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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenz und Eigentumswohnung  (Gelesen 3341 mal)

Hester

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Insolvenz und Eigentumswohnung
« am: 18. Januar 2008, 15:31:42 »

H allo,
ich habe da ein paar ganz tolle Probleme.
Ich habe Schulden und eine Eigentumswohnung die ich zum Verkauf anbiete, Zwangsversteigerung durch Kreditgeberbank konnte ich bis Ende März heraus zögern. Jetzt ist es so das ich jeden Monat eine gewisse Summe an den GV zahle. Jetzt will dieser aber auf einmal soviel Geld von mir , das ich nicht aufbringen kann. Er droht mir mit Haftbefehl. Einge Gläubiger haben sich in mein Grundbuch eintragen lassen. Das Grundbuch ist jetzt mit der gleichen Höhe belastest wie mein Verkaufspreis lautet. Wenn ich jetzt einen Antrag auf In solventz stelle , was passiert mit der Wohnung bzw wenn ich eine Eideststattliche Versicherung abgebe ? Ich habe nichts ausser die Wohnung. Vielen Dank
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paps

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Re: Insolvenz und Eigentumswohnung
« Antwort #1 am: 18. Januar 2008, 18:19:30 »

Erst mal willkommen.

Der GV hat ihnen sicherlich nur die Haft "angedroht", damit er die EV abnehmen kann.
Dieser Hinweis ist auch ernst zu nehmen.

Sollte es zu einer Insolvenz kommen, wird wohl auf grund der hohen Belastung des Grundbuches, eine Verwertung durch den IV/TH nicht statfinden.
Sie würden kurzfristig wirde mit allen Lasten (Hausgeld,Steuern usw.) belastet.
Die Gläubiger würden aus den eingetragenen Grundschulden vollstrecken.

Also nichts anderes als jetzt mit der Zwangsversteigerung erfolgen würde, die sie ja hinauszögern.

Wenn Sie keine Möglichkeit haben, mittelfristig alles wieder finanziell zu bereinigen, sollten Sie die ZV stattfinden lassen und dann mit einem eventuellen restbetrag in die Inso gehen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Hester

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Re: Insolvenz und Eigentumswohnung
« Antwort #2 am: 18. Januar 2008, 19:47:26 »

Hallo,
danke für die Antwort. Die Gläuboger die im Grundbuch stehen halten die Füsse still , da sie jeden Monat von mir Raten bekommen. Irendwann kann sich doch kein Gläubiger mehr ins Grundbuch eintragen, oder ? Man kann ja nicht mehr als den Wert der Wohnung darauf eintragen ? Und ich denke mal wenn ein Gläubiger rechnen kann dann wird er nicht Zwagsversteigern weil diw Wahrscheinlichkeit das er sein Geld bekommt doch gering ist bei 6 Gläubigern vor ihm ? Ich halte es nur nicht mehr aus auf den Verkauf zu warten, ich truae mich schon nicht mehr zum Briefkasten und auf die Strasse.
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paps

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Re: Insolvenz und Eigentumswohnung
« Antwort #3 am: 18. Januar 2008, 22:24:20 »

Das Grundbuch ist geduldig.

Sie sollten die ZV nun nicht wirklich blockieren. Schlimmer  aknn es nicht werden.
Sind Sie die Hauptlast los, wird es einfacher.

Wohnen sie in der Wohnung?

Warum tun Sie sich die raten an, wenn Sie doch eigentlich nicht zahlen können?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Mandarin

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Re: Insolvenz und Eigentumswohnung
« Antwort #4 am: 19. Januar 2008, 12:27:16 »


Hallo,
ich truae mich schon nicht mehr zum Briefkasten und auf die Strasse.

So grausam es klingen mag, SIE MÜSSEN ZUM BRIEFKASTEN UM FRISTGERECHT REAGIEREN ZU KÖNNEN. ANSONSTEN WIRD ALLES NUR NOCH SCHLIMMER !!!!
Stellen Sie sich vor es kommt ein Brief eines brasillianischen Anwalts und der schreibt Sie hätten ´ne Million geerbt und Sie müssen nur innerhalb von 48h brasil. Rechts sich bei ihm telefonisch melden....

Bezgl der eingetragenen Forderungen, die Ihrem Kaufpreiswunsch entsprechen, sind Ihr Wunsch und der tatsächlich erzielte Preis zwei paar Schuhe...

Bei der Wertermittlung geht man vom sog. "Verkehrswert" aus. Dieser ist ein zum jetzigen Zeitpunkt, auf dem Markt der Region realitisch zu erzielender Verkaufserlös. Der Verkehrswert  60-80% von dem sein, was SIe erzielen möchten.

Sie wären nicht der erste, der erleben muß wie seine Immobilie im Zuge der Zwangsvollstreckung und damit einhergehenden Verwertung, weniger als den Verkehswert erzielen muß.


Hey, hey Wiki, der Wikinger sagt:

Das Vollstreckungsgericht muss bei seiner Entscheidung sowohl Gläubiger- als auch Schuldnerschutzinteressen berücksichtigen.
Liegt das beste im Termin abgegebene Gebot (Meistgebot) unterhalb 7/10 des Verkehrswertes, muss der Zuschlag auf Antrag eines Berechtigten versagt werden.
Liegt das Meistgebot unterhalb der Hälfte des Verkehrswertes (5/10), ist der Zuschlag von Amts wegen zu versagen. In beiden Fällen ist ein neuer Versteigerungstermin zu bestimmen, in dem diese Grenzen nicht mehr gelten (versteigerungstechnisch 2. Termin).
Sofern im Versteigerungstermin kein Gebot abgegeben wurde oder wegen einer Einstellungsbewilligung des Gläubigers der Zuschlag versagt wird, bleiben die Wertgrenzen auch im Folgetermin bestehen.

Beispiel:

3ter Termin startet mit 50% des VWertes. Wie hoch ist die Restforderung? Arbeiten Sie, wenn ja, wie hoch ist das Gehalt, können Sie die restliche Forderung umschulden und mtl. bedienen OHNE in die Insolvenz gehen zu müssen?

Auf die Gefahr das ich mich wiederhole...

Wollen Sie das sich Ihre jetzige Situation ändert? Ja?! Dann gehen Sie weiterhin an den Briefkasten.
Und was das" auf die Straße gehen" betrifft. Versuchen Sie es mal so zu sehen, nicht alle sind so mutig und kaufen eine Immobilie. Evtl hilft es ja zu wissen das der größte Teil der Immobilien innerhalb der ersten 7 Jahre den Besitzer wechsel muß. Sie sind also nicht allein!!! Nur wer sich was traut kommt weiter. Auf die Gefahr das es gilt große Stein aus dem Weg zu räumen.

Da hinten ist der Silberstreif am Horizont, schauen Sie mal genau hin.

Gruß M:)

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Hester

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Re: Insolvenz und Eigentumswohnung
« Antwort #5 am: 19. Januar 2008, 13:56:58 »

Hallo,
danke erstmal für die Hilfe. Im Grundbuch steht auch mein zukünftiger Mann mit nicht wenig Geld drin, da er mir mit Geld ausgeholfen hat damit alles nicht noch schlimmer wird. Das Geld braucht er zurück weil es anderweitig gebraucht wird. Wenn die Wohnung regulär weg geht dann bleiben noch etwa 30000 Euro SChulden offen damit möchte ich dann in Insolvenz gehen weil ich selbständig bin und nie weiss wie das Versicherungsgeschäft läuft, bzw muss es eh aufgeben wegen den neuen Regulungen in der Branche durch den Gesetzgeber. Mein zukünftiger verdient nicht die Welt und muss auch ein Haus abbezahlen. Aber ich habe seit heute wieder HOffnung da sich ein Ehepaar gemeldet hat das gerne über den Kaufpreis der ETW verhandeln möchte. Wäre es ratsam aufgrund meiner ganzen SChulden vor der Eheschließung einen Ehevertrag zu machen ? BZW wie ist das mit der Pfändungsfreigrenze bei einer INsolvenz ? Ich blicke da mit diesen ganzen Tabellen nicht durch. Mein Zukünftiger hat ja auch nur etwas über Tausend Euro netto im MOnat, wird das auch mit angerechnet ? Vielen Dank
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Re: Insolvenz und Eigentumswohnung
« Antwort #6 am: 19. Januar 2008, 14:04:11 »

Habe etwas vergessen. Das heißt also: Ich habe die Wohnung 2005 für 235000 gekauft. Möchte jetzt 195000 haben, der Makler sagt das sei völlig OK . Aber von den genannten Summen kann ich ja nicht ausgehen was denn Verkehrswert betrifft. Ich denke das macht dann das Gericht den Verkehrswert zu ermitteln , oder ? Also nur damit ich ich richtig verstanden habe: Z.b. Verkehrswert 200000. Beim ersten Termin 170000 beim zweiten 100000 ? Allein der Kreditgeber für die Bank kriegt schon 140000 . Das heißt für mich also wenn die Wohnung beim erstenmal nicht weg geht bleibe ich auf den Schulden die auch noch nach der Bank im Grundbuch stehen sitzen ?
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Re: Insolvenz und Eigentumswohnung
« Antwort #7 am: 19. Januar 2008, 18:55:54 »


ob der Makler sagt, daß das preislich Ok ist, ist genau so wichtig als ob in China der Reissack umfällt. Nicht vergessen. Er vermittelt Ihre ETW. Der Käufer zahlt die Courtage. Wenn der nun zu Ihnen sagt der Preis ist zu hoch, könnten SIe ja zu einem anderen gehen, der Ihnen das sagt, was Sie hören wollen und evtl einen Käufer findet.


Malen wir mal den Teufel na die Wand. Verkehrwert wird von einem, vom Gericht bestellten, Sachverständigen ermittelt. Und der sagt, der VW ist 80% von Ihren gewünschten 200t€. Also 160t€.

ZVTermin. Das Objekt wird mit 160t€ aufgerufen. Kein Mensch der zu einer Versteigerung geht hat ´nen Heiligenschein. Also wird auch nicht mehr als 70% geboten.  70% von 160t€ (VW) =112.000.

Bleiben Sie auf der Whg sitzen...Jaein.

Da das alles Schlitzohren sind, führt der erste Termin zu keinem Ergebnis. WARUM?
Weil bei zweiten Termin keine Prozentbindung mehr besteht.  Das könnte bedeuten, das Objekt kann für nur 98.000 weg gehen.

Nur mal so rumgesponnen: Der Käufer ist eine Bank. Die gliedert Ihre ETW in das Bank Portfolio ein und verkauft die Whg. eines Tages an einen Menschen zum 2ten mal für 235t€.

So, wenn Sie das verstanden haben, wissen Sie wie die Banken Ihr Geld machen, und unter umständen auch warum die sooo schnell mit irgendwelchen Finanzierungen sind, bei Menschen die besser keine kriegen sollten (das geht nicht in Ihre Richtung).
Das Bankrisiko ist minimal. Siehe folgendes Beispiel:

Die Bank "kauft" die Whg für 98t€. VK 235 = 137 Umsatz. Zzgl.  - des Unkalkulierbaren was durch die Insolvenz  reinkommt- von wenns einigermaßen gut läuft von 17t€ = 154t€ + neuem Finanzierungskunden.

Gruß M:)
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