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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenzverfahren eröffnet, Konto gsperrt, Lastschriften zurückgebucht  (Gelesen 3767 mal)

euch61

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 :wink:Hallo, bin ganz neu hier und brauche Rat

1.  Am 30. 11.  wurden für meine Ehefrau und mich die Privatinsolvenzverfahren eröffnet (getrennt)
2.  Heute hat der TH das Konto meiner Frau sperren lassen und alle Lastschriften der letzten 6 Wochen zurückbuchen lassen
3.  Wie sollen wir jetzt Strom, KFZ-Versichung usw.  für die letzten 2 Monate bezahlen, was passiert wenn wir jetzt z. B.  einen KFZ-Unfall haben, oder der Strom gesperrt wird ???



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fluppe

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Hallo,

ich kann dir nur sagen wie das bei mir war.

Mein Konto wurde bei der Eröffnung Automatisch vom Gericht gesperrt und alle Buchungen gingen zurück.

Ich hab dann mit meinen TH Telefoniert und musste ihm die Konotauszüge der letzten 3 monate Faxen.  Danach hat er das Konto wieder freigegeben.

Das hat alles einen Tag gedauert.

Bist du sicher das der TH das Konto gesperrt hat? Sonst würd ich da einfach mal anrufen.  Deine Frau muss ja sicher eh zu nem Gespräch dahin.


LG
Sandra
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euch61

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Das Konto wurde nicht nur gesperrt sondern auch gleich seitens der Sparkasse aufgelöst (war übrigens ein Guthabenkonto).
Der TH beruft sich auf ein BGH Urteil welches ihn verplichten würde die Rückbuchungen zu veranlassen.

Meine Frage ist, ob er nun aus dem nichtpfändbaren Einkommen durch die Rückbuchung von Strom, Versicherungen, Lebensmittelrechnungen usw.  Insolvenzmasse macht ??

Sicherlich werde ich nun einige Rechnungen doppelt bezahlen müssen , z. B . KFZ-Versicherung oder Strom.
Desweiteren verlängert sich nun die Gläubigerliste, teilweise wegen geringer zweistelliger Beträge.

Darf der TH das ???
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smallville

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Hallo Euch61,

ja, der TH darf das. Und er darf auch rückwirkend.
Dass er allerdings dazu verpflichtet ist glaube ich nicht, da es nicht jedem passiert der in der Insolvenz ist.
Mir z.B. ist dies erspart geblieben und ich kenne auch viele die das nicht durchmachen mussten.
Habe aber auch schon oft gelesen, dass es eben vorkommt.

BGH v. 04.11.2004, IX ZR 22/03   - googel mal nach dem Urteil, da kannst Du einiges nachlesen.

Bliebe jetzt zu klären, ob Du all die dadurch entstandenen Forderungen noch zur Tabelle melden kannst - sprich dass Du sie eben nicht doppelt bezahlen musst.

Bei Strom beispielsweise ist es ohnehin oft so, dass der Anbieter eine Abgrenzung vornimmt und eine neue Kundennummer zuweist die NACH Insolvenzeröffnung gilt und er das "alte" Kundenkonto auflöst und ggf. bestehende Forderungen anmeldet.
So war es bei meinem Stromanbieter bei dem ich noch eine Verbindlichkeit hatte.
Nach Insolvenzeröffnung stand ich dann mit neuer Kundennummer wieder auf Null und zahle mtl. die Beiträge.

Bei Kfz.Versicherung weiss ich nicht wie es aussieht, weil es hierbei auch um bestehenden Schutz geht.

An Deiner Stelle würde ich den TH fragen und ggf. Strom, Lebensmittel usw. zur Tabelle melden.
Die Versicherungen sind ein anderes Thema, hier kenne ich mich nicht aus.

lg
smallville
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Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 

paps

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Es wird wirklich Zeit, dass dieser Unsitte ein Riegel vorgeschoben wird.

Da es nur Lastschriften betrifft, die vor Eröffnung waren, sind alle nun neu entstandenen Forderungen Insolvenzforderungen.

Kündigungsmöglichkeiten der KFZ-Versicherung gibt es dadurch nicht.
Jedoch befürchte ich, dass dass nicht alle Sachbearbeiter wissen.

In übrigen bezieht sich das Urteil auf ein RI-Verfahren.
Es gibt jedoch auch ein Urteil vom AG Hamburg, indem eine Gleichsetzung auf das VI-Verfahren bestätigt wird. 
« Letzte Änderung: 11. Dezember 2007, 23:48:58 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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hopeless72

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Da habe ich ja mächtig Glück gehabt mit meiner TH.  Sie hat ohne weiteres meine Kontos wieder freigegeben.  Ohne das ich ihr irgendwelche Kontoauszüge zeigen musste. Lastschriften hat sie auch nicht zurückgebucht.  Sie möchte nur in den ersten 3 Monaten einen Nachweis darüber, dass ich die Miete pünktlich zahle. . .

Aber in der Tat zeigt die Sparkasse nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens keinerlei Interesse mehr an dem Kunden und kündigt das Konto, auch wenn es sich nur um ein Guthabenkonto handelt. . .  Sie lassen auch durchklingeln das sie auch nie mehr Interesse haben werden. . . Aus diesem Grund haben sie mir - obwohl angeblich die Freigabe durch den TH noch nicht vorlag - mein Konto aufgelöst und mir darauf befindliches Guthaben ausgezahlt!

Mich persönlich hat das ja nicht so gestört  seit auf dem Konto Pfändungen waren wurde  man eh wie der letzte Abschaum am Schalter behandelt . . . .
Desweiteren gibt es etliche andere Banken die immer recht freundlich sind.  In meinem Fall ist das die DB mit der ich rundum zufrieden bin.  :thumbup:
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