Hallo TomTom428,
ich denke auch hier gilt, erst mal einen Gesamtüberblick verschaffen und versuchen eine aussergerichtliche Lösung zu finden, in die alle Gläubiger eingebunden sind. Sollte es im schlimmsten Fall zu einer Insolvenz kommen, geht damit noch keine Gewerbeuntersagung einher. Der erste Schritt sollte sein, dass die Gläubiger, die grad massiv Druck machen angeschrieben werden, dass Du gerade dabei bist eine Regelung zu suchen und sie gebeten werden, Dir noch ein bißchen Zeit einzuräumen und z. B. den Gerichtsvollzieher zurückpfeiffen. Wenns der erste Termin mit dem Gerichtsvollzieher ist, ist der in den meisten Fälen auch bereit, den Termin zu verschieben. Am besten geht das mit anwaltlicher Hilfe, damit die Gläubiger sehen, dass Du wirklich nach einer Lösung suchst. Wenn Dir der Gerichtsvollzieher, Sorgen macht geh ich davon aus, dass Du noch keine E. V. abgegeben hast. Nimm dies als Argument für die Verhandlungen, da Dir mit einer E. V. die Möglichkeit zu einer Umschuldung genommen wird, was den Gläubigern letztendlich auch nicht weiterhilft. Finanzamt kannst Du um Stundung, bzw. Aufschub bitten, Aufschub wird meiner Erfahrung nach relativ problemlos für 1-2 Monate gewährt. Allerdings mußt Du Dir klar machen, ob die schlechte Auftragslage nur vorübergehend ist. Auch als Selbständiger kannst Du gegebenenfalls Beratungshilfe beantragen um den Anwalt bezahlen zu können, ich nehme an, die öffentlichen Schuldnerberatungsstellen kümmern sich auch bei euch zunächst um HartzIV Fälle, so dass Du, wenn Du eine schnelle Lösung brauchst nicht um einen Anwalt rumkommen wirst.
Viele Grüße
Dirk Petersmann