"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: insolvenz und bedarfsgemeinschaft  (Gelesen 2935 mal)

telakaki

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
insolvenz und bedarfsgemeinschaft
« am: 21. März 2008, 14:47:50 »

hey erst mal
kennt sich jemand damit aus?
wir leben in einer bedarfsgemeinschaft ich beziehe um die 100 euro hartz4 mein lebensgefährte verdient ca 1300 euro. wir haben ein kind. ich habe schulden in höhe von 9000 euro aus der vergangenheit. von der schuldnerberatung wurde mir zur privaten insolvenz geraten. wenn ich keinen job bekomme, wird mein lg für die zahlungen herangezogen? wie verhält sich das bei einer insolvenz überhaupt?müssen wir uns eventuell sogar eine billigere wohnung suchen 100qm 540warm?oder das auto verkaufen schraddelskarre ohne tüv?

gesetz dem fall ich würde um die 700 euro verdienen, wieviel würde uns zum leben bleiben?
und kann ich mir sicher sein, dass mir nach 7 jahren die schulden erlassen werden?
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: insolvenz und bedarfsgemeinschaft
« Antwort #1 am: 21. März 2008, 16:21:53 »



Moin,

wenn ich keinen job bekomme, wird mein lg für die zahlungen herangezogen?

- nein, insolvenzrechtlich nicht. Ihre Anspruch auf ALG II als Bedarfsgemeinschaft  würde sich jedoch entsprechend verringern. Das hat aber nichts mit dem Insolvenzverfahren zu tun.


wie verhält sich das bei einer insolvenz überhaupt?müssen wir uns eventuell sogar eine billigere wohnung suchen 100qm 540warm?

- nein, solche Zwangsumzüge kennt nur das SGB II (Hartz IV Gesetze), aber nicht die InsO.


oder das auto verkaufen schraddelskarre ohne tüv?

- das Auto könnte pfändbar sein. Wessen Auto ist es denn ?


gesetz dem fall ich würde um die 700 euro verdienen, wieviel würde uns zum leben bleiben?

- von 700 Euro ist nichts pfändbar. Werfen Sie mal einen Blick in die Lohpfändungstabelle. Sie haben 1 Kind. Entsprechend Spalte mit der Nr. 1 bezogen auf  I H R  monatlich Nettoeinkommen. Das Einkommen des Lebenspartners wird nicht zusammengerechnet. Ebenso das Kindergeld nicht, das ist unpfändbar.

und kann ich mir sicher sein, dass mir nach 7 jahren die schulden erlassen werden?

- eine Sicherheit im Leben gibt es für nichts. Das Restschuldbefreiungsverfahren läuft 6 Jahre und nicht 7 Jahre.  Die Versagungsgründe sind u.a. im § 290 InsO und § 295 InsO aufgelistet. Die sollte man kennen.

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

telakaki

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: insolvenz und bedarfsgemeinschaft
« Antwort #2 am: 21. März 2008, 17:07:40 »

danke erst mal
 das auto gehört meinem lg und ist auch steuerlich und versicherungstechnisch auf ihn zugelassen
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz