"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Trennung vor Eröffnung des Verfahrens  (Gelesen 1696 mal)

hilberta

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 77
Trennung vor Eröffnung des Verfahrens
« am: 26. Juli 2009, 03:40:41 »

Hallo, liebe Leute.
Mein Verfahren steht kurz vor der Eröffnung und nun möchte sich meine Partnerin, mit der ich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebe, von mir trennen. Sie bekommt kein Geld, da ich sehr gut verdient habe und auch noch tue. Sie hat nun Hartz IV beantragt und der Antrag läuft noch. Wir müssen die Partnerschaft wie bei einer ganz normalen Scheidung aufheben lassen.
Mein RA hat mir geschrieben, dass die Inso kurz vor der Eröffnung steht. Meinen TH kenne ich auch schon.
Muß ich ihm jetzt vor Eröffnung mitteilen, dass ich mich trenne? Denn es geht dann auch um Unterhalt im Trennungsjahr. Nach der Scheidung habe ich dann keine unterhaltspflichtige Person mehr. Da kann ja viel mehr gepfändet werden.
Und nun bekomme ich Anfang September Krankenkassenbeiträge aus der Privaten Krankenkasse zurück. Muss ich die Angeben? Mein RA hat gesagt, dass ich das Geld behalten kann. Ich bin mir da aber gar nicht so sicher.
Vielen Dank für Eure Antworten.

P.S. Ich habe hier erst einen Beitrag geschrieben und komme nicht dahinter, wie ich auf Beiträge antworten kann. Vielleicht ein kleiner Tipp????
Danke.
« Letzte Änderung: 26. Juli 2009, 03:55:00 von hilberta »
Gespeichert
 

wiwo

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 150
Re: Trennung vor Eröffnung des Verfahrens
« Antwort #1 am: 26. Juli 2009, 12:44:36 »

Hallo hilberta,

ich würde sowohl dem TH als auch dem Insolvenzgericht mitteilen, dass eine Trennung von Ihrer Partnerin bevorsteht, ebenso sollten Sie auch beide über die zu erwartende Erstattung der Krankenkassenbeiträge informieren - bzgl. der Aussage Ihres Anwaltes bin ich mir nämlich auch nicht so sicher.

Um auf Beiträge antworten zu können einfach den Beitrag öffnen und danach unten links den Button "Antworten" anklicken. Auch der Klick auf "Zitat" ermöglicht eine Antwort, wobei automatisch der jeweilige Artikel oberhalb Ihrer eigenen Antwortmöglichkeit zitiert wird.

Gruß
wiwo
Gespeichert
Gruß
wiwo
 

hilberta

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 77
Re: Trennung vor Eröffnung des Verfahrens
« Antwort #2 am: 26. Juli 2009, 12:50:45 »

Vielen Dank für die Info.
Dann werde ich wohl beide informieren. Wird ja noch ne lange Sache werden, weil auch Anwälte bei einer Rechtsberatung keine Ahnung haben, wie der Trennungsunterhalt in einem Insolvenzverfahren abläuft.
Danke.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz