Hallo an alle,
scheinbar war mein vorheriger Beitrag zu kompliziert geschrieben, darum zentrale Fragen aus diesem Beitrag noch mal separat.
Ich verstehe nicht, wie es sich mit den Einnahmen/Provisionserlösen bei einem HGB84er in der Regelinsolvenz verhält. Bis dato bekommt man alle Erlöse auf sein Konto, um dann nach der Steuererklärung - natürlich nach Vorauszahlungen - veranlagt zu werden und entsprechend was nachzuzahlen oder zurück zu bekommen.
Nun aber in einer Insolvenz sind doch alle Erlöse - bis auf den pfändungsfreien Erlösen - abzuführen. Hiesst das, ich muss erst Mal von meinen Pfändungsfreibeträgen nun alle Kosten wie Porto, KV, Benzin Büromiete usw.bestreiten?? Ich habe doch nacher am Ende des Jahres nach Abzug aller Kosten einen Gewinn und davon muss doch eigentlich der pfändungsfreie Betrag ermittelt werden, nur wie wird das vorher festgelegt bzw. wo bleibt mir das Geld für meine nicht unerheblichen Kosten für die bestreitung meiner Selbstständigkeit?
Das Finanzamt und die Gewerbesteuer bekommen so ca. 70.000 Euro, was passiert mit diesen Rückständen? Untersagen die mir die Gewerbeerlaubnis, dann gibt es ja gar nichts mehr! Wer entscheidet über die Gewerbeuntersagung? Das Gewerbe ist Vermittlung von Versicherungen und Bausparveträgen.
Bekomme ich die Erlöse auf mein Konto und am Ende des Jahres entscheidet der Insolvenzverwalter oder der Treuhänder ( wer macht das eiegntlich??) über die abzuführenden Beträge?
Wenn ich mal davon ausgehe, dass ich weiter meine Steuererklärungen machen muss und meine Gewinne weiter hoch sind, wovon bezahle ich denn die Vorauszahlungen????
Wo oder wann wird denn der Schnitt zwischen den Altschulden und dem neuen Steueraufkommen gemacht? Werden die alten Schulden erst Mal eingefroren bzw. gehen in die Insolvenzmasse??
Ich kann das technisch nicht nachvollziehen und das macht mich irre. Ich glaube eine Weiterführung der Selbstständigkeit ist gar nicht möglich, denn wie will man das alles trennen? Nur das kann ich mir wiededrum auch nicht vorstellen, denn ich soll doch Geld verdienen, um meine Schulden bezahlne zu können? Das geht doch nur, wenn man alles bestehende in einen Topf schmeist ( wie bei einer normalen Regelinsolvenz ) und das neue getrennt behandelt, oder sehe ich da irgendetwas falsch?
Da ich davon ausgehe, dass ich nicht der einzige HGBler bin, würde ich mich sehr freuen, wenn man mir mal ansatzweise mitteilt, wie so etwas funktioniert, danke dafür.
Ich habe zwar in der kommenden Woche ein Gespräch diesbezüglich, nur würde ich es gut finden, wenn diese Thematik allen zugänglich gemacht wird, damit der ein oder andere der das gleiche Problem hat hier Informationen bekommt. Informationen, die ich in keinen der vorhanden Beiträge erlesen konnte.