hotel, Taxi, etc..). Mein mir verbleibendes Nettoeinkommen nach Abzug der UNterhaltsverpflichtung beläuft sich auf 1000 EUR. Das ist nun höher als die besagten 985,15 EUR beim P-Konto. Hinzu kam diesen Monat auch noch eine Reisekostenerstattung über 400 Eur. Wie wird hier bei einer Kontenpfändung gerechnet? Sind Reisekosten als Auislagenersatz nicht unpfändbar? Was passiert mit den rund 15 EUR, die ich gem. Pfändungstabelle mehr überwiesen bekomme als der pfändungsfreie Basissatz des P-Kontos? Könnte es z.B. sein, dass diese gem. Pfädnungstabelle mir zwar verbleiben dürfen, im Rahemn der Kontenpfädnung dann aber "durch die kalte Küche" doch einbehalten werden?
... und nun die wichtigste Frage: Ab Januar werde ich nach UK versetzt - so wie es momentan aussieht auf Dauer; ers könnte aber auch sein, dass ich in ein paar Jahren dann erneut in ein anderes Land versetzt werde. Was ist hier zu beachten? Wie und bei wem muss ich mich überall abmelden um keine Nachteile/Probleme zu bekommen? Muss ich sämtliche Schuldner von mir aus über den neuen Wohnsitz informieren? Mein AG würde den Gläubigern, die noch eine Pfändung einreichen und nach dem UNterhalt auf Warteliste stehen lediglich mitteilen, ich sei ausgeschieden. Mehr ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Ist es dann meine Aufgabe, alle entsprechend über den neuen Wohnsitz und Arbeitgeber zu informieren? Selbstverständlich würde ich mich ja bei Einwohnermeldeamt ordnungsgemäß abmelden. Muss ich denen auch mene neue UK-Adresse mitteilen? Bin ich dazu verpflichtet?
... wie lange dauert es dann erfahrungsgemäß, bis die Gläubiger bei meinem Ag in UK pfänden?
Wäre schön wenn mir hier jemand entsprechende Informationen geben könnte, denn es darf nicht apssieren, dass ich bei meinen diversen Dienstreisen dann plötzlich per Haftbefehl gesucht werde.
Schon jetzt einmal herzlchen Dank für alle Infos und Ratschläge!