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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Regelinsolvenz/Kontoverfügungen  (Gelesen 4090 mal)

noelmaxim

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Regelinsolvenz/Kontoverfügungen
« am: 18. Juni 2009, 16:13:04 »

Hallo an alle,

bei mir steht die Regelinsolvenz an. Zum jetzigen Zeitpunkt hat das Finanzamt ein Insolvenzantragsverfahren über das Amtsgericht angemeldet, dazu muss jetzt eine Wirtschaftskanzlei ein Gutachten über meine Zahlungsunfähigkeit erstellen. Der Termin ist nächsten Mittwoch. Mir ist angeraten worden, den Insolvenzantrag selber einzureichen, damit Restschuldbefreiung überhaupt möglich ist, ich unterstelle mal, dass das so richtig ist und werde das auch Montag tun.

Nun meine Frage: Macht man sich strafbar, wenn man in diesem Wissen noch seine Kreditkarte belastet? Kann man mir ein Strick drehen, wenn demnächst die Eröffnung der Insolvenz erfolgt und das Konto damit dicht gemacht wird????? Ich habe ja jetzt Geld in Ansruch genommen, was dann in die Masse fließen wird, da ich es ja nicht mehr zurück zahlen darf!!

Danke für Antworten und weiteren Tipps.
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rookie

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Re: Regelinsolvenz/Kontoverfügungen
« Antwort #1 am: 18. Juni 2009, 16:27:55 »

Das mit der Kreditkarte könnte dem Gutachter sauer aufstossen und der Strick megadick werden .....zumal auch die Gefahr besteht das Dich die Bank wegen Betrugs anzeigt und gute Chancen hat damit Erfolg zu haben, da Du ja im Wissen der Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz noch über deren Geld vorsätzlich ( Tatbestandsmerkmal ) verfügst.....  :coffee:

Damit sind die sehr, sehr schnell und dann  hast Du noch ein riesen Problem. :whistle:

Ich würde das Geld schnellstens wieder einzahlen solange die Verfahrenseröffnung noch anhängig ist....danach geht gar nichts mehr.. :thumbup:

Kannst doch keine Miesen machen und dann 3 Wochen später in die Insomasse fliessen lassen was glaubst Du denn wie doof die sind ??

« Letzte Änderung: 18. Juni 2009, 17:22:09 von rookie »
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lucca_m

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Re: Regelinsolvenz/Kontoverfügungen
« Antwort #2 am: 22. Juni 2009, 10:43:59 »

Noel,

was ich nicht verstehe, Sie sind seit 1,5 Jahren hier im Forum aktiv und lassen es soweit kommen, dass ein Fremdinsolvenzantrag gestellt wird?

Sorry, aber da fehlt mir das Verständnis!! Und dann auch so eine Frage zur Kreditkarte ...
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rookie

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Re: Regelinsolvenz/Kontoverfügungen
« Antwort #3 am: 22. Juni 2009, 18:08:59 »

@ noel

Ich geb Dir nen gutgemeinten Rat, zahl die Knete da wieder ein wo Du sie her hast solange die Inso noch nicht eröffnet ist. Noch kannst Du es.

Hast Du kürzlich noch mehr Karten und Konten belastet ?

Pass mit solchen Sachen auf das könnte die RSB kosten wenn Du Geld verschwendet hast im letzten Jahr vor Insoeröffnung..........

Mehr hab ich dazu nicht zu sagen... :coffee:
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foxtra

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Re: Regelinsolvenz/Kontoverfügungen
« Antwort #4 am: 22. Juni 2009, 19:02:16 »

Ich kann da Rookie nur absolut zustimmen! :thumbup:
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Feuerwald

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Re: Regelinsolvenz/Kontoverfügungen
« Antwort #5 am: 22. Juni 2009, 23:53:30 »

Zum jetzigen Zeitpunkt hat das Finanzamt ein Insolvenzantragsverfahren über das Amtsgericht angemeldet, dazu muss jetzt eine Wirtschaftskanzlei ein Gutachten über meine Zahlungsunfähigkeit erstellen. Der Termin ist nächsten Mittwoch. Mir ist angeraten worden, den Insolvenzantrag selber einzureichen, damit Restschuldbefreiung überhaupt möglich ist, ich unterstelle mal, dass das so richtig ist und werde das auch Montag tun.

-> achten Sie auf die Fristen für den Eigenantrag! Nicht vergessen: Antrag auf RSB und Stundung der Verfahrenskosten!


Nun meine Frage: Macht man sich strafbar, wenn man in diesem Wissen noch seine Kreditkarte belastet?

-> ja,  das kann sein, muss aber nicht.


Kann man mir ein Strick drehen, wenn demnächst die Eröffnung der Insolvenz erfolgt und das Konto damit dicht gemacht wird????? Ich habe ja jetzt Geld in Anspruch genommen, was dann in die Masse fließen wird, da ich es ja nicht mehr zurück zahlen darf!!

-> das fließt nicht in die "Insolvenz-Masse" (= Vermögen) sondern ist eine Insolvenzforderung (= Schulden). Sollte man Ihnen ein Delikt (vorsätzliche unerlaubte Handlung) unterstellen und diese Forderung als deliktische Forderung zur  Insolvenztabelle anmelden, müssten Sie abwägen, ob ein Widerspruch Ihrerseits angebracht ist. Sonst wird diese Forderung nicht von der RSB erfasst.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

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Schwabe1972

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Re: Regelinsolvenz/Kontoverfügungen
« Antwort #6 am: 23. Juni 2009, 17:21:25 »

Eine Frage noch mal zur Kontoverfügung:
Bisher ist der Antrag eingereicht (1 Woche), Kontostand null
Jetzt ist Guthaben darauf, sagen wir mal 1000 €
--> darf davon etwas mit der EC-Karte abgehoben werden?
zum Beispiel für Lebensmittel, tanken, Buskarte, etc
wenn ja, wieviel
oder sieht es dann nach Veruntreuung aus?

Habe ich das bei Noelmaxim richtig verstanden, das Konto ist schon im Minus und Sie wollten noch Minus obendrauf belasten?
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Grüsse aus Schwaben
 

rookie

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Re: Regelinsolvenz/Kontoverfügungen
« Antwort #7 am: 23. Juni 2009, 17:32:00 »

Sie dürfen Ihr Guthaben bis zur Insolvenzeröffnung ganz normal zum Bestreiten des Lebensunterhaltes verwenden ( Lebensmittel, laufende Kosten etc. )

Die Abtretungserklärung an den Treuhänder tritt erst mit Insolvenzeröffnung in Kraft. Ab da gilt dann die Pfändungstabelle.

Von grösseren Anschaffungen würde ich allerdings abraten und keine Schulden ( z.B. das noch schnelle Ausreizen der Kreditlinie Ihrer Karten ) machen....
« Letzte Änderung: 23. Juni 2009, 17:37:33 von rookie »
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lucca_m

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Re: Regelinsolvenz/Kontoverfügungen
« Antwort #8 am: 23. Juni 2009, 17:36:37 »

Sie sollten den kompletten Betrag abheben und verleben.
siehe rookie.

Das hat aber nichts mit der Abtretungserklärung zu tun.
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rookie

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Re: Regelinsolvenz/Kontoverfügungen
« Antwort #9 am: 23. Juni 2009, 17:42:00 »

@ lucca

Das hat aber nichts mit der Abtretungserklärung zu tun.

<<<<<<<<<< Das glaube ich aber doch denn danach besteht nur noch Anspruch auf die nichtpfändbaren Anteile des Einkommens...der Rest geht an den TH   :coffee:
« Letzte Änderung: 23. Juni 2009, 17:46:29 von rookie »
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lucca_m

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Re: Regelinsolvenz/Kontoverfügungen
« Antwort #10 am: 23. Juni 2009, 17:54:49 »

DAs ist leider nicht ganz richtig:

§ 80 Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts.
(1) Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über.
>> damit wären die 1.000 EUR weg

und bezüglich der Abtretungserklärung:

§ 287 Antrag des Schuldners.
(2) Dem Antrag ist die Erklärung beizufügen, daß der Schuldner seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge für die Zeit von sechs Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder abtritt. Hatte der Schuldner diese Forderungen bereits vorher an einen Dritten abgetreten oder verpfändet, so ist in der Erklärung darauf hinzuweisen.

wichtig hierbei: "Dienstverhältnis und laufende Bezüge" also nicht die 1.000 EUR auf dem Konto
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rookie

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Re: Regelinsolvenz/Kontoverfügungen
« Antwort #11 am: 23. Juni 2009, 18:00:34 »

Das " Millchen" auf dem Konto meine ich doch nicht...es geht um  Einkommen, Sprich Lohn, Gehalt etc......das kann  man dann nich mehr so larifari ausgeben....so wollte ich es Schwabe darstellen.....und...wer bei Insoeröffnung noch Guthaben auf dem Konto hat, hat eben Pech....also ausgeben den schnöden Mammon    :wink: :wink:
« Letzte Änderung: 23. Juni 2009, 18:06:46 von rookie »
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foxtra

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Re: Regelinsolvenz/Kontoverfügungen
« Antwort #12 am: 23. Juni 2009, 19:35:43 »

Nöö, nicht ausgeben für irgendwas, sondern parken unterm Kopfkissen....  :whistle:
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rookie

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Re: Regelinsolvenz/Kontoverfügungen
« Antwort #13 am: 23. Juni 2009, 19:38:37 »

Oder so  :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup:
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