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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Lebengefährten raushalten???????  (Gelesen 2273 mal)

Fuzzimaus77

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Lebengefährten raushalten???????
« am: 25. Juli 2007, 13:31:47 »

 :gruebel:

Hallo,

ich denke seit längerem darüber nach eine Privatinsolvenz zu beantragen.  ICh weiß leider nicht wirklich wie das funktioniert. . . . . Ich habe vor ein paar Tagen bei der Schuldnerberatung in Hildesheim angerufen und wollte mich erkundigen, habe aber nur die Auskunft bekommen wenn sie Hartz IV bekommen einfach nicht bezahlen man kann ihnen sowieso nichts pfänden. . . . . . . . echt tolle Auskunft. . . . . .

Mein Schulden belaufen sich auf ca.  20. 000 €.  Ich habe eine Lebensgefährten mit dem ich auch zusammen lebe.   Kann ich diesen auch aus der ganzen Sache raushalten oder wird er da mit angerechnet????

Wäre echt lieb wenn man mir da mal eine Information geben könnte.  Vielleicht auch wo ich am besten hingehen soll.


Lg Fuzzimaus
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Feuerwald

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Re: Lebengefährten raushalten???????
« Antwort #1 am: 25. Juli 2007, 13:44:37 »



 


Hallo Fuzzimaus77

Ein Lebensgefährte haftet nicht für die Verbindlichkeiten des anderen.  Sein Einkommen / Vermögen wäre auch im Insolvenzfall nicht Teil der Insolvenzmasse (könnte also nicht vom Treuhänder gepfändet werden). Anders als bei Hartz IV wird das Einkommen des Lebenspartners nicht angerechnet.

Die Auskunft der Schuldnerberatung ist skandalös. 
Es scheint eine Selektierung zu geben, wer noch in Lohn und Brot steht, ist es wert geholfen zu werden,
wer Hartz IV betroffen ist, der soll sehn wie er zurecht kommt.
Dabei ist die Schuldnerberatung gerade für Mensch in diesem menschenunwürdigen Hartz-IV-System äußerst wichtig und im SGB II auch vorgesehen.

Sie sollten sich erkundigen, ob es noch eine andere öffentliche Schuldenberatungsstelle gibt. Ggf. auch einen B-Schein-Anwalt suchen, der ggf. ein Insolvenzverfahren für Sie beantragt.

Stammen Ihre Verbindlichkeiten aus einer früheren Selbständigkeit ?

Gruss
Feuerwald
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Fuzzimaus77

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Re: Lebengefährten raushalten???????
« Antwort #2 am: 25. Juli 2007, 13:51:13 »

Das mit meinem Lebensgefährten ist ja schon mal gut. . .

Nein die Schulden sind durch meine eigene Blödheit entstanden. . . . ein Großteil davon ist ein Unfallschaden bei dem ich in Regress genommen wurde. . . . . weil meine Kfz-Versicherung damals 2 Tage zu späte zahlte. . . . . naja ich war damals echt dumm in dieser hinsicht jetzt weiß ich es besser.   Kann ich diesen B-Schein bei der Arge beantragen???
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Feuerwald

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Re: Lebengefährten raushalten???????
« Antwort #3 am: 25. Juli 2007, 14:06:04 »

"Kann ich diesen B-Schein bei der Arge beantragen???"

Nein, Sie müssten einen Anwalt finden, der bereit ist, den obligatorischen außergerichtlichen Einigungsversuch, die Bescheinigung des Scheiterns und die Antragstellung gegen Vorlage eines Betrauungsscheins plus 10 Euro aus eigner Tasche durchzuführen. Zu beantragen ist der B-Schein beim Amtsgericht (Zweck: Durchführung eins  außergerichtlichen Einigungsversuchs nach § 305 InsO, ggf. noch Forderungsprüfung). Hier und da wird auch die Ausstellung des B-Scheins vom Amtsgericht abgelehnt.

Bzgl. der Regressforderung müsste man prüfen, ob diese deliktsich ist, also aus vorsätzlich (!) begangener unerlaubter Handlung resultiert.

Gruss
Feuerwald


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Fuzzimaus77

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Re: Lebengefährten raushalten???????
« Antwort #4 am: 25. Juli 2007, 14:25:27 »

 :juchu:

super danke damit ist mir ja schon mal echt geholfen. . . . . . . Das mit der Kfz-Versicherung werde ich da mal mit ansprechen. . . . das wusste ich nicht hatte mir mein Anwalt damals auch nicht gesagt (der ist sowieso sein eigenes Thema).
 Aber erstmal danke für Hilfe und dann werde ich mal suchen gehen. . . . .
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