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Autor Thema: insolvenz im januar eröffnet, heute vollstreckungsbescheid erhalten  (Gelesen 3845 mal)

VerzweifelteStudentin

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Hallo,

ich habe heute einen Vollstreckungsbescheid erhalten. Das ist ein Gläubiger, der dem Gericht bekannt ist.

Die Gläubiger dürfen mich doch nach Verfahrenseröffnung nicht mehr anschreiben, oder?

Soll ich Ihnen den Vollstreckungsbescheid zukommen lassen?

Wirksam darf er ja nicht mehr werden, ich bin nach Verfahrenseröffnung doch geschützt?

Wie verhalte ich mich? Den vollstreckungsbescheid an den Treuhänder weiterleiten? Einfach abheften und vergessen?

Danke.
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juergengrisu

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Re: insolvenz im januar eröffnet, heute vollstreckungsbescheid erhalten
« Antwort #1 am: 17. Februar 2010, 13:07:20 »

Hi :hi:

Kontaktieren sie ihren TH schicken ihm den VB (wenns ein Inso-Gläubiger ist) passiert nix sie haben Pfändungsschutz.
Der Th wird den Gläubiger anscheiben das Pfändungen nicht zulässig sind

gruss Juergengris
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rookie

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Re: insolvenz im januar eröffnet, heute vollstreckungsbescheid erhalten
« Antwort #2 am: 17. Februar 2010, 17:38:46 »

Der für Sie zuständige Gerichtsvollzieher weiss sowieso Bescheid über die Inso....er kommt erst gar nicht zu Ihnen sondern gibt die Pfändung mit nem Vermerk zurück zum Gläubiger...
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Inkassomitarbeiterin

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Re: insolvenz im januar eröffnet, heute vollstreckungsbescheid erhalten
« Antwort #3 am: 20. Februar 2010, 12:00:17 »

Der für Sie zuständige Gerichtsvollzieher weiss sowieso Bescheid über die Inso....er kommt erst gar nicht zu Ihnen sondern gibt die Pfändung mit nem Vermerk zurück zum Gläubiger...

... Wie kommen Sie darauf, dass der GV weiss, dass TE in der Inso ist?? TE hatte noch m.W. noch nie Besuch vom GV, da so vor der Vollstreckungsmaschinerie in die Inso ist.  :juchu:

@verzw. Studentin

Gibts dem TH und bewahre Ruhe. Hier wollte nur noch ein Gl. bisschen Geld rausschmeißen.  :wink:
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Feuerwald

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Re: insolvenz im januar eröffnet, heute vollstreckungsbescheid erhalten
« Antwort #4 am: 20. Februar 2010, 19:26:53 »

Wie kommen Sie darauf, dass der GV weiss, dass TE in der Inso ist??

-> gerichtsintene Vermerke.
 
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