Hallo Flohdaniel :Welcome:
Ich versuche dann mal so aus dem Bauch heraus die eine oder andere Frage zu beantworten :
a) Nun habe ich bei zwei Stromanbietern noch Schulden, bei RWE 125,- EUR und bei Yello 145,- EUR, beide Anbieter beliefern mich aktuell mit Strom (wegen Heizung zwei Anbieter).
Kann bzw muss ich diese Schulden in die Insolvenz mitnehmen? Können die Anbieter mir den Strom sperren, wenn ich diese anschreibe und meine Inso ankündige??
---> Ich würde versuchen, mich mit den Stromanbietern auf eine kleine Ratenzahlung zur Rückführung der Rückstände zu einigen, zumal die Summen noch recht überschaubar sind. Inwieweit Dir Kündigungen oder gar Sperrungen drohen, vermag ich nicht zu beurteilen. Im Normalfalle lasse diese Unternehmen auch mit sich reden.
b) Weiterhin habe ich mir für die Zukunft ein Guthabenkonto eingerichtet, bei einer neuen Bank. Wird dieses auch zwecks Pfändung (wenn auch vorübergehend) gesperrt, in dem Moment wo die Insolvenz startet? Wo kann ich meine monatlichen Zahlungen dann empfangen?
----> Auch bei einem Guthabenkonto kann es zu einer Pfädnung kommen, z.B.dann wenn bereits ein vollstreckbarer Titel vorliegt. Bei dem geringen Einkommen kannst und mußt Du allerdings sofort dagegen vorgehen, der Antrag ist dann beim Amtsgericht zu stellen. Ich mag jetzt nicht den Paragraphen zitieren, das weiß Herr Feuerwald um so einiges besser. Jedenfalls bekommst Du Dein Konto wieder frei.
Mir wurde z.B. mein Konto bei Insolvenzeröffnung gesperrt. Es hat ca. 14 Tage gedauert, bis es seitens der Bank auch wieder freigegeben wurde. Der IV hat sofort die Freigabe des Konto an die Bank gefaxt, diese hat jedoch ein weniges lange gebraucht, um dies auch umzusetzen. Ich denke, im Normfalle geht dies auch schneller.
c) Was für Möglichkeiten gibt es aus Handyverträgen rauszukommen, die man laufend eigentlich nicht mehr bezahlen kann, wo man aber noch keine nennenswerten Schulden hat auflaufen lassen?
---> Sofern Du diese Verträge nicht schon bereits gekündigt hast, was ich jetzt erst einmal auf jeden Fall machen würde wenn Du sie eh nicht halten willst, hat der IV ein außerordentliches Kündigungsrecht und könnte somit diese Verträge "platt machen". So wurde es zumindest mir erklärt und darüber hat mich mein IV auch aus einem Festnetzvertrag geholt. Aber bis die Inso eröffnet ist, wird noch einige Zeit verstreichen. Der Zeitrahmen bei mir war ca. Juni 2006 hab ich den Schuldenbereinigungsplan an die Gläubiger versandt, dieser wurde abgelehnt und Anfang September 2006 habe ich sodann den Antrag auf Inso bei Gericht eingereicht. Die Insolvenz wurde dann bei mir Anfang September 2007 eröffnet. Ich muß jedoch erwähnen, daß das Gericht der Meinung war, daß der Schuldenbereinigungsplan schon nicht so verkehrt war, jedoch haben auch hier leider nicht alle Gläubiger zugestimmt.
Sodele, ich bitte ausdrücklich um Korrektur wenn ich etwas nicht korrekt erläutert habe ... da habe ich großes Vertrauen in die Profis :thumbup:
LG
MissTraut