"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Porsche Oldtimer auf Sieftochter anmelden bei drohender Insolvenz???  (Gelesen 3955 mal)

braucherat

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1

Hallo an alle,
ich brauche dringend euren rat. Mein Stiefvater muss sowohl privat als auch geschäftl insolvenz anmelden und hat sie angeblich auch schon angemeldet, es wird derzeit geprüft so sagt er. nun hat er sich einen porsche oldtimer- neu restauriert gekauft und will ihn auf meine 20 jährige schwester anmelden die noch nicht mal eine nführerschein hat....ich bin sehr erzürnt darüber das er kurz bevor das schiff untergeht noch andere mit hinenzieht...die frage ist nun ob sich meine schwester strafbar macht,da sie das auto definitiv nicht fährt im falle einer insolvenz...ich danke im vorhinein für eure antworten.
Gespeichert
 

Amrod

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 85

Hallo...

Also Deiner Schwester ein strafbares Verhalten unterstellen zu wollen dürfte unter diesen Umständen kaum möglich sein. Anders sieht es bei Deinem Stiefvater aus, denn der begibt sich gar auf sehr dünnes Eis. Mal abgesehen davon, dass seine Insolvenz den Bach runter geht wenn das herauskommt, könnten hier auch durchaus rechtliche Konsequenzen folgen.

LG
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471

Abgesehen von möglichen Versagungsgründen ist dies relativ blauäugig gedacht.
Die Eigentumsverhältnisse bestimmen sich nun nicht gerade über den Halter.

Entscheidend ist, wer der Eigentümer des Wägelchens ist.
Nach der hier abgegeben Schilderung ist es der Stiefvater.

Der IV wird sich freuen, wenn er von dem Schnäppchen erfährt.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Amrod

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 85

Das sehe ich in dem Fall allerdings ebenso....   ;-)
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560

Hallo,

unter Umständen § 283d StGB Schuldnerbegünstigung für die Schwester . Gibt mal eben Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Zudem erscheint die Vorgehensweise ziemlich einfältig und Vater sollte noch wegen Dummheit bestraft werden. Raus kommt es auf, hier das Stichwort Erstattung der KFZ-Steuer, darüber stolpern sehr viele naive Menschen.  :wink:

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

oldsusy

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 3
  • Offline Offline
  • Beiträge: 103

Hallo und guten Morgen,

ich antworte höchstselten auf Beiträge.....aber hier kann ich mich schwer zurückhalten!

Es steht mir nicht zu, deinen Vater zu verurteilen......aber eine Überschuldung kommt nicht über Nacht und sich dann noch, wenn einem das Wasser schon bis zum Halse steht, einen Oldtimer für " teures " Geld zu kaufen, halte ich für, nett gesagt, etwas merkwürdig und auch verantwortungslos!
Dieses Geld hätte man vielleicht in dem Verfahren besser anlegen können!
Die rechtlichen Gründe sind ja schon in den vorherigen Beiträgen angesprochen worden, aber moralisch finde ich es schändlich, dass dein Stiefvater deine Schwester da mit rein zieht! Sie ist in dem Alter, wo sie sich gerade ein eigenes Leben aufbaut.....und das sollte sie tun dürfen, ohne Ballast mit sich rumzuschleppen, in der ewigen Angst, ob sie nicht auch zur Rechenschaft gezogen werden kann!
Auch, wenn das Verhältnis der Beiden darunter leiden sollte: versuche ihr klarzumachen, dass sie diesen Fehler nicht machen soll!

LG
oldsusy
Gespeichert
 

lucca_m

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 4
  • Offline Offline
  • Beiträge: 798

Gegen einen Porsche Oldtimer ist zunächst wirtschaftlich nicht einzuwenden. Auch wenn der an die Stieftochter "abgetreten" werden soll. Im Gegenteil so ein Auto gewinnt im Laufe der Zeit noch mehr an Wert, damit wäre eine schöne Kapitalanlage für die Tochter gewährleistet.

Nur wie man das richtig bewerkstelligt, das ist die große Kunst in der Konstellation, die einige wenige hier beherrschen.

Und in solchen Situationen sollten amn nicht mehr über moral und Ehre reden. Hier gilt der Augenmerk einzig und allein dem wirtschaftlich sinnvollem und rechtlich einwandfreiem Vorgehen.
Gespeichert
 

Amrod

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 85

Na ja, über Moral und Anstand lässt sich ja bekanntlich streiten. Im Übrigen ist aber auch nicht jeder Gläubiger ganz schuldlos an seiner Missere. Ja, richtig verstanden - Gläubiger...

An was hier themenbezüglich allerdings noch niemand gedacht hat... Aus dem Ausgangsposting ging nicht eindeutig genug hervor, ob das Fahrzeug schon auf den Stiefvater zugelassen wurde. Den Text könnte man auch so verstehen, dass er das Fahrzeug zwar gekauft, aber bisher nicht auf sich zugelassen hat. In dem Fall ließe sich rechtlich nur schwer was anlasten. Immerhin kann er das Fahrzeug - rein theoretisch - vom Geld seiner Tochter für seine Tochter gekauft haben. Rechtlich entscheidend ist da nicht einmal der Kaufvertrag, sondern allein wer als Eigentümer im Kfz-Brief steht. Kaufen kann man nämlich auch in Vollmacht.

Ich weiß, ist alles schwammig und kann, könnte, eventuell, unter Umständen usw, aber das eine oder andere Schlupfloch gibt es eben in unserem Rechtssystem. Und da ist das Insolvenzrecht nicht vor gefeit...
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560

Hallo,

Rechtlich entscheidend ist da nicht einmal der Kaufvertrag, sondern allein wer als Eigentümer im Kfz-Brief steht.

nö. der Kaufvertrag ist entscheiden, wer im brief steht spielt keine Rolle, jedenfalls in diesen vorliegenden Fall.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

Amrod

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 85

Sorry ThoFa, aber das ist ausnahmsweise mal faktisch nicht richtig.

Die Gewichtung der Eintragung im Fahrzeugbrief ( Eigentümer ) ist rechtlich weitaus höher bewertet als der Kaufvertrag. Dies ist im Zivilrecht seit Jahren gängige Praxis und wird im Insolvenzrecht nicht anders sein.

Letztlich ist es aber dann doch eine Frage der Argumentation und Kaltschnäuzigkeit...   

Gespeichert
 

MissTraut

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 9
  • Offline Offline
  • Beiträge: 680
Re: Porsche Oldtimer auf Sieftochter anmelden bei drohender Insolvenz???
« Antwort #10 am: 14. Juli 2008, 18:41:01 »

Nabend,

sind wir doch mal ehrlich, es wäre doch nicht der erste Beitrag der darauf abzielt, wie man etwas vorm Gerichtsvollzieher oder Insolvenzverwalter und Pfändung von wem auch immer "verstecken bzw. verschleiern" kann ...

Manchen hängt das Herz an einem neuen Fernseher, der andere mag sein hochwertiges Schlepp-Top nicht abgeben wollen ... nun wird hier von einem Porsche-Oldtimer gesprochen und schon wird das hohe Schwert der Moral geschwungen ...

Sei es drum, ich persönlich finde dies auch nicht in Ordnung aber schon allein aus einem Grunde nicht, weil Familie mit reingeritten werden soll ... das stört mich am allermeisten ... soll doch Stiefvater versuchen an die Seite zu schaffen was er will, möglicherweise fliegt es auf und dann wird er die Früchte ernten dürfen ... aber never never never gehört die Familie da reingezogen ...

Das solltest Du Deiner Schwester auch sehr klar machen ... ich denke, bei dem Stiefvater macht es nicht wirklich Sinn, er weiß wohl auch schon, warum er sich Deine Schwester ausgesucht hat für diesen Deal ...

LG
MissTraut
Gespeichert
Bewältige eine Schwierigkeit
und du hältst einhundert andere von dir fern.
(Konfuzius)
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Porsche Oldtimer auf Sieftochter anmelden bei drohender Insolvenz???
« Antwort #11 am: 14. Juli 2008, 18:41:53 »

Hallo,

@ Amrod Sie müssen sich nicht entschuldigen, Sie liegen nämlich falsch.  :wink:

Die Zeiten, in denen der jenige, der im Brief eingetragen war, als Eigentümer angesehen wurde, sind schon einige Jahre vorbei.
Als Eigentumsnachweis ist der Kaufvertrag notwendig. Schauen Sie mal was hier unter C.4.c steht: http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/ZFZR/Zulassungsbescheinigung_Teil2.pdf

Tja, die Zeiten ändern sich.  :whistle:

MfG

ThoFa

Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Porsche Oldtimer auf Sieftochter anmelden bei drohender Insolvenz???
« Antwort #12 am: 14. Juli 2008, 18:57:42 »

Man glaubt gar nicht, wie oft ein Porsche oder ein vergleichbares Vehikel mit im Spiel ist. Mir wird’s dann immer übel, weil man ja soooo arm ist und sich keine Beratung leisten kann und der olle Berater schließlich für die übel Situation Verständnis haben soll, was er ja auch hat, aber beim Porsche hört der Idealismus auf.

Im Grunde auch egal.

Solche Konstrukte beginnen oft mit einer kleinen Geste, man meldet halt einen Pkw auf seinen Namen an, aus emotionaler Verbundenheit, was soll’s. Das alleine ist auch nicht strafbar oder unredlich. Wenn dann der IV / TH oder sonst wer nachbohrt, wird aus der kleinen Bitte  schnell die zweite Bitte, bspw. irgendeinen Kaufvertrag oder sonst was zu unterschreiben, wohlmöglich noch rückdatiert, das kennen wir ja alle wie das läuft.  Und Schritt für Schritt wird aus einer kleinen Geste dann doch ein Delikt, ganz nach dem Prinzip, mitgegangen, mitgehangen.

Jetzt würde ich noch einwenden, nun gut, wir wissen ja nicht, weshalb der Porsche sein muss. Vielleicht ist er ja ein Rennfahrer und es hängt die weitere wirtschaftlich Existenz dran? Vielleicht soll der Porsche ja die Rentenversicherung sein, so als Wertsteigerungsmodell? 
Wissen wir nicht, also urteilen wir nicht.

 
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Amrod

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 85
Re: Porsche Oldtimer auf Sieftochter anmelden bei drohender Insolvenz???
« Antwort #13 am: 14. Juli 2008, 19:38:37 »

Sorry @ThoFa, aber ich muss Dir dennoch widersprechen. Allerdings habe ich mich auch etwas missgünstig ausgedrückt. Natürlich stellt der Fahrzeugbrief allein auch keinen unumstößlichen Eigentumsnachweis im Sinne des Zivilrechts dar. Er wird aber im Zivilrecht als höchstwahrscheinlichstes Indiz für das Eigentum an einem Kraftfahrzeug gewertet. Die Probleme der neuen Zulassungspapiere sind übrigens schon ein alter Hut und haben gerichtlich schon für einigen Wirbel gesorgt.

Aber ist ja im Grunde auch egal, im Nachhinein kann man alles so hinbiegen wie man es braucht. Egal ob Vollmacht, Dopplervertrag oder Privatdarlehen zum Autokauf. Da geht so ziemlich alles...

* * * * * * * * * * * * * * * * * * *


Und ob es sich nun hier zufällig um einen Porsche handelt oder nicht, spielt eigentlich nicht einmal so die große Rolle. das hat Feuerwald schon guit in Worte gefasst. Ebenso könnte es die 5 Jahre alte C-Klasse sein, der Plasma TV oder auch nur die Münzsammlung aus Opi's Erbschaft.

Warum finden sich denn in den verschiedensten Foren immer öfter Anfragen nach dem Motto:
- "Kann ich mein Auto im Falle einer Insolvenz behalten?"
- "Was wenn der Gerichtsvollzieher kommt und Gegenstand XYZ gehört meiner Freundin?"
- "Ab wann kann ich wieder Vermögen ansparen?"

Also sind die Fälle in denen noch verwertbare Gegenstände da wären gar nicht soooo selten. Und jeder versucht halt irgendwie die Insolvenz so gut wie möglich für sich zu drehen und zu wenden. Ob das nun immer so gerecht ist oder nicht lasse ich einfach mal offen.

So lange man hier in diesem Fall nicht genau weiß wer was wann von welchem Geld gekauft und bezahlt hat, kann man kaum eine realistische Aussage treffen.

LG
« Letzte Änderung: 14. Juli 2008, 19:41:13 von Amrod »
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz