"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Rechte des TH  (Gelesen 1888 mal)

Planlos

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 107
Rechte des TH
« am: 28. August 2009, 15:33:33 »

Und noch ne extra Frage  :wink:

Hatten ja lange genug Zeit uns auf unsere PI vorzubereiten. Mein Mann und ich haben auch jeweils seit einiger Zeit ein neues Girokonto (Guthabenbasis nur mit  Servicecard). Nutzen dies ganz normal Gehalt geht ein, wir machen unsere Überweisungen, holen Geld fürs Leben Tanken etc ab, dann ist das Konto leer. Alle Lastschriften sind auf Überweisungen umgestellt, schon seit letztem Jahr damit ein zukünftiger TH gar nicht erst auf dumme Gedanken kommt  :whistle:
Nun überlegen wir eine andere Abwicklung unserer monatlichen Zahlungen, das heißt die einzigen beiden Buchungen im Monat werden 1. der Gehaltseingang und dann 2. die komplette Abholung des Betrages sein.

Wenn wir dann einen TH haben, wie lange rückwirkend darf er die Kontoauszüge einfordern?
Was kann bzw wird ein TH machen wenn er unsere Kontoauszüge bekommt und jeden Monat sind nur diese beiden Buchungen ersichtlich? Außer dumm zu gucken  :lollol:
Unsere Arbeitgeber führen bereits jetzt auf Grund des PFÜB die pfändbare Summe an den Gläubiger ab.

Mir gehts hier nicht darum etwas beiseite zu schaffen, mit meinem pfändungsfreien Einkommen darf ich aber machen was ich möchte und ich habe einfach keine Lust ein gläserner Mensch darüber hinaus zu sein. Z. B. wann ich was bei Ebay gekauft und bezahlt habe, die kleinen alltäglichen Dinge eben.

Was für Unterlagen darf ein TH noch so einfordern? Mietvertrag, Stromrechnungen, Versicherungsverträge?? Oder nur Gehaltsnachweise und Kontoauszüge?

Vielen Dank und Gruß

Planlos
Gespeichert
 

rookie

  • Gast
Re: Rechte des TH
« Antwort #1 am: 28. August 2009, 15:41:41 »

Hallo,

was der TH sehen möchte liegt ganz allein in seinem Ermessen...die einen wollen alles sehen ( kontoauszüge etc )...andere wiederum gar nichts, so wie bei mir

Mit dem Einen hast Du nur Stress und mit dem Anderen deine Ruhe, was ein Glücksfall ist.

Lastschriften können bis 6 Wochen nach Rechnungsabschluss zurückgeholt werden.

Es zählt das Datum des Kontoabschlusses...meist jedes Quartal...danach noch 6 Wochen.
« Letzte Änderung: 28. August 2009, 16:17:28 von rookie »
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz