"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Insolvenzverfahren -ein einziges Chaos!!!-  (Gelesen 2659 mal)

nonpesos

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Insolvenzverfahren -ein einziges Chaos!!!-
« am: 12. Juli 2008, 07:38:25 »

HILFE!!!!! Mein Insolvenzverfahren ist ein einziges Chaos!!!!!
Zum Sachverhalt: Mein Verfahren wurde im Oktober 2001 eröffnet (Altverfahren, leider Pech gehabt). Im April 2006 wurde mein Verfahren eingestellt doch schon nach 4,5 Jahren) . Im März 2007 erhielt ich vom zuständigen Amtsgericht einen Beschluss, in dem mir die Restschuldbefreiung angekündigt wurde, allerdings mit der Dauer der Wohlverhaltensperiode von 6 Jahren ab Eröffnung des Verfahrens (neue Inso ?!?!). Dieser Beschluss wurde im Mai 2007 vom AG korrigiert (7 Jahre ab Beendigung des Verfahrens), da es sich ja um ein Altverfahren handelt. Auf meine Anfrage beim AG, was denn nun richtig sei, wurde mir geantwortete: "Da haben Sie wohl leider Pech gehabt!"  So weit so gut! Im Juni 2007 wurde  vom AG dann in "www.insolvenzbekanntmachungen.de" der Beschluss vom März 2007 (6 Jahre!) veröffentlicht. Diese Veröffentlichung wurde dann erst im Februar 2008, also 4 Monate nach Ablauf der 6 Jahre, wiederum korrigiert (7 Jahre), allerdings nur, weil ich bei meinem Verwalter nachgefragt habe, was denn nun eigentlich richtig ist. Informationen über den Stand meines Verfahrens habe ich von meinem Verwalter vorher in keinster Form erhalten. Wie kann es sein, dass ein AG so unkoordiniert arbeitet???? Ich zahle seit der Eröffnung meines Verfahrens immer schön "redlich" den pfändbaren Teil meines Einkommens an meinen Verwalter (bis auf ein paar kurze Aussetzer, bedingt durch Arbeitslosigkeit und dadurch zu geringes Einkommen). Für mich heißt das jetzt also im Klartext: ich zahle noch bis zum Jahr 2013, also nicht 6 oder 7 Jahre, sondern insgesammt 13 Jahre!!!! Weiterhin kommt dazu, dass mein Verwalter nun auf dem Standpunkt steht, ich müsse die Steuerklasse III und meine auch berufstätige Ehefrau die Steuerklasse V wählen ( ich habe ihn wohl aus dem Winterschlaf geweckt!!!), damit ich nicht gegen die Auflagen der Wohlverhaltensperiode verstoße! Kann das sein????? Vielleicht kann mir jemand zeitnah einen guten Tip geben, wie ich mich verhalten soll. Sollte dies wirklich alles so richtig sein, bleiben mir von meinen 990.- EURO nur noch ca 500.- EURO übrig, da ich über 400.- EURO Benzinkosten jeden Monat habe, um zur Arbeit zu kommen. Im voraus Danke für jeden Tip!!!!!
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Insolvenzverfahren -ein einziges Chaos!!!-
« Antwort #1 am: 12. Juli 2008, 12:53:36 »

Hallo,

der IV/TH hat keine Möglichkeit Ihnen die Steuerklasse vorzuschreiben.

Sofern Sie vorher die Steuerklasse nicht gewechselt haben, um damit die Gläubiger zu benachteiligen, bleibt alles beim Alten.
Aufgrung Ihrer hohen Kosten für den Weg zur Arbeit, sollten Sie beim gericht einen Antrag auf Erhöhung des nichtpfändbaren Betrages stellen.


MfG

ThoFa
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Insolvenzverfahren -ein einziges Chaos!!!-
« Antwort #2 am: 12. Juli 2008, 14:06:47 »

"bleiben mir von meinen 990.- EURO  ..."

immer wenn ich das lesen, folgt gleich eine Frage:
Wie hoch ist denn Ihr tatsächliches Nettoarbeitseinkommen?
Zahl der unterhaltspflichtigen Personen ? Kinder ?
Nettoarbeitseinkommen des Ehepartners ?

Es ist doch so, der Betrag über 989,- Euro ist nur anteilig pfändbar. Es kann also kaum sein, dass einem genau 990 Euro "bleiben", es sei denn, der Nettolohn bewegt sich in gleicher Höhe.


Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Amrod

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 85
Re: Insolvenzverfahren -ein einziges Chaos!!!-
« Antwort #3 am: 13. Juli 2008, 22:18:23 »

Also die Wahl der Steuerklasse hat Euer IV nicht zu bestimmen und was den Rest betrifft, so kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen...
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz