Hallo,
ich truae mich schon nicht mehr zum Briefkasten und auf die Strasse.
So grausam es klingen mag, SIE MÜSSEN ZUM BRIEFKASTEN UM FRISTGERECHT REAGIEREN ZU KÖNNEN. ANSONSTEN WIRD ALLES NUR NOCH SCHLIMMER !!!!
Stellen Sie sich vor es kommt ein Brief eines brasillianischen Anwalts und der schreibt Sie hätten ´ne Million geerbt und Sie müssen nur innerhalb von 48h brasil. Rechts sich bei ihm telefonisch melden....
Bezgl der eingetragenen Forderungen, die Ihrem Kaufpreiswunsch entsprechen, sind Ihr Wunsch und der tatsächlich erzielte Preis zwei paar Schuhe...
Bei der Wertermittlung geht man vom sog. "Verkehrswert" aus. Dieser ist ein zum jetzigen Zeitpunkt, auf dem Markt der Region realitisch zu erzielender Verkaufserlös. Der Verkehrswert 60-80% von dem sein, was SIe erzielen möchten.
Sie wären nicht der erste, der erleben muß wie seine Immobilie im Zuge der Zwangsvollstreckung und damit einhergehenden Verwertung, weniger als den Verkehswert erzielen muß.
Hey, hey Wiki, der Wikinger sagt:
Das Vollstreckungsgericht muss bei seiner Entscheidung sowohl Gläubiger- als auch Schuldnerschutzinteressen berücksichtigen.
Liegt das beste im Termin abgegebene Gebot (Meistgebot) unterhalb 7/10 des Verkehrswertes, muss der Zuschlag auf Antrag eines Berechtigten versagt werden.
Liegt das Meistgebot unterhalb der Hälfte des Verkehrswertes (5/10), ist der Zuschlag von Amts wegen zu versagen. In beiden Fällen ist ein neuer Versteigerungstermin zu bestimmen, in dem diese Grenzen nicht mehr gelten (versteigerungstechnisch 2. Termin).
Sofern im Versteigerungstermin kein Gebot abgegeben wurde oder wegen einer Einstellungsbewilligung des Gläubigers der Zuschlag versagt wird, bleiben die Wertgrenzen auch im Folgetermin bestehen.
Beispiel:
3ter Termin startet mit 50% des VWertes. Wie hoch ist die Restforderung? Arbeiten Sie, wenn ja, wie hoch ist das Gehalt, können Sie die restliche Forderung umschulden und mtl. bedienen OHNE in die Insolvenz gehen zu müssen?
Auf die Gefahr das ich mich wiederhole...
Wollen Sie das sich Ihre jetzige Situation ändert? Ja?! Dann gehen Sie weiterhin an den Briefkasten.
Und was das" auf die Straße gehen" betrifft. Versuchen Sie es mal so zu sehen, nicht alle sind so mutig und kaufen eine Immobilie. Evtl hilft es ja zu wissen das der größte Teil der Immobilien innerhalb der ersten 7 Jahre den Besitzer wechsel muß. Sie sind also nicht allein!!! Nur wer sich was traut kommt weiter. Auf die Gefahr das es gilt große Stein aus dem Weg zu räumen.
Da hinten ist der Silberstreif am Horizont, schauen Sie mal genau hin.
Gruß M:)