Vielen Dank fü+r die Antworten und sorry für die verspätete Rückantwort. Ich bin leider sehr beschäftigt.
Ich stelle fest, dass ich Euch nicht genügend Informationen gab. Also Folgendes :
Ich habe bei der Insolvenzverwalterin die Gläubigerliste angefordert und weiß auch nicht genau, WANN das Verfahren genau eröffnet wurde.
Es ist alles sehr mysteriös und versuche mich da gerade durch zu arbgeiten. Mein Kumpel hat nämlich kaum Unterlagen.
Es wurde im Thread gebeten, bekannt zu geben, ob die Insolvenz vor 2007 oder nach 2007 eröffnet worden sei. Wann das genau nach 2007 war, weiß ich (noch) nicht genau.
Bisher konnte ich in Erfahrung bringen, dass die Insolvenzverwalterin vom Schuldner verlangte, Steuererklärungen ab zu geben. Dies für die bislang mir bekannten Jahre 2009 und 2010. Daraus resultierten Rückerstattungen, die die Insolvenzverwalterin vereinnahmte.
Aus der Erklärung für 2011 ergab sich nun aber eine nachzahlung, weshalb auch schon der "Vollstrecker" nun versuchte, den Kunden zu Hause zu erreichen.
Die Unterlagen liegen mir erst wenige Tage vor. Eine Vollstreckungsstundung werde ich beantragen. Gleichfalls werde ich mich um die erklärung für 2012 kümmern. wenn dort eine erstattung heraus käme, was ich noch nicht weiß, könnte ich Verrechnungsstundung beantragen.
Meine Wissenslücke bestand aber darin, dass ich sehr verwundert bin, dass man scheinbar bei einer Person in der Privatinsolvenz durchaus die Steuernachzahlung während der Insolvenz versuchen darf ein zu treiben. Ist das richtig oder doch falsch?
weiß das FA vielleicht gar nichts von der Verbraucherinsolvenz?
Ich habe die Insolvenzverwalterin auch vollmachtlich aufgefordert, mir eine Gläubigerliste zu zu stellen. Mal sehen, wie sie sich gedenkt zu äußern.