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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Eine Frage zum Insolvenzverfahren  (Gelesen 4112 mal)

Kalli

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Eine Frage zum Insolvenzverfahren
« am: 19. Januar 2008, 16:09:54 »

Hallo zusammen,

bin neu hier und hoffe das man mir hier vielleicht meine Frage beantworten kann.

Es geht darum, dass ich mir ein Auto kaufen möchte (Ist ein Gebrauchtwagen nichts teures).
Ich muss den Wagen aber als Zweitwagen über meinen Vater laufen lassen, wegen der Versicherung, damit diese nicht zu teuer wird.
Mein Vater ist aber im Insolvenzverfahren und da weiss ich nicht ob er einen Zweitwagen haben darf. Der Kaufvertrag würde auf meinen Namen laufen, nur der Wagen muss wie gesagt auf den Namen meinens Vaters angemeldet sein.
Mein Vater sagte mir das das kein Problem darstellen würde, aber irgendwie bin ich verwiert. Würde es wirklich kein Problem darstellen ? Ich möchte nicht das mein Vater irgendwelchen Ärger meinerseits bekommt und nachher noch aus dem Insolvenzverfahren fliegt.

Ich wohne nicht bei meinem Vater, ich habe eine eigene Wohnung. Mein Vater wohnt im Kreis Minden und ich im Kreis Lippe <- Falls das eventuell eine wichtig Information sein sollte.

Ich bedanke mich schonmal im Vorraus für eure Antworten.

MfG
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Feuerwald

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Re: Eine Frage zum Insolvenzverfahren
« Antwort #1 am: 19. Januar 2008, 16:30:55 »

vorab noch eine Frage

läuft das Insolvenzverfahren noch oder wurde schon die sog. Wohlverhaltensphase nach Schlusstermin, Ankündigung der Restschuldbefreiung und Aufhebung des Insolvenzverfahrens eingeläutet ?




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Kalli

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Re: Eine Frage zum Insolvenzverfahren
« Antwort #2 am: 19. Januar 2008, 16:37:22 »

Der Gerichtsbeschluss des  Insolvenzverfahren war letztes Jahr.
Ich weiss nicht genau wo er sich jetzt befindet.
Also ich weiss soviel wie das er das Insolvenzverfahren halt läuft.
Das es da so viele verschiedene Möglichkeiten gibt wusste ich nicht.

Hilft das weiter, ich glaub mal nicht oder ?

Ich meine das mein Vater gesagt hat das er jetzt in der Wohlverhaltensphase ist.
« Letzte Änderung: 19. Januar 2008, 16:40:32 von Kalli »
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Feuerwald

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Re: Eine Frage zum Insolvenzverfahren
« Antwort #3 am: 19. Januar 2008, 16:43:13 »


ganz einfach, für denn Fall, dass das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben wurde (dazu müsste ein Beschluss vorliegen), kann man sich das Grübeln ersparen.



Gruss
Feuerwald



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Kalli

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Re: Eine Frage zum Insolvenzverfahren
« Antwort #4 am: 19. Januar 2008, 16:52:52 »

Oh man, ich bin jetzt ganz verwirrt.

Also ich weiss das einen Beschluss darüber gibt, dass halt das Insolvensverfahren läuft.

Mein Vater sagte mal was davon das er auf einen Null Plan gestellt wurde.

EDIT:
Habe gerade mit meinem Vater gesprochen und er sagte mir, das das Insolvenzverfahren halt durch sei und er in der Wohlverhaltensphase ist.
« Letzte Änderung: 19. Januar 2008, 17:04:43 von Kalli »
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Feuerwald

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Re: Eine Frage zum Insolvenzverfahren
« Antwort #5 am: 19. Januar 2008, 17:08:17 »


es ist ja auch im noch laufendem Insolvenzverfahren nicht untersagt, neue (Versicherungs-)Verträge abzuschließen.

Probs kann es geben, wenn es bspw. Erstattungen gibt, wie aus Kfz-Steuer oder Vers.-Beiträge oder der TH dumm herumbohrt und meint, da wäre ein Vermögenswert erworben worden. Ausdrücklich: Es kann, muss aber nicht passieren.





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Kalli

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Re: Eine Frage zum Insolvenzverfahren
« Antwort #6 am: 19. Januar 2008, 17:16:17 »

Also sollten wir das lieber nicht machen?

Wie gesagt mein Vater hatte mit seinen Berater gesprochen und dieser meinte halt das es kein Problem darstellen würde, da er in der Wohlverhaltensphase sei.

da ich aber eben keinen Plan von alle dem habe, wollte ich mich halt selbst erkundigen.


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paps

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Re: Eine Frage zum Insolvenzverfahren
« Antwort #7 am: 19. Januar 2008, 17:20:23 »

Es geht darum, dass ich mir ein Auto kaufen möchte (Ist ein Gebrauchtwagen nichts teures).
Ich muss den Wagen aber als Zweitwagen über meinen Vater laufen lassen, wegen der Versicherung, damit diese nicht zu teuer wird.
was insolvenzrechtlich zu beachten ist hat Feuerwald schon beantwortet.

Versicherungstechnisch:
Der ganze Aufwand lohnt sich nur, wenn Sie über 23 sind und der Zweitwagen mindestens in SF 2 (85%) eingestuft wird.
Habe gerade im Profil gesehen, das sie 24 sind

Durch den "jungen Fahrer" und ev. nicht im Haushalt lebenden Nutzer/Halter gehen die meisten sonsitgen Rabattvorteile verloren unter anderem auch die verbesserte Zweitwagenregelung, so dass der PKW bei den meisten Versicherern dann doch mit SF1/2 eingestuft wird.

Dies ist  dann noch teurer  als bei eigener Versicherung durch Sie.

Alo genau nachfragen, ob bei der durch Sie genannten Konstellation auch eine verbesserte Zweitwagenregelung greift.
« Letzte Änderung: 19. Januar 2008, 17:22:52 von paps »
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Feuerwald

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Re: Eine Frage zum Insolvenzverfahren
« Antwort #8 am: 19. Januar 2008, 17:25:21 »



"da er in der Wohlverhaltensphase sei"

-> ja wenn es denn so ist, die "Wohlverhaltensphase" schon läuft,  ist es insolvenzrechtlich ohnehin alles bedenkenlos. Deshalb mal nachfragen, ob das eigentliche Insolvenzverfahren schon aufgehoben wurde (Schlusstermin, Ankündigung der Restschuldbefreiung, Aufhebungsbeschluss).

Ansonsten siehe Kommentar von "paps", der kennt sich mit der Materie Versicherungen recht gut aus.




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Re: Eine Frage zum Insolvenzverfahren
« Antwort #9 am: 19. Januar 2008, 17:32:03 »

Ich bin 24 Jahre alt und werde auf 85 % eingestuft :-)
Also es lohtn sich schon, wenn ich den Wagen auf meinen Namen versichern würde dann würde ich ca. 1800 Euro im Jahr zahlen über meinen Vater bezahle ich so an die 600 Euro im Jahr. Also die Frage "Ob es Sinnvoll ist" hat sich glaub ich damit geklärt.


Ganz vielen lieben Dank für eure Antworten.

Also ist das alles kein Problem, so lange er in der Wohlverhaltensphase ist?
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Feuerwald

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Re: Eine Frage zum Insolvenzverfahren
« Antwort #10 am: 19. Januar 2008, 17:39:52 »

zum Begriff "Wohlverhaltensphase"

Ja, wobei man mit dem Begriff Wohlverhaltensphase aufpassen muss, der wird oft gleichgesetzt mit der Laufzeit der Abtretung im Restschuldbefreiungsverfahren, die bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt. .

Gemeint ist jedoch mit Wohlverhaltesphase die Zeit nach Aufhebung des Insolvenzverfahren. Der Schuldner erhält dann das Verfügungs-/Verwaltungsrecht über sein Vermögen zurück und kann auch wieder Vermögen bilden. Die Aufgabe des Treuhänders ist dann nur noch die von der Abtretung Beträge einzuziehen und zu verteilen. 
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paps

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Re: Eine Frage zum Insolvenzverfahren
« Antwort #11 am: 19. Januar 2008, 17:58:45 »

Um sicher zu gehen, sollte man mal unter Insolvenzveröffentlichungen im Bereich Detailsuche nachsehen, was wirklich Sache ist.
« Letzte Änderung: 19. Januar 2008, 18:00:17 von paps »
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Re: Eine Frage zum Insolvenzverfahren
« Antwort #12 am: 19. Januar 2008, 18:23:02 »

Ok jetzt habe ich es verstanden.
Mein Vater ist definitiv im Wohlverhaltensphase.

Ich bedanke mich für eure Antworten und wünsche euch noch ein schönes Wochenende.

Ist echt ein SUPER Forum hier, sehr schnelle und Hilfreiche Antworten sind nicht überall Gang und gebe.  :thumbup:
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