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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenz unumgänglich  (Gelesen 2437 mal)

TomTom428

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Insolvenz unumgänglich
« am: 25. November 2007, 19:09:52 »

Hallo zusammen,
mir steht das Wasser bis zum Hals! Ich hab eine Firma als Einzelperson, durch die schlechte Auftragslage kann ich aber nicht die bestehenden Forderungen bezahlen.  Ich hab schon 2 Mahnbescheide und 2 Vollstreckungsbescheide vorliegen, Gerichtsvollzieher hat sich wegen einer weiteren Sache für 5. 12. 07 angemeldet, weiterhin liegen noch einige Mahnungen von Lieferanten vor.  Ausserdem muss ich noch an die Knappschaft Pauschalabgaben für 400-EUR-Jobs abführen (Vollstreckungsbescheide des Zolldirektion liegen vor).
Ausserdem liegt nach einer Betriebsprüfung vom FA eine Forderung von knapp 7500. - EUR vor, die wohl in Kürze gepfändet wird.
Ich weiss nicht mehr, wie das weitergehen soll.  Ich brauch dringend Euren Rat, ich muss ja mit meiner Familie auch irgendwie leben können!
Meine Frau hat gerade ein Gewerbe neu angemeldet, s. d.  künftige Rechnungen erst mal nicht durch Gläubiger von mir gepfändet werden können.  Dann haben wir wenigstens genug Geld für Nahrung, Miete etc.  Aber ich muss ja irgendwas machen bzgl.  der auf meinen Namen laufenden Rechnungen.
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir schnell mit Eurem Wissen helfen könntet.
Vielen Dank
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Feuerwald

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Re: Insolvenz unumgänglich
« Antwort #1 am: 25. November 2007, 19:50:01 »

oh je, Wasser bis zu Kopf ist nicht gut

Wie hoch sind die Geamtverbindlichkeiten ?
Kosten ?
Umsatz ?
Gewinn ?
Art der Tätigkeit ?
Vermögen, Altersicherung ?
Kinder ?

Gruss
Feuerwald

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

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DiPeCon

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Re: Insolvenz unumgänglich
« Antwort #2 am: 25. November 2007, 19:51:43 »

Hallo TomTom428,

ich denke auch hier gilt, erst mal einen Gesamtüberblick verschaffen und versuchen eine aussergerichtliche Lösung zu finden, in die alle Gläubiger eingebunden sind.  Sollte es im schlimmsten Fall zu einer Insolvenz kommen, geht damit noch keine Gewerbeuntersagung einher.   Der erste Schritt sollte sein, dass die Gläubiger, die grad massiv Druck machen angeschrieben werden, dass Du gerade dabei bist eine Regelung zu suchen und sie gebeten werden, Dir noch ein bißchen Zeit einzuräumen und z. B.  den Gerichtsvollzieher zurückpfeiffen.  Wenns der erste Termin mit dem Gerichtsvollzieher ist, ist der in den meisten Fälen auch bereit, den Termin zu verschieben.  Am besten geht das mit anwaltlicher Hilfe, damit die Gläubiger sehen, dass Du wirklich nach einer Lösung suchst.  Wenn Dir der Gerichtsvollzieher, Sorgen macht geh ich davon aus, dass Du noch keine E. V.  abgegeben hast.  Nimm dies als Argument für die Verhandlungen, da Dir mit einer E. V.  die Möglichkeit zu einer Umschuldung genommen wird, was den Gläubigern letztendlich auch nicht weiterhilft.  Finanzamt kannst Du um Stundung, bzw.  Aufschub bitten, Aufschub wird meiner Erfahrung nach relativ problemlos für 1-2 Monate gewährt.  Allerdings mußt Du Dir klar machen, ob die schlechte Auftragslage nur vorübergehend ist.  Auch als Selbständiger kannst Du gegebenenfalls Beratungshilfe beantragen um den Anwalt bezahlen zu können, ich nehme an, die öffentlichen Schuldnerberatungsstellen kümmern sich auch bei euch zunächst um HartzIV Fälle, so dass Du, wenn Du eine schnelle Lösung brauchst nicht um einen Anwalt rumkommen wirst.

Viele Grüße

Dirk Petersmann    
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TomTom428

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Re: Insolvenz unumgänglich
« Antwort #3 am: 26. November 2007, 20:56:34 »

Hallo,
vielen Dank erst mal für die kurzfristigen Infos.
z. Zt.  bestehen ca.  18. 000 EUR Verbindlichkeiten gegen 24. 000 EUR Gewinn, hiervon gehen noch ca.  1000 EUR / Mon.  für Miete ab, d. h.  fürs Leben bleiben noch ca.  1000 EUR / Monat.  Ich hab (oder hatte, meine Frau hat ja jetzt ein Gewerbe angemeldet) Lohnfertigung- verpackung betrieben.  Vermögen und Altersicherung = 0 (woher auch das Geld dafür nehmen).  Unsere Tochter ist in Ausbildung.
Ich werd jetzt, wie empfohlen, erst mal alle Gläubiger anschreiben.  Beim Finanzamt sehe ich schwarz, die kennen meinen Namen schon.  Ich hab, um Geld zu sparen, Steuererklärungen mit WISO selbst gemacht und bin jedes Jahr auf die Nase gefallen (mal 6000. -, mal 11000. - EUR Nachzahlung), das hat mich reingerissen.  Jetzt noch die Buchprüfung FA -> 7500. -.
Eine E. V.  hab ich noch nicht abgegeben, was würde passieren, wenn der Gerichtsvollzieher kommt und die von mir verlangt ??
Grundsätzlich sehe ich die Auftragslage zumindestens so gut, dass die Firma (jetzt unter dem Namen meiner Frau) uns ernähren kann, da die "Altlasten" dann nicht mehr drücken. 
Mal grundsätzlich: wo kann ich überhaupt einen Antrag auf Insolvenz (oder ist das eine Privatinsolvenz) stellen, bzw.  wo ist das am Besten? Beim Amtsgericht direkt ? Was muss ich da an Unterlagen mitbringen?
Bzgl.  Anwalt (der ja auch Geld haben möchte) bin ich der Meinung, das ist gutes Geld dem schlechten hinterhergeworfen, oder? Die Schuldnerberatung ist auf jeden Fall völlig überlastet hier bei uns.

Viele Grüße
TomTom
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lucca_m

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Re: Insolvenz unumgänglich
« Antwort #4 am: 27. November 2007, 08:28:36 »

Man kann nie genug Geld in eine exzellentze Beratung stecken. Sei es Anwalt, Steuerberater oder Sanierungsberater. Die Erfahrung haben Sie doch selber gemacht. Sie wollten sich den Steuerberater sparen, haben 20 EUR in WISO investiert und am Ende kanpp 30.000 EUR für das "Sparen" bezahlt.

Eine Insolvenz ist für Sie nicht "der schlimmste Fall" wie mein Vorredner behauptet sonder der beste. Alle Gläubiger vorher anschreiben und Situation erklären bringt nichts. Das gewünschte Ergebnis werden Sie nicht erreichen, eher das Gegenteil wäre der Fall. Zumal Sie an einer Insolvenz nicht vorbeikommen werden.
Also gut überlegen was Sie später mal machen wollen. Darauf das weitere Vorgehen ausrichten und mit Vernunft handeln.

Und dazu gehört auch eine vernünftige Beratung...

Eine Selbständigkeit nach Eröffnung ist möglich und sofern sie Sinn macht, auch vom Gesetzgeber so gewollt. Den Antrag für das Regelinsolvenzverfahren stellen Sie am zuständigen Insolvenzgericht (in der Regel das Amtsgericht).

Aber wie gesagt, ein Haus würde ich auch nicht alleine bauen wollen.
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