Die komplette Insolvenz dauert ab dem Tag des Eröffnungsbeschlusses 6 Jahre. Gepfändet wird alles was über dem pfänbaren Einkommen liegt. Urlaubsgeld und Spesen sind nicht pfändbar. Ebenso können Kindergeld und soweit ich weiss Kindesunterhalt nicht gepfändet werden.
So einfach wie du dir das vorstellst ist es leider nicht. Bevor man in die Privatinsolvenz geht, muss man mit einem dafür vorgesehenen Berechtigten (Anwalt, Schuldnerberatung) einem aussergerichtlichen Einigungsversuch starten (vorraussetzung für die Privatinsolvenz). Wenn dieser scheitert wird der Insolvenzantrag ausgefüllt und bei Gericht eingereicht. Sobald das Gericht das Verahren eröffnet hat, befindest du dich in dem laufenden Insolvenzverfahren. Dir wird ein TH zugeteilt, der alles was an Vermögen vorhanden ist verwertet. Sprich alles Ersparte (Bausparverträge, Sparbücher, Lebensversicherungen usw). Deine Gläubiger werden über das Verfahren informiert, dein Vermieter, Arbeitgeber. Zudem wird während des laufenden Verfahrens Einkommenssteuererstattungen des Schuldners gepfändet, egal ob der Zeitraum(der Steuerzeitraum) vor dem Insolvenzverahren oder während des Verfahrens entstanden ist. In der Wohlverhaltensperiode (ca. 1-2 Jahre nach Eröffnung des Verfahrens und mit Beschluss des Gerichtes), darf die Steuererstattung, wenn keine Nachverteilung beantragt wurde wieder behalten werden und man darf wieder ansparen.
Solltest du das Insolvenzverfahren ins Auge fassen, solltest du ab sofort keine weiteren Raten überweisen, da die Gläubiger sonst davon ausgehen, dass du auch zahlen kannst. Zudem kann es vor der Eröffnung der Insolvenz sein, dass dir Gehalt gepfändet wird, sofern du das vertraglich festgelegt hast und dein AG keinen Auschluss im Vertrag festgelegt hat.
Nach sechs Jahren bist du dann, wenn alles gut geht, Schuldenfrei. Der Schufaeintrag bleibt allerdings weitere 3 Jahre bestehen.
Vielleicht kann dir einer der Experten hier noch eine detailiertere Auskunft machen.