Hallo,
wenn möglich, würde ich auch den Moderator "Paps" um mögliche Antworten bitten.
Als Unternehmerin (Einzelunternehmen) bin ich als Dienstleister in meiner Branche tätig, biete aber auch eine hauseigene Software-Applikation für den Erwerb von Nutzungslizenzen meinen Kunden / Interessenten an.
Mittlerweile stehe ich mit 6 Firmen, darunter Zulieferer, Kunden, die die Rechnungen nicht bezahlt haben oder jetzt im Nachhinein geleistete Zahlungen zurück haben wollen, vor Gericht.
Meine Fragen:
1. was passiert mit diesen "aktiven Fällen"?
2. Ist der TH verpflichtet, sich um das Eintreiben von Geldern zu bemühen?
(Ich frage das, weil mir kürzlich mein Steuerberater erzählt hat, dass die TH in unserer Region, die er kennt, unterm Strich alles auf Null setzen und nichts tun.)
3. In einem Fall will das Gericht einen Kostenvorschuss in Höhe von 1500,-- für einen Gutachter haben (jeweils vom Kläger und vom Beklagten).
Da ich in den letzten Monaten das Geld, das ein paar Kunden bezahlt haben, einem Anwalt hinterher geworfen habe, der mit seiner Erfahrung die Mandate an Land gezogen und mir dann aber in den Prozess vor Gericht einen "Lehrling" geschickt hat (die junge Frau packte als erstes mal all ihre Lehrbücher auf den Tisch, noch bevor die Verhandlung begonnen hatte - ich kann Ihnen gar nicht sagen, was ich in dem Moment am liebsten gemacht hätte) - nun, ich bin so pleite, und meine Euphorie, weiterhin Geld, selbst wenn ich es hätte, in Gerichte und Anwaltskosten zu investieren ist mittlerweile unter dem Gefrierpunkt angelangt.
Das ist vielleicht eine Erfahrung, die ich als Unternehmerin an alle, auch privaten Menschen, weiter geben kann:
Anwälte werden immer einen Fall so schön reden, dass es ganz klar ist, dass man den gewinnt, nur um die Mandate zu bekommen.
Im nächsten Step, wenn sie das Mandat erhalten haben, werden die Streitsummen nach oben korrigiert (nicht nur ausbleibende Bezahlungen, sondern noch den Ersatz für die Aufwendung und die Zinsen, usw usw ...), denn daran errechnen sich die Abrechnungen der Anwälte.
4. Da mich die letzten 2 Jahre, die dieser Zustand der Zahlungsmoral schon andauert, psychisch krank gemacht haben (Burnout) habe ichmich entschlossen, dass ich mich vollständig aus der Branche zurück ziehen und bestehende Kunden samt Service-Verträge an einen Kooperationspartner abgeben werde. Wir haben im Sommer 2007 noch einmal unerwartet Nachwuchs bekommen und ich würde lieber eine Halbtagsstelle annehmen und mich mehr um unsere Kleine kümmern.
Wann empfiehlt es sich, das Gewerbe abzumelden, oder kann ich es einfach erst mal laufen lassen und dem FA monatlich ein Einkommen mit "Null" senden. Kann ich dann trotzdem noch einen 1/2tags Job als Angestellte ausführen?
Ich hatte meinen RA auf das Thema angesprochen, der bot mir erst mal an, Verträge für den Verkauf meines Unternehmens / meiner Software aufzusetzen. Da ich mir so in etwa den Preis für diese "Dienstleistung" ausrechnen kann, habe ich seine weitere Beratung erst mal dankend abgelehnt.
Besten Dank für ernstgemeinte und fundierte Auskunft.