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Autor Thema: Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 2565 mal)

Mirko

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Wohlverhaltensperiode
« am: 18. Februar 2008, 11:27:32 »

Hallo Leute,

Ich bin neu hier, und habe mich noch nicht mit den Regeln hier vertraut gemacht, bei Fehlern die ich hierbei verursachen sollte, bitte ich um Entschuldigung.

Ich habe eine sehr wichtige Frage, wobei ich versuche hier im Forum eine antwort darauf zu bekommen.
Ich könnte das auch über meinen Insolvenz Anwalt, aber mit 200 euro die Std. ist das sehr teuer.

Kurzinfo über mich: Ende 1994 hatten meine damalige Frau, mittlerweile seit 10/02 geschieden, und ich eine Immobilie gekauft.
Die sollte eigentlich laut meinem damaligen Schwager, der mir dieses Objekt angedreht hat, ein gutes Abschreibungsobjekt sein.
Es lief bis dato sehr gut, hatten das Geld was wir damals als Unterdeckung bezahlt hatten, am Jahresende vom Finanzamt wieder bekommen.
Wie es der Teufel eben will, lief es in der Beziehung nicht so gut, und es kam zur Scheidung.
Da ich 2 Kinder aus dieser Ehe habe, eine neue Wohnung brauche, zudem noch die Eigentumswohnung mit mtl. 300 euro
bezahlen muste, blieb mir nichts übrig als Privatinsolvenz zu beantragen.
Ende des Insolvenz ist der 22.10.2010
Ich befinde mich zur zeit in der Wohlverhaltensphase.

Mein Problem ist dieses:
Der wert der wohnung ist als Masse mit in das Insolvenz geflossen. Die Wohnung ist zur Zwangsversteigerung freigegeben seit Anfang
Februar 08. Leider hat niemand ein Gebot abgegeben.
Die Versteigerung ist auf ein halbes Jahr festgesetzt vom Amtsgericht.
Das was mich so verrückt macht ist die Tatsache, ich habe es gehört von bekannten, ob es stimmt weiss ich nicht.
Wenn die Wohnung bis zum ende meiner Insolvenz nicht verkauft ist, dann habe ich diese immer noch am Hals.
Zudem bezahlen meine Ex-Frau und ich zusammen eine Haus und Mietverwaltung von 130 euro.
Wozu habe ich denn dann Privat Insolvenz beantragt, wenn ich diese Whng. nicht vom Hals bekomm.

Ich weiss echt nicht weiter, vielleicht kann mir hier im Forum irgendwer Tips oder Ratschläge geben was ich tun soll.
Ich wäre euch sehr dankbar, und falls ihr mehr Fragen habt, werde ich die gerne beantworten.
Leider nur vormittags, da ich diese Woche ab 13.00 Uhr bis 21.00 Arbeiten muss.

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Feuerwald

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Re: Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 18. Februar 2008, 11:44:16 »

Immos + Co sind nicht mein Steckenpferd, jedoch vermute ich mal

a) die Wohnung wurde im Insolvenzverfahren aus der Masse freigegeben (nun sind Sie in der WVP)
b) die finanzierende Bank hat kein Interesse an einer Zwangsverwaltung
c) die Wohnung steht zur ZV / Verwertung mit Ausgang ungewiss.

Über die Restschuldbefreiung werden Sie die Darlehen / Kredite los.
Die Wohnung und die laufenden Betriebskosten können an Ihnen haften leiben, wenn sich kein Käufer findet

Wer kassiert derzeit die Miete?
Was wird von der Miete bezahlt?

Gespeichert
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- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Mirko

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Re: Wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 19. Februar 2008, 11:30:20 »

Hallo,

Vielen Dank erstmal für die Antwort.
Zu der Wohnung, die ist seit bestimmt 2 Jahren nicht mehr vermietet.
Den genauen Zeitraum kann ich im moment nicht sagen, da der Ordner mit den
Unterlagen bei meiner Ex-Frau ist.
Die Bank bekommt somit keine Miete, und keine Unterdeckung, und das seit dem Antrag auf Insolvenz.


Vor ca. 2 Wochen hat meine Ex Frau einen Termin gehabt, bei dem Insolvenz Anwalt, der das ganze mit dem Insolvenz
für uns gemacht hat.
Er hat daraufhin ein Schreiben an die betroffene Bank gesendet, mit diesem Inhalt:

Noch nicht abgewickelt ist die Thematik mit der Eigentumswohnung, welche durch ihr Unternehmen finanziert wurde.
Derzeit läuft bei dem Amtsgericht ein Zwangsversteigerungsverfahren unter dem oben genannten Aktenzeichen.
Im Versteigerungstermin am 24.1.08 wurde kein Gebot abgegeben.
Das Verfahren ist derzeit gemäss § 77 Abs. 1 ZVG einstweilen eingestellt.

Im Interesse einer raschen Lösung schlagen wir zunächst folgendes vor:

1:
Wir gehen davon aus, das Belastungen der Eigentumswohnung ausschließlich zu ihren Gunsten bestehen.
Unsere Mandanten erklären hiermit verbindlich, bei jedem freihändigem Verkauf mitzuwirken, der an einen ihrerseits benannten Käufer erfolgt, sofern unseren Mandanten durch den Abschluss des Kaufvertrages keine zusätzlichen Kosten
entstehen. Es liegt dann allein an ihnen, welchen Verkaufspreis sie zur Freigabe der Grundschulden benötigen.

2:
Ferner haben wir sie aufzufordern, ab dem 1.3.08 das monatliche Hausgeld in Höhe von derzeit 130,69 Euro zu
übernehmen. Bitte bestätigen sie uns dies zum 25.2.08.
Sofern diese Erklärung ihrerseits bei uns nicht eingeht, werden unsere Mandanten schnellstmöglich die Wohnung
vermieten.
Über § 851 b ZPO wäre dann sichergestellt, dass unsere Mandanten das Hausgeld nicht mehr aus eigener Tasche
bezahlen müssen.
Alternativ steht es ihnen frei, uns bis zum 25.2.08 die Einleitung eines Zwangsverwaltungsverfahrens nachzuweisen.

Das war grob der Inhalt den der Anwalt vor ca 10 Tagen geschrieben und an die betroffene Bank gesendet hat.
Das ganze läuft meiner Meinung darauf hinaus, das wenn ein Mieter in der Wohnung ist, die Bank schlechtere Karten
hat die Wohnung zu verkaufen. Kann mich da täuschen, ich weiss es nicht.

Irgendwie muss ich mich da schon fragen, was für einen wert so ein Privat Insolvenz hat, wenn ich
doch am ende genauso dastehe wie zu beginn.
Über die Restschuldbefreiung werden Sie die Darlehen / Kredite los.
Kredite und Darlehen wurden von dieser Bank gegeben, zur Finanzierung des Objektes.
Genau diese sind doch in der Insolvenzmasse.
Wenn ich dann über die Restschuldbefreiung diese los bin, dann habe ich doch logischerweise eine Wohnung die bezahlt ist, oder?
Das Insolvenz ist eigentlich eine gute sache, geben dem Menschen die Möglichkeit für einen neuanfang.
Nur in diesem Fall versteh ich das leider nicht.





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