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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenzverfahren  (Gelesen 2248 mal)

debeselis

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Insolvenzverfahren
« am: 05. Mai 2007, 14:57:16 »

Hallo bin neu hier und habe ein paar fragen.
Also mein Mann und ich haben Privatinsolvenz eröffnet das war 2004. Nun das Auto von meinem Mann ist so alt und kaputt das die Reparaturkosten den wert des Autos übersteigen . Können wir uns ein neues Auto kaufen, von dem Geld was übrig bleibt nach der Pfändung und wie teuer darf das Auto sein? Dürfen wir auch sparen oder wird das ersparte uns weggenommen?
Was ist mit neuanschaffungen während der Insolvenzzeit-werden die gepfändet, oder darf man sich was kaufen?

Ich danke für die Antworten
« Letzte Änderung: 05. Mai 2007, 20:36:52 von debeselis »
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paps

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Re: Insolvenzverfahren und Auto kaufen
« Antwort #1 am: 05. Mai 2007, 19:15:33 »

Zu erst mal willkommen im Forum.

Wichtig wäre zu klären, ob das Verfahren bereits beendet ist.
Wenn dem so ist, können Sie von Ihrem Pfandfreien auch einen PKW anschaffen.
Der Preis wäre dann  nicht so wichtig.
Es sollte den Zweck erfüllen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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debeselis

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Re: Insolvenzverfahren und Auto kaufen
« Antwort #2 am: 05. Mai 2007, 20:34:28 »

Wie lange dauert das bis das Verfahren beendet wird. Wir haben wie schon gesagt beide Insolvenz jeder für sich und mein Verfahren wurde beendet, das ging eigentlich relativ schnell (ich denke da nicht zu holen war oder ist) nur das von meinem Mann nicht obwohl eröffnet wurde paar Monate später und wie lange müssen wir dann noch zahlen seit 3 Jahren tun wir das schon. Ist das nicht so das nach 6 Jahren Schluss ist?
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paps

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Re: Insolvenzverfahren
« Antwort #3 am: 05. Mai 2007, 23:29:29 »

Generell sollte das verfahren in 12 -15 Monaten beendet sein.
Woran es jetzt liegt, dass Ihr Mann noch keinen Schlußtermin hatte?
Diese Frage sollten Sie dem IV stellen.

Die Abtretungserklärung läuft 72 Monate ab Eröffnung.
Sie können also selber ausrechnen, wann diese bendet ist.

Ihr Mann sollte dann den Erwerb unbedingt vorher mit dem IV absprechen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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