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Autor Thema: Insolvenz, Pfändungsfreigrenze erhöhen wegen erhöhten Spritkosten?  (Gelesen 2501 mal)

wuselchen28

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Hallo,

kann ich die Pfändungsfreigrenze erhöhen? Ich hab einen Arbeitsweg von 37km einfach täglich. Wenn ja wie mach ich das?

Ich versteh das ganze mit der Lohnsteuer eh nicht so ganz. Ich trete doch monatlich mein pfändbares Einkommen ab, ich muß mir dann von dem Restgeld Arbeitskleidung, Bücher usw. kaufen, damit ich immer auf dem aktuellsten Stand bleibe. Habe monatlich Spritkosten von 200€, all das könnte ich von der Steuer absetzen, aber das geht ja dann komplett auch an den Insolvenzverwalter.

Wie sieht das aus, ich möchte, eine Weiterbildung demnächst machen, nun ist es ja so das die nicht grad billig sind. Ich könnte die Weiterbildung dann von der Lohnsteuer absetzen, bringt mir ja nur nichts weil die komplette Rückerstattung dann an den Insolvenzverwalter gehen, ist das so richtig?
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stp69

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Re: Insolvenz, Pfändungsfreigrenze erhöhen wegen erhöhten Spritkosten?
« Antwort #1 am: 25. Februar 2008, 09:08:38 »

Hallo

du kannst beim Vollstreckungsgericht Vollstreckungsschutz nach §765 ZPO beantragen, was in der Regel aber mit wenig Aussicht auf Erfolg läuft.

Weiter hast Du die Möglichkeit nach §850f 1b eine Anhebung zu beantragen.  Ob Deine vorgetragenen Gründe dafür jedoch ausreichen ist fraglich.

BTW, Du bekommst ja nicht den Betrag zurück, welchen Du vertankt hast oder den die Weiterbildung kostet. Dein Steuerpflichtiger Beitrag wird um diese Summen reduziert.

Ohne nun in Deine Vorstellungen einzugreifen, beis doch in den sauren Apfel und gib den Gläubigern die Rückerstattung, das mindert die Schuldsumme und gibt Dir bald die Gelegenheit ohne Pfändung weiterzumachen.

Gruß & viel Erfolg
StP
« Letzte Änderung: 25. Februar 2008, 09:15:33 von stp69 »
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