Hallo,
Vielen Dank erstmal für die Antwort.
Zu der Wohnung, die ist seit bestimmt 2 Jahren nicht mehr vermietet.
Den genauen Zeitraum kann ich im moment nicht sagen, da der Ordner mit den
Unterlagen bei meiner Ex-Frau ist.
Die Bank bekommt somit keine Miete, und keine Unterdeckung, und das seit dem Antrag auf Insolvenz.
Vor ca. 2 Wochen hat meine Ex Frau einen Termin gehabt, bei dem Insolvenz Anwalt, der das ganze mit dem Insolvenz
für uns gemacht hat.
Er hat daraufhin ein Schreiben an die betroffene Bank gesendet, mit diesem Inhalt:
Noch nicht abgewickelt ist die Thematik mit der Eigentumswohnung, welche durch ihr Unternehmen finanziert wurde.
Derzeit läuft bei dem Amtsgericht ein Zwangsversteigerungsverfahren unter dem oben genannten Aktenzeichen.
Im Versteigerungstermin am 24.1.08 wurde kein Gebot abgegeben.
Das Verfahren ist derzeit gemäss § 77 Abs. 1 ZVG einstweilen eingestellt.
Im Interesse einer raschen Lösung schlagen wir zunächst folgendes vor:
1:
Wir gehen davon aus, das Belastungen der Eigentumswohnung ausschließlich zu ihren Gunsten bestehen.
Unsere Mandanten erklären hiermit verbindlich, bei jedem freihändigem Verkauf mitzuwirken, der an einen ihrerseits benannten Käufer erfolgt, sofern unseren Mandanten durch den Abschluss des Kaufvertrages keine zusätzlichen Kosten
entstehen. Es liegt dann allein an ihnen, welchen Verkaufspreis sie zur Freigabe der Grundschulden benötigen.
2:
Ferner haben wir sie aufzufordern, ab dem 1.3.08 das monatliche Hausgeld in Höhe von derzeit 130,69 Euro zu
übernehmen. Bitte bestätigen sie uns dies zum 25.2.08.
Sofern diese Erklärung ihrerseits bei uns nicht eingeht, werden unsere Mandanten schnellstmöglich die Wohnung
vermieten.
Über § 851 b ZPO wäre dann sichergestellt, dass unsere Mandanten das Hausgeld nicht mehr aus eigener Tasche
bezahlen müssen.
Alternativ steht es ihnen frei, uns bis zum 25.2.08 die Einleitung eines Zwangsverwaltungsverfahrens nachzuweisen.
Das war grob der Inhalt den der Anwalt vor ca 10 Tagen geschrieben und an die betroffene Bank gesendet hat.
Das ganze läuft meiner Meinung darauf hinaus, das wenn ein Mieter in der Wohnung ist, die Bank schlechtere Karten
hat die Wohnung zu verkaufen. Kann mich da täuschen, ich weiss es nicht.
Irgendwie muss ich mich da schon fragen, was für einen wert so ein Privat Insolvenz hat, wenn ich
doch am ende genauso dastehe wie zu beginn.
Über die Restschuldbefreiung werden Sie die Darlehen / Kredite los.
Kredite und Darlehen wurden von dieser Bank gegeben, zur Finanzierung des Objektes.
Genau diese sind doch in der Insolvenzmasse.
Wenn ich dann über die Restschuldbefreiung diese los bin, dann habe ich doch logischerweise eine Wohnung die bezahlt ist, oder?
Das Insolvenz ist eigentlich eine gute sache, geben dem Menschen die Möglichkeit für einen neuanfang.
Nur in diesem Fall versteh ich das leider nicht.